§ 206 - Bebauungsplan Eltershöfer Steige, Gelbingen; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit/ Behörden und Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Bebauungsplan „Eltershöfer Steige – Gelbingen“ beinhaltet die Ausweisung von Wohnbauflächen und einem öffentlichen Spielplatz. Bisher gab es für diese Fläche keinen Bebauungsplan. Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Die Planungsermächtung und der Aufstellungsbeschluss wurden im Dezember 2011 (GR 14.12.11, § 210) gefasst. Zuletzt wurde ein erneuter Auslegungsbeschluss im Mai 2015 gefasst (GR 18.05.2015, § 117).

Der Bebauungsplanentwurf lag vom 08.06.2015 bis 08.07.2015 öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.

Von Seiten der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gingen einige Stellungnahmen ein, die in der beigefügten Tabelle detailliert aufgeführt und mit Abwägungsvorschlägen dargestellt sind.

Der Ortschaftsrat Gelbingen hat dem Bebauungsplan in seiner Sitzung vom 15.09.2015 einstimmig zugestimmt.

Anlage 1: Tabelle Abwägungsvorschläge
Anlage 2: Übersichts-/Orientierungsplan
Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 1611-07 Eltershöfer Steige, Gelbingen
Anlage 4: Lageplan mit Kennzeichnung des erweiterten Leitungsrechts

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschlägen zu den jeweiligen Stellungnahmen wird zugestimmt.

A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1611-07 „Eltershöfer Steige - Gelbingen"
Der Bebauungsplan Nr. 1611-07 „Eltershöfer Steige - Gelbingen" wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro mquadrat, Bad Boll im M 1:500 vom 04.09.2015 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet "1611-07 Eltershöfer Steige - Gelbingen"
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Eltershöfer Steige - Gelbingen" werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil vom Büro mquadrat, Bad Boll vom 04.09.2015. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungs­planes „Eltershöfer Steige – Gelbingen".

Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(einstimmig - 17 -)

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