§ 204 - 2. Spielstätte für die Freilichtspiele (Globe-Theater); a) Bericht vom Ortstermin; b) Voraussetzungen für den weiteren Betrieb, Vorstellung Brandschutzgutachten und Versammlungsstättengutachten (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

zu a):

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass die Architekten der Kammergruppe Schwäbisch Hall vier Entwürfe vorgestellt haben, hiervon befassen sich zwei mit dem Bestand bzw. der Ergänzung von Nebenräumen und zwei Entwürfe mit einem Neubau. Es ist anzumerken, dass die Entwürfe zur Verbesserung des Bestands sich nicht mit den rechtlichen Vorgaben (Brandschutz bzw. gemäß der Versammlungsstättenverordnung) beschäftigen. Bei den Vorschlägen für einen Neubau wurde der im Gemeinderat beschlossene Untersuchungskorridor gemäß Standarduntersuchung des Fachbereichs Planen und Bauen nicht beachtet.
Zum weiteren Vorgehen wird festgelegt:
Nach der Präsentation in der Bürgerschaft werden die Vorschläge der Architekten genau untersucht und ausgewertet;
Die Weiterentwicklung des Vorschlags des Planungsbüros Hüls durch die städtische Hochbauabteilung wird aufgenommen;
Die Vorstellung der Optionen erfolgt in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 19.10.2015.


zu b):

siehe Anlage: Präsentation

 

Stadtrat Sakellariou zeigt sich vom Inhalt der Gutachten nicht überrascht. Er regt an, die Anforderungen der Gutachter mit den jetzt vorliegenden Ideen der Kammergruppe abzugleichen.

Oberbürgermeister Pelgrim sagt dies zu; auch diese Aspekte werden in die o. g. Bewertung mit einfließen.

Stadtrat Baumann bittet darum genau zu unterscheiden:
Eine Genehmigung des bisherigen Globe-Theaters war nur möglich, da es sich um einen temporären Bau handelt. Die Gutachten heute orientieren sich an der Genehmigungsfähigkeit für ein dauerhaftes Gebäude. Um Weiteres entscheiden zu können, bittet er die Verwaltung, Neubau wie auch eine eventuelle Ertüchtigung mit Kosten zu hinterlegen.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt gibt der Sicherheit oberste Priorität. Zu klären sind die Anforderungen und Abläufe an das Bauwerk.

Hier verweist Oberbürgermeister Pelgrim auf den BPA vom 22.06.2015, § 141; in dieser Sitzung hat Intendant Biermaier sowohl die programmatischen Überlegungen wie auch ein Anforderungsprofil erläutert.

Stadträtin Herrmann will die Bewertung und die Kostenermittlung abwarten, danach wird sie sich in der Fraktion beraten und sich ihre Meinung bilden.

Vom Bericht zum Ortstermin und den Voraussetzungen für den weiteren Betrieb zur zweiten Spielstätte für die Freilichtspiele wird Kenntnis genommen.

Meine Werkzeuge