§ 173 - Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Schwäbisch Hall zum 31.12.2014 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014 aufgestellt. Der Bericht zur örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision zur endgültigen Feststellung des Jahresabschlusses und Entscheidung durch den Gemeinderat steht noch aus. Die Prüfung erfolgt in den nächsten Monaten.

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hatte 2014

Erlöse und Erträge von

7.624.395,81 €

und Aufwendungen in Höhe von

7.118.176,73 €

Daraus ergibt sich eine Kostenüberdeckung von

506.219,08 €.

Dies entspricht einer Überdeckung von 7,11 %.

Für das Betriebsergebnis und die Kostenüberdeckung sind folgende Tatsachen ausschlaggebend:

  1. Im Wirtschaftsplan war ein Überschuss in Höhe von 50.700 € geplant. Das tatsächliche Ergebnis fällt höher aus.

  2. Die Erlöse/Erträge sind insgesamt wie geplant erzielt worden. Die Erlösarten (Abwassergebühren, Straßenentwässerungskostenanteil, Auflösung der Zuschüsse und Abwasserbeiträge) liegen geringfügig unter den Planansätzen. Die Erstattung der 2013 gezahlten Abwasserabgabe in Höhe von 164.5326,62 € erfolgte mit dem Nachweis der getätigten Investitionen.

  3. Die Aufwendungen bleiben insgesamt mit 6,00 % unter den geplanten Ansätzen. Beim Materialaufwand, den Abschreibungen, den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, dem Betriebskostenanteil Kläranlage Biberstal und dem Zinsaufwand sind die Aufwendungen geringer als geplant. Mit der personellen Verstärkung der Abteilung Abwasserbeseitigung durch einen weiteren Ingenieur erhöhte sich der Personalaufwand.

Mit Beschluss der Gebührenkalkulation 2015/2016 und den Änderungen der Abwassergebühren hat der Gemeinderat am 18.03.2015, § 55, entschieden, dass aus den Kostenüberdeckungen aus 2010 bis 2013 insgesamt 445.085 € (Gebührenergebnisse Schmutzwasserbeseitigung aus 2013 i. H. v. 326.460 € wird in 2018 und Niederschlagswasserbeseitigung aus 2010 bis 2013 i. H. v. 118.625 wird in 2015/2016 berücksichtigt) als Rückstellungen zu bilden sind. Der Gewinnvortrag aus dieser Zeit ist daher zu reduzieren. Dies wird im Jahr 2015 umgesetzt.

Der Gewinnvortrag aus 2013 in Höhe von 633.633,15 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die gebührenrechtliche Ergebnisermittlung für 2014 wird an das Unternehmen Allevo in Auftrag gegeben. Die Entscheidung über die Verwendung der Kostenüberdeckung und deren Verwendung soll nach Prüfungsfeststellung der GPA vom 11.02.2015 mit der endgültigen Feststellung des Jahresergebnisses 2014 erfolgen.

Eine Kostenüberdeckung ist wegen zwingender Ausgleichsverpflichtung nach dem Kommunalabgabengesetz (innerhalb von fünf Jahren) im Wirtschaftsjahr der Entstehung nach § 249 Abs. 1 HGB über die Gewinn- und Verlustrechnung einer Gebührenausgleichsrückstellung aufwandswirksam zuzuführen und beim späteren Ausgleich (Einstellung in die einem Gebührenbeschluss zugrundeliegende Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss) erfolgswirksam wieder aufzulösen.

Die Verwaltung und die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung geben das vorläufige Ergebnis bekannt.

Anlage 1: Lagebericht
Anlage 2: Anlagenachweis
Anlage 3: Zuweisungen/ Zuschüsse Kanal- und Klärbeiträge

 

Kaufmännischer Betriebsleiter Werkhof Häberlein erläutert folgende Eckpunkte:
Es wurde ein Überschuss in Höhe von 506.219,08 € erwirtschaftet. Gründe hierfür sind die erhöhten Abwassergebühren, der größere Anteil an der Straßenentwässerung, Rückerstattungen des Landkreises sowie geringere Aufwendungen. Alle Überschüsse werden gemäß KAG innerhalb von fünf Jahre ausgeglichen. Die gebührenrechtliche Ergebnisermittlung erfolgt durch das Büro Allevo und wird dem Gemeinderat nach Prüfung des Jahresabschlusses durch den Fachbereich Revision zur Kenntnis gegeben.

Stadtrat Kaiser fragt, ob der Überschussausgleich über die Firma Allevo erfolgt.

Kaufmännischer Betriebsleiter Werkhof Häberlein bestätigt, dass nur mit einer Gebührenkalkulation, in der die einzelnen Bereiche klar definiert sind, ein Ausgleich erfolgen kann.

Oberbürgermeister Pelgrim schließt den Tagesordnungspunkt mit der Feststellung, dass die Bürgerinnen und Bürger in den nächsten fünf Jahren mit keiner Erhöhung zu rechnen haben - die Gebühren sind weitestgehend stabil.

Der endgültige Beschluss erfolgt nach Vorlage des Prüfungsergebnisses durch den Fachbereich Revision.

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