§ 1/2 - Feststellung, dass kein Hinderungsgrund für die nachrückende Joanna Walter gemäß § 29 GemO vorliegen - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Aufgrund des Wahlergebnisses vom 25. Mai 2014 rückt auf der Liste von Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen für den Wohnbezirk Schwäbisch Hall Frau Joanna Walter mit 2.834 Stimmen nach. Frau Walter teilt mit, dass sie das Mandat annimmt.

Der Gemeinderat hat festzustellen, dass kein Hinderungsgrund gemäß § 29 Abs. 1 - 4 gegeben ist.

Anlage: Hinderungsgründe

Beschluss:

Frau Joanna Walter rückt in den Gemeinderat nach.
Ein Hinderungsgrund gemäß § 29 GemO ist nicht gegeben.

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