§ 134 - Aktueller Stand im Kartellverfahren zur Holzvermarktung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Untere Forstbehörde im Landkreis Schwäbisch Hall hat die Zuständigkeit für eine Waldfläche von 48.470 ha. Davon entfallen 27.270 ha auf den Privatwald, 13.600 ha sind im Besitz des Landes (Staatswald) und rd. 7.600 ha sind in Kommunalwaldbesitz.
Der Privatwald teilt sich auf in Kleinprivatwald mit 21.200 ha und Großprivatwald mit 6.070 ha.

Grafik Zuständigkeit in Prozent

Wie bereits mehrfach - zuletzt am 09.02.2015 - im Hospitalaussschuss berichtet, strebt das Bundeskartellamt die Untersagung der gemeinsamen Holzvermarktung von Nadelstammholz zwischen dem Land Baden-Württemberg und Privat- und Kommunalwaldbesitzern an.
Ein neuer Beschlussentwurf des Bundeskartellamts wurde zum 16.04.2015 vorgelegt. Dem Land wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 01.06.2015 gewährt. Es ist zu erwarten, dass Mitte Juli 2015 ein endgültiger Beschluss des Bundeskartellamts ergeht. Wie dieser Beschluss im Einzelnen aussehen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.

Sollte es zu einer Untersagung kommen, könnte das Land ab 01.10.2015 (diesen Zeitpunkt sieht der Entwurf vor) die Holzvermarktung für den Hospitalforstbetrieb im Nadelstammholzbereich nicht mehr übernehmen. Es besteht auch dann zunächst kein akuter Handlungsbedarf, da diese Dienstleistung für die Privat- und Kommunalwaldbesitzer von einer Holzverkaufsstelle im Landratsamt (außerhalb des Forstamts) übernommen würde . Der Landkreis Schwäbisch Hall hat die Einrichtung einer solchen Holzverkaufsstelle, die mit einem Landkreisbediensteten besetzt würde, vorgesehen (für alle Holzsorten). Alternativ könnte der Nadelstammholzverkauf der Hospitalstiftung (rund 4.300 fm) durch den Hospitalrevierförster erfolgen. Die Vermarktung der übrigen Holzsorten könnte weiterhin über das Land erfolgen, da nur die Vermarktung von Nadelstammholz Gegenstand des Kartellverfahrens ist.

Weiter könnte es dazu kommen, dass durch den endgültigen Beschluss die Beförsterung des Hospitalwalds in den Revieren Mainhardt und Langenburg nicht mehr von Forstamtsbediensteten (Förster Michael Deuschle und Försterin Ulrike Nowak) übernommen werden kann. Dadurch wären 300 ha Waldfläche zusätzlich zu betreuen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht davon auszugehen, dass dies so vollzogen wird. Sollte es dennoch dazu kommen, müsste kurzfristig zusätzliches Personal für diese zusätzlichen Aufgaben beim Hospitalforstbetrieb beschäftigt werden.
Im Gegenzug würden die bisherige Erstattungen für diese forstliche Dienstleistungen an das Landratsamt entfallen.

 

Leitender Forstdirektor Dr. Wickel kündigt eine Entscheidung des Bundeskartellamtes für Ende Juli 2015 an. Es wird davon ausgegangen, dass das Kartellamt den staatlichen Forstbehörden untersagen wird, Holz aus nicht staatlichem Wald zu vermarkten. Für diesen Fall wurde seitens des Landkreises/ Kreistages beschlossen, übergangsweise eine Holzverkaufsstelle im Landratsamt einzurichten.

Ob zusätzliches Personal zur Bewältigung eventueller Mehraufwendungen beim Hospitalforstbetrieb eingestellt werden muss, ist noch ungeklärt. In Mainhardt und in Langenburg werden ca. 300 ha Wald von Mitarbeitern des Staatlichen Forstamts beförstert. Nach dem Beschluss der Kartellbehörde wird dies wahrscheinlich nicht mehr möglich sein. Leitender Forstdirektor Dr. Wickel ist der Ansicht, dass diese 300 ha vom hospitalischen Forstamtsrat Schramm nicht noch zusätzlich betreut werden könne, da dieser bereits für 2.000 ha zuständig ist. Pro Förster werden normalerweise 1.500 - 1.800 ha Wald bewirtschaftet. Da die Flächen in Mainhardt und Langenburg nur 1/5 der Fläche einer Försterin/ eines Försters umfassen, muss hier für eine adäquate Lösung gesorgt werden.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt möchte zunächst einmal die Entscheidung des Kartellamtes abwarten. Er kann sich nicht vorstellen, dass Dienstleistungen des Landes für Dritte komplett abgeschafft werden. Es könne höchstens sein, dass das Hospital ein höheres Entgelt an das Land zu leisten hätte.

  1. Vom gegenwärtigen Stand des Kartellverfahrens wird Kenntnis genommen.
  2. Von der Möglichkeit, dass zusätzliches Personal zur Bewältigung eventueller Mehraufgaben beim Hospitalforstbetrieb beschäftigt werden muss, wird Kenntnis genommen.
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