§ 2 - Aktueller Stand im Kartellverfahren zur Holzvermarktung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 18. August 2015, 15:06 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die Untere Forstbehörde im Landkreis Schwäbisch Hall hat die Zuständigkeit für eine Waldfläche von 48.470 ha. Davon entfallen 27.270 ha auf den Privatwald, 13.600 ha sind im Besitz des Landes (Staatswald) und rund 7.600 ha sind in Kommunalwaldbesitz.
Der Privatwald teilt sich auf in Kleinprivatwald mit 21.200 ha und Großprivatwald mit 6.070 ha.

Grafik Zuständigkeit in Prozent

Wie bereits mehrfach - zuletzt am 09.02.2015 - im Hospitalaussschuss berichtet, strebt das Bundeskartellamt die Untersagung der gemeinsamen Holzvermarktung von Nadelstammholz zwischen dem Land Baden-Württemberg und Privat- und Kommunalwaldbesitzern an.
Ein neuer Beschlussentwurf des Bundeskartellamts wurde zum 16.04.2015 vorgelegt. Dem Land wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 01.06.2015 gewährt. Es ist zu erwarten, dass Mitte Juli 2015 ein endgültiger Beschluss des Bundeskartellamts ergeht.
Wie dieser Beschluss im Einzelnen aussehen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.
Sollte es zu einer Untersagung kommen, könnte das Land ab 01.10.2015 (diesen Zeitpunkt sieht der Entwurf vor) die Holzvermarktung für den Hospitalforstbetrieb im Nadelstammholzbereich nicht mehr übernehmen. Es besteht auch dann zunächst kein akuter Handlungsbedarf, da diese Dienstleistung für die Privat- und Kommunalwaldbesitzer von einer Holzverkaufsstelle im Landratsamt übernommen würde (außerhalb des Forstamts). Der Landkreis Schwäbisch Hall hat die Einrichtung einer solchen Holzverkaufsstelle, die mit einem Landkreisbediensteten besetzt würde, vorgesehen (für alle Holzsorten). Alternativ könnte der Nadelstammholzverkauf der Hospitalstiftung (rund 4.300 fm) durch den Hospitalrevierförster erfolgen. Die Vermarktung der übrigen Holzsorten könnte weiterhin über das Land erfolgen, da nur die Vermarktung von Nadelstammholz Gegenstand des Kartellverfahrens ist.

Weiter könnte es dazu kommen, dass durch den endgültigen Beschluss die Beförsterung des Hospitalwalds in den Revieren Mainhardt und Langenburg nicht mehr von Forstamtsbediensteten (Förster Michael Deuschle und Försterin Ulrike Nowak) übernommen werden kann. Dadurch wären 300 ha Waldfläche zusätzlich zu betreuen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht davon auszugehen, dass dies so vollzogen wird. Sollte es dennoch dazu kommen, müsste kurzfristig zusätzliches Personal für diese zusätzlichen Aufgaben beim Hospitalforstbetrieb beschäftigt werden.
Im Gegenzug würden die bisherige Erstattungen für diese forstliche Dienstleistungen an das Landratsamt entfallen.

Beschluss:

  1. Vom gegenwärtigen Stand des Kartellverfahrens wird Kenntnis genommen.
  2. Von der Möglichkeit, dass zusätzliches Personal zur Bewältigung eventueller Mehraufgaben beim Hospitalforstbetrieb beschäftigt werden muss, wird zustimmend Kenntnis genommen.
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