§ 100 - Freies WLAN im Stadtgebiet (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die SPD-Fraktion hat am 08.09.2013 beantragt, ein Konzept vorzulegen, wie im Stadtgebiet zukünftig kostenloses WLAN bereitgestellt werden kann. Im Doppelhaushalt 2014/15 wurden Mittel für die Erstellung eines Konzeptes eingestellt.

Da die damals neugewählte Bundesregierung Ende 2013 eine gesetzliche Änderung der Haftung für den Betrieb freier WLAN-Hotspots in Aussicht gestellt hatte, wollte die Verwaltung zunächst die angeblich bald bevorstehende gesetzliche Änderung abwarten. Nachdem auch im Herbst 2014 noch nicht ersichtlich war, ob bzw. in welcher Form eine neue gesetzliche Regelung der Betreiberhaftung erfolgen sollte, wurden die Stadtwerke Schwäbisch Hall angefragt, ob sie sich den Betrieb eines WLAN-Netzes im Stadtgebiet vorstellen können. Bereits in den Vorgesprächen war man sich einig, dass ein flächendeckendes kostenloses WLAN, auch aus Kostengründen, keinen Sinn macht. Vielmehr sollten wichtige touristische Punkte sowie beliebte Aufenthaltsorte punktuell mit WLAN versehen werden. Auch in den weiter unten aufgeführten Referenzstädten gibt es kein flächendeckendes, sondern nur punktuelles WLAN.

Den Stadtwerken war jedoch das Risiko der Betreiberhaftung zu groß. Die Stadtwerke haben daraufhin mit der Firma Innerebner wegen deren „free-key-System“ (www.frei-key.eu) Kontakt aufgenommen. Die Firma Innerebner arbeitet mit dem Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart zusammen, welches auch Ansprechpartner für Baden-Württemberg ist. Sie hat in zahlreichen Städten in Baden-Württemberg bereits WLAN eingerichtet (z.B. Ravensburg, Aalen, Mannheim, Sindelfingen, Schorndorf, Leutkirch, Filderstadt, Waiblingen, Crailsheim etc.). Einzelne Nachfragen bei diesen Städten ergaben, dass diese mit der Firma Innerebner und deren Installationen sehr zufrieden sind. Die Firma betreibt zudem WLAN-HOTSPOTS in vielen Hotels und gastronomischen Betrieben sowie in den Skiregionen Kitzbühel und Wildschönau/Alpbach.

Mitte November fand ein Gespräch mit dem Geschäftsführer der Firma Innerebner statt, in dem dieser die wesentlichen Grundlagen für sein Konzept darstellte. Herr Innerebner bestätigte, dass nach seinen Erfahrungen ein flächendeckendes Netz nicht notwendig ist, sondern eine Konzentration auf wesentliche touristische und stark frequentierte Plätze ausreichend ist.

Das Konzept der Firma Innerebner sieht im Wesentlichen wie folgt aus:
Die Firma betreibt die WLAN-Hotspots selbständig. Die Stadt Schwäbisch Hall muss lediglich geeignete Standorte sowie einen Stromanschluss zur Verfügung stellen. Die Firma Innerebner ist für die Wartung und die Funktionsfähigkeit der WLAN-Hotspots vollumfänglich zuständig und sie übernimmt mit gesonderter und ausdrücklicher Erklärung die Haftung für den Betrieb. Der Standortbereitsteller, also die Stadt Schwäbisch Hall, wird ebenfalls ausdrücklich von der Haftung bei Missbrauch durch User freigestellt. Die Firma Innerebner schützt ihr WLAN durch ein Log-File-System und einen Content-Filter, mit dem sie die Internetzugriffe steuert und unerwünschte Websites sperrt.
Der User kann nach Anmeldung über ein entsprechendes Portal bis zu drei Stunden im WLAN kostenfrei surfen. Danach ist eine Neuanmeldung notwendig. Ohne Anmeldung kann max. zehn Minuten gesurft werden. Nach der Anmeldung wird Werbung geschaltet (max. zwei Werbungen je Repeater-Antenne). Bei Zahlung eines monatlichen Beitrages je Repeater-Antenne durch die Stadt kann auf die Werbung verzichtet werden bzw. der Standortbetreiber kann die Vermarktung/Werbung selbst übernehmen. Grundsätzlich versucht der Betreiber regionale Werbepartner zu finden, schaltet jedoch auch Werbungen von überregionalen Unternehmen. Der Standortbetreiber hat kein Mitspracherecht hinsichtlich der Werbung. Der Betreiber versichert jedoch, dass nur jugendfreie Inhalte beworben werden.

Der Betreiber benötigt für den Betrieb des WLAN geeignete Standorte (Gebäude, Laternenmasten etc. mit Stromanschluss) an denen er seine Repeater-Antennen anbringen kann. Für den Betrieb der Repeater-Antennen bedarf es zudem eines Einspeisepunktes (Internetanschluss). Je Einspeisepunkt können bis zu 5 Repeater-Antennen - abhängig von den Umgebungsverhältnissen - betrieben werden. Jeder Einspeisepunkt wird mit einer Bandbreite von ca. 50 Mbits / 5 Mbits (download/upload) eingespeist, wobei der einzelne User mit 2 Mbits/1 Mbit (download/upload) versorgt wird. Die Reichweite einer Antenne kann, abhängig von der Topographie, bis zu 300 m betragen. Die Sendeleistung einer Repeater-Antenne beträgt max. 100 mW (Milliwatt).

Bei einem weiteren Vor-Ort-Termin mit der Firma Innerebner am 04.02.2015 wurden mögliche Standorte für den Betrieb des WLAN besichtigt. Es handelt sich hierbei um folgende Bereiche:

  • Marktplatz
  • Neue Straße mit Hafenmarkt und Milchmarkt bis Henkersbrücke (einschl. Teile der Block- und Schwatzbühlgasse)
  • Haalplatz/Unterwöhrd (Biergartenareal)
  • ZOB
  • Gelbinger Gasse (Teile des Kocherquartiers insbes. Dietrich-Bonhoeffer-Platz)
  • Stadtbibliothek
  • Empfang Haus der Bildung

Wie den beigefügten Unterlagen entnommen werden kann, sollen der Marktplatz und der nördliche Teil der Neuen Straße mit Antennen im Dachgeschoss des Gebäudes Am Markt 9 (Einspeisepunkt) versorgt werden. Die Versorgung der restlichen Neuen Straße gestaltet sich schwierig, da die Stadt in diesem Bereich über keine geeigneten Gebäude verfügt. Die Versorgung soll deshalb mit Richtfunk vom Am Markt 9 auf Straßenleuchten im Bereich Mohrenapotheke und Drogerie Müller erfolgen. Der Bereich Haalplatz/Unterwöhrd und evtl. Grasbödele soll über Antennen im Dach des WC-Gebäudes am Sulfersteg erfolgen (Einspeispunkt). Alternativ könnte auch die Laterne am Haalplatz (hinter Imbiss Merz) verwendet werden. Die Gelbinger Gasse und Teile des Kocherquartiers würden über Antennen im Josenturm versorgt werden. Die Versorgung des zentralen Omnibusbahnhofes würde über Antennen auf dem Dach des dortigen Versorgungsgebäudes erfolgen.

Im Außenbereich würden überwiegend die Antennen Nano und an den Straßenleuchten die Antennen Bullet verwandt werden (siehe Anlage), die farblich angepasst werden können.
Da die Standorte noch nicht vollständig untersucht sind, könnten sich in der Umsetzungsphase auch noch Veränderungen ergeben.

Für die Umsetzung des WLAN an den vorgeschlagenen Standorten würden sich voraussichtlich folgende Kosten ergeben:
An laufenden Kosten würden je Einspeisepunkt ca. 50 € für den Internetzugang plus die Stromkosten anfallen. Dies bedeutet, dass neben den Kosten für die Stadtbibliothek und das Haus der Bildung mit je ca. 600 € jährlich, für das restliche öffentliche WLAN jährliche Kosten in Höhe von ca. 2.500 € anfallen würden.
Bei den einmaligen Kosten ist zu beachten, dass die die von der Firma Innerebner gestellten Komponenten in deren Eigentum verbleiben und der unten aufgeführte städtische Beitrag nur eine einmalige Kostenbeteiligung ist. Im Gegenzug verpflichtet sich die Firma Innerebner, den laufenden Unterhalt dieser Infrastruktur zu gewährleisten. Insbesondere erfolgen auch Ersatzlieferungen und Austauschkomponenten ausschließlich auf Kosten der Betreiberfirma. Einmalig würden somit ungefähr folgende Kosten anfallen:

Stadtbibliothek und Haus der Bildung

ca. 3.000 €

Marktplatz und Neue Straße

ca. 6.000 €

Haalplatz

ca. 2.000 €

ZOB

ca. 2.000 €

Josenturm

ca. 1.500 €

insgesamt

ca. 14.500€

Hinzu kommen noch von der Stadt zu erbringende Vorleistungen im Bereich der Elektro- und EDV-Verkabelung. Nach einer ersten Kalkulation dürften sich diese Kosten auf ca. 15.000 € belaufen.
Das System ist modular aufgebaut. Eine Erweiterung/Verkleinerung der WLAN-Standorte ist somit grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt und ohne gesonderten Aufwand möglich.

Die Stadt hätte, wie o. a., auch die Möglichkeit auf die Werbung durch die Firma Innerebner zu verzichten. In diesem Fall müsste die Stadt dann je Repeater-Antenne (insgesamt 26) monatlich ca. 52 € bezahlen. Die Stadt hat zudem die Option, die Werbung an den Repeater-Antennen (maximal 2 Werbungen je Antenne) selbst zu vermarkten. In diesem Fall würden monatliche Kosten in Höhe von ca. 110 € je Antenne anfallen.

Nach genauer Festlegung und Untersuchung der Standorte sowie dem Abschluss des Vertrages benötigt die Fa. Innerebner einen Umsetzungszeitraum von ca. vier bis sechs Wochen, vorausgesetzt die übrigen Voraussetzungen (Strom, Internet) können rechtzeitig bereitgestellt werden.

Anlagen: Standorte, Material und Antennen

 

Fachbereichsleiter Hauptverwaltung Wunderlich führt aus, dass nachdem ersichtlich war, dass es keine neue gesetzliche Regelung zur Betreiberhaftung gibt, er sich mit der Firma Innerebner in Verbindung gesetzt hat. Diese könnte in Schwäbisch Hall eine modulare Internetversorgung anbieten. Die Firma Innerebner würde sowohl Betreiber- als auch Standorthaftung übernehmen. Die Referenzen der Firma sind gut. Die Verwaltung vertritt diese Meinung, dass punktuelle WLAN an häufig frequentieren Stellen sinnvoll ist, s. a. Antrag der SPD-Fraktion.

Stadtrat Nestl hält die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung für einen Gewinn der Stadt.

Auch Stadtrat Stutz ist von der hier vorgeschlagenen Lösung angetan.

Stadtrat Härtig hat Bedenken: Es gibt noch keine endgültige Antwort auf die Frage der gesundheitlichen Gefährdung durch die Strahlung. Er möchte außerdem wissen, ob die Firma ihre Standorte auch für Mobilfunkanlagen nutzen kann.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass dies selbstverständlich vertraglich unterbunden wird.

Stadträtin Schmalzriedt fragt nach Präzedenzfällen der Haftung.

Fachbereichsleiter Hauptverwaltung Wunderlich ist hiervon nichts bekannt. Zwei Fälle wurden wohl von der Firma Innerebner intern geregelt.

Stadtrat Preisendanz stellt fest, dass es heute sehr kostengünstige Angebote für den Internetzugang für Handys gibt. Es erschließt sich ihm nicht, warum die öffentliche Hand für einen Internetzugang bezahlen soll. Ausgenommen hiervon ist das Haus der Bildung und die Stadtbibliothek - hier macht ein kostenloser WLAN-Zugang Sinn.

Stadträtin Koch kann den Mehrwert auch nicht erkennen. Der Invest in Höhe von 30.000 € für die relativ geringe Anzahl von Nutzerinnen und Nutzern ist ihr zu hoch.

Stadträtin Härterich hält ein freies WLAN unter dem Gesichtspunkt der „Tourismusstadt“ für zwingend erforderlich.

Oberbürgermeister Pelgrim pflichtet bei: Punktuelles, freies WLAN gehört quasi zur Infrastruktur einer Stadt.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. a) Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall beauftragt die Verwaltung freies WLAN im Bereich Stadtbibliothek und Haus der Bildung umzusetzen.
    (15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

    b) Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall beauftragt die Verwaltung das vorgestellte WLAN-Konzept umzusetzen.
     
  2. Der Gemeinderat stellt die dafür erforderlichen überplanmäßigen Mittel in Höhe von 30.000 für das Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung.

(9 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

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