6902034/meetingminutes/7512780/paragraph

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Mit Schreiben vom 16.03.2015 hat das Staatliche Schulamt K&uuml;nzelsau mitgeteilt, dass das Regierungspr&auml;sidium Stuttgart die F&uuml;hrung der bisher selbst&auml;ndigen Grundschule Gailenkirchen als Au&szlig;enstelle der Grundschule Breit-Eich ab dem Schuljahr 2015/16 genehmigt hat.</p>
 
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F&uuml;r die Grundschulen sind nach &sect; 25 Abs. 2 des Schulgesetzes f&uuml;r Baden-W&uuml;rttemberg Schulbezirke vorgeschrieben. Die Festlegung ist Sache des Schultr&auml;gers.</p>
 
F&uuml;r die Grundschulen sind nach &sect; 25 Abs. 2 des Schulgesetzes f&uuml;r Baden-W&uuml;rttemberg Schulbezirke vorgeschrieben. Die Festlegung ist Sache des Schultr&auml;gers.</p>
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Mit der F&uuml;hrung der Grundschule Gailenkirchen als Au&szlig;enstelle muss auch der Schulbezirk der Grundschule Breit-Eich zugeordnet werden.</p>
 
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Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat der Zuordnung in der Sitzung vom 23.04.2015 zugestimmt. Voraussetzung: Keine Gef&auml;hrdung des Standorts der Grundschule Gailenkirchen.</p>
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Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat der Zuordnung in der Sitzung vom 23.04.2015 unter der Voraussetzung, dass keine Gef&auml;hrdung des Standorts der Grundschule Gailenkirchen besteht, zugestimmt.</p>
 
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<u>Erste B&uuml;rgermeisterin Wilhelm</u> stellt klar, dass die Zusammenlegung der beiden Grundschulen nicht Grund f&uuml;r die Schlie&szlig;ung ist, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit zur&uuml;ckgehende Sch&uuml;lerzahlen. Die Ausstattung der Schule ist besser als zuvor; es hat Lehrerzuweisungen gegeben, negative R&uuml;ckmeldungen aus der Elternschaft sind nicht bekannt.</p>
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Aktuelle Version vom 5. Juni 2015, 10:36 Uhr

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat nach ausführlichen Diskussionen am 13.10.2014, § 211, beschlossen, die Umwandlung der GS Gailenkirchen zu einer Außenstelle der Breit-Eich Grundschule zu beantragen.

Die Verwaltung hat diesen Antrag mit Schreiben vom 15.10.2014 gestellt.

Mit Schreiben vom 16.03.2015 hat das Staatliche Schulamt Künzelsau mitgeteilt, dass das Regierungspräsidium Stuttgart die Führung der bisher selbständigen Grundschule Gailenkirchen als Außenstelle der Grundschule Breit-Eich ab dem Schuljahr 2015/16 genehmigt hat.

Für die Grundschulen sind nach § 25 Abs. 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg Schulbezirke vorgeschrieben. Die Festlegung ist Sache des Schulträgers.

Mit der Führung der Grundschule Gailenkirchen als Außenstelle muss auch der Schulbezirk der Grundschule Breit-Eich zugeordnet werden.

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat der Zuordnung in der Sitzung vom 23.04.2015 unter der Voraussetzung, dass keine Gefährdung des Standorts der Grundschule Gailenkirchen besteht, zugestimmt.

Anlage: Schreiben des Staatl. Schulamts Künzelsau vom 16.03.2015

 

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf den Beschluss des Gemeinderats aus der o. g. Sitzung. Hier wurde beschlossen, die Grundschule Gailenkirchen als Außenstelle der Grundschule Breit-Eich zu führen. Der heutige Beschluss ist unmittelbare Folge hieraus.

Stadtrat Kaiser nimmt Bezug auf seinen Wortbeitrag seinerzeit: All die beschlossenen Maßnahmen ebnen den Weg zur Schließung der Grundschule Gailenkirchen. Er kritisiert Erste Bürgermeisterin Wilhelm für ihre Aussagen, dass die Grundschule erhalten bleiben soll.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm stellt klar, dass die Zusammenlegung der beiden Grundschulen nicht Grund für die Schließung ist, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückgehende Schülerzahlen. Die Ausstattung der Schule ist besser als zuvor; es hat Lehrerzuweisungen gegeben, negative Rückmeldungen aus der Elternschaft sind nicht bekannt.

Stadträtin Härterich ist realistisch genug zu erkennen, dass zurückgehende Schülerzahlen in letzter Konsequenz auch die Schließung einer Schule bedeuten können. Sie hält es für positiv für Gailenkirchen, dass deren Grundschule als Außenstelle geführt wird.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Schulbezirk der bisherigen Grundschule Gailenkirchen wird mit Wirkung zum Schuljahresbeginn 2015/16 der Grundschule Breit-Eich zugeordnet.
(12 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen)

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