§ 1 - Ermächtigung für überplanmäßige/außerplanmäßige Mittelumbuchung vom Finanz- in den Ergebnishaushalt (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 27. Mai 2015, 14:00 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat (GR) hat am 13.10.2014 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:
Der GR ermächtigt die Verwaltung, geplante investive Haushaltsmittel verwaltungsintern unter bestimmten Voraussetzungen in den Ergebnishaushalt umzuschichten ( siehe § 213 TOP Ermächtigung für überplanmäßige/außerplanmäßige Mittelumbuchung vom Finanz- in den Ergebnishaushalt).
Auf Wunsch des GR wurde hierfür noch der nachstehende Zusatz beschlossen:
„Für alle Maßnahmen über 10.000 €, die als aktivierungspflichtige Investitionen in Unterhaltungsaufwand umgewandelt werden, erfolgt ein Bericht im Verwaltungs- und Finanzausschuss. Dies gilt für die nächsten zwei Jahre.“

Bis zum 03. März 2015 wurde eine Mittelumbuchung vorgenommen:

Von den investiven Finanzkonten „Anschaffungen im Zuge der Neubauten Feuerwache Ost und West“ wurden insgesamt 30.000 € auf das konsumtive Ergebniskonto „Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen“ für die beiden neuen Feuerwachen umgebucht.

Bei der Anmeldung der Planansätze für das Haushaltsjahr 2014 -Doppelhaushaltsplan 2014/2015 – wurde bei der Feuerwehr davon ausgegangen, dass im Zuge der beiden Neubauten sämtliche Beschaffungen – Erwerb von geringwertigen sowie immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen -  investiv verbucht werden.
Nach dem neuen Haushaltsrecht werden Einzelgegenstände unter 1.000,-- € netto im Ergebnishaushalt bezahlt.
Die Auszahlungen für Kehrmaschinen, Tretmülleimer, Abfallsackständer, Gasflaschen -
Außenlager-Schrank, Bockleitern, klappbare Stufenleitern, Mehrzweck-Auszugsleiter, mobiler Montagetritt, Luftaufroller, fahrbarer PC-Pult, Arbeitsleuchten, Ölauffangbehälter, Schlüsselkasten, magnetische Pinnwände, Feuerlöscher, Geschirr, Werkzeugwagen, Hochdruckreiniger, Transportwagen Atemluftflaschen, Werkzeuge-Maschinen-Kompaktkoffer, Übungspuppen, Büromöbel und Atemschutzgeräten waren auf investiven Haushaltsansätzen veranschlagt, die faktischen Auszahlungen müssen jedoch im konsumtiven Ergebnishaushalt abgewickelt werden.

Beschluss:

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von den Ausführungen zu der Mittelumbuchung zustimmend Kenntnis.

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