§ 26/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Grundförderung der Vereine; hier: Künftiges Verfahren der Auszahlung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Erste Bürgermeisterin Wilhelm informiert, dass von der Stadt jährlich 180.000 € Grundförderung an die Vereine gewährt werden. Diese ist abhängig von der Mitgliederzahl bzw. der Mitgliederstruktur der einzelnen Vereine. Die Vereine sind gehalten, bis 01.03.2015 dem Fachbereich Jugend, Schule & Soziales ihre Zahlen zu benennen; dies hat in der Vergangenheit nicht immer funktioniert - es hat sich gezeigt, dass ein paar wenige Vereine stets gemahnt und wiederholt aufgefordert werden mussten. In der Versammlung des Stadtverbands für Sport am 28.11.2014 wurde vereinbart, dass ab 2015 eine Neuregelung erfolgt: Die Vereine bekommen einmalig eine Aufforderung, ihre Mitgliederzahl und -struktur zum 1. März dem Sportbüro mitzuteilen; danach wird die Sportförderung berechnet und ausgezahlt, eine Nachmeldung säumiger Vereine ist nicht möglich. Das diesen Vereinen nicht ausgezahlte Geld wird auf die anderen Vereine verteilt.

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