§ 25 - Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Kindergartenbedarfsplan für die Zeit September 2013 bis Dezember 2014 wurde am 15.05.2013 vom Gemeinderat beschlossen. Die Fortschreibung des Bedarfsplans für den Zeitraum Januar 2015 bis Dezember 2017 steht an.

Alle Träger wurden angeschrieben und um Stellungnahmen, Änderungen und evtl. Anträge zur Fortschreibung gebeten (bis 9. März 2015).

Es ist vorgesehen, den Bedarfsplanentwurf am 8. Juni 2015 im BSSK vorzustellen und am 1. Juli 2015 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Vorrangige Aufgabe der Stadt Schwäbisch Hall bleibt es, den Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren zu gewährleisten.

Der kontinuierliche Ausbau der Platzkapazitäten im Krippenbereich und in altersgemischten Gruppen hat bisher den Rechtsanspruch zum 01.08.2013 auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr erfüllt. Die Betreuungsquote liegt zur Zeit bei 39,5 %.

Durch die zentrale Info- und Vormerkstelle für Kinder unter drei Jahren beim Fachbereich Jugend, Schule und Soziales kann eine konkrete Planungsstruktur im U3-Bereich vorgenommen werden. Doppelanmeldungen werden verhindert. Seit Einführung am 1. August 2014 wurden 348 Anmeldungen und Anfragen bearbeitet. Aktuell erhalten alle vorgemerkten Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz.

Schwerpunkt in der Fortschreibung werden die Wohngebiete auf dem Teurershof, „An der Breiteich“, Gottwollshausen und Hessental sein.

 

Fachbereichsleiter Jugend, Schule und Soziales Blinzinger erläutert die Zeitachse bis zur Vorlage des Kindergartenbedarfsplans. Der Bedarfsplan wird an die aktuellen Entwicklungen (Hessental, An der Breiteich) angepasst. Die Belegungszahlen der Kinder, die eine Kita besuchen sind von September 2014 mit 909 Kinder auf 1.165 Kinder im Januar 2015 angestiegen. Die selbe Entwicklung zeichnet sich in der U3-Betreuung ab. Im September 2014 nahmen die U3-Betreuung 209 Kinder in Anspruch, im Januar 2015 waren dies 243 Kinder. Rechnet man nun die noch kommenden Monate bis zum Sommer 2015 hinzu, wird die Obergrenze der Betreuungsplätze erreicht werden. Zur Einrichtung der Zentralen Info- und Vormerkstelle für Kinder unter 3 Jahren führt Fachbereichsleiter Jugend, Schule und Soziales Blinzinger aus, dass diese Einrichtung sich sowohl für die Verwaltung (Planungssicherheit) wie auch für die Eltern (Auskünfte über freie Plätze bei Wohnortwechsel) bewährt hat.

Stadtrat Huppenbauer merkt an, dass die Stadt bei der Betreuungsquote für Kinder ab einem Jahr (39,5 %) erheblich aufgeholt hat.

Die wird von Erste Bürgermeisterin Wilhelm bestätigt. Der Rechtsanspruch der Betreuung ist in Schwäbisch Hall gewährleistet, jedoch kann nicht immer und nicht immer kurzfristig ein Platz in der Wunschkita angeboten werden.

Von der Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans wird Kenntnis genommen.

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