§ 24 - Neuansetzung des Termins für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters; hier: Fristen, Termine und Ausschreibungstext (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

1. Wahltag

Die Amtsperiode des derzeitigen Oberbürgermeisters endet am 31. Mai 2021. Die notwendige Neuwahl sollte ursprünglich am 18. April 2021 stattfinden. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 20.01.2021 (§ 14, öffentlich) beschlossen, die begonnene Wahl, coronabedingt, abzubrechen und die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters neu anzusetzen. Als möglicher Wahltermin wurde der 04. Juli 2021 vorgeschlagen.

Als Wahltag wird der Sonntag, 04. Juli 2021, und für eine eventuelle notwendige Neuwahl, Sonntag, 18. Juli 2021, vorgeschlagen.


2. Ausschreibung

Nach § 47 Abs. 2 GO ist die Stelle spätestens 2 Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Es wird vorgeschlagen, sie in der Ausgabe des Staatsanzeigers am Freitag, den 23. April 2021, zu veröffentlichen.

Nach § 10 Kommunalwahlgesetz darf das Ende der Frist für die Einreichung und die Rücknahme der Bewerbungen frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, spätestens auf den 3. Freitag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Als letzter Tag für die Einreichung der Bewerbungen wird Montag, 07. Juni 2021, vorgeschlagen.


3. Berechnung der Fristen (Hauptwahl)

  • Wahltag Sonntag, 04. Juli 2021
    evtl. Neuwahl  Sonntag, 18. Juli 2021
  • spätestens am 4. Sonntag nach der Wahl Sonntag, 01. August 2021
     
  • Ausschreibung der Stelle
    spätestens 2 Monate vor dem Wahltag Montag 03. Mai 2021
    Vorschlag: Freitag 23. April 2021
     
  • Ende der Einreichungs- und Rücknahmefrist der Bewerbungen,
    frühestens am 27. Tag vor der Wahl Montag, 07. Juni 2021
    spätestens am 16. Tag vor der Wahl (3. Freitag vor dem Wahltag) Freitag, 18. Juni 2021
    Vorschlag: Montag, 07. Juni 2021
     
  • Beschluss über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Gemeindewahlausschuss
    spätestens am 16. Tag vor der Wahl Freitag, 18. Juni 2021
    Vorschlag: Montag , 14. Juni 2021
     
  • Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen, spätestens am 15. Tag
    vor der Wahl Samstag, 19. Juni 2021
    Vorschlag: Donnerstag, 17. Juni 2021 


4. Berechnung der Fristen (evtl. Neuwahl)

  • Tag der Neuwahl
    (frühestens 2 Wochen nach der Erstwahl) Sonntag, 18. Juli 2021
     
  • Frist für weitere Bewerbungen und die Zurücknahme von Bewerbungen
    Beginn:
    frühestens am Tag nach der Wahl Montag, 05. Juli 2021
    Ende:
    frühestens am 3. Tag nach der ersten Wahl Mittwoch, 07. Juli 2021
    spätestens am 9. Tag vor der Neuwahl Freitag, 09. Juli 2021
    Vorschlag: Mittwoch, 07. Juli 2021
     
  • Beschluss des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Bewerbungen
    spätestens am 9. Tag vor der der Neuwahl,
    also in der Regel am 2. Freitag vor dem
    Tag der Neuwahl Freitag, 09. Juli 2021
    Vorschlag: Donnerstag, 08. Juli 2021
     
  • Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen
    spätestens am 8. Tag vor dem Tag
    der Neuwahl Samstag, 10. Juli 2021
    Vorschlag: Samstag, 10. Juli 2021


5. Ausschreibungstext

siehe Anlage: Ausschreibungstext

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag über den Ablauf des Wahlverfahrens und dem Ausschreibungstext zu.
(31 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

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