65947894/meetingminutes/75605584/paragraph

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Die Ortsdurchfahrt (OD) in Mathesh&ouml;rlebach ist von der Verkehrsbedeutung und vom DTV (durchschnittlicher t&auml;glicher Verkehr) untergeordnet. Die OD ist ein Teil der K2665. Die Stra&szlig;enbaulast liegt bei der Stadt Schw&auml;bisch Hall.</p>
 
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Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Der vorgelegten Entwurfsplanung wird zugestimmt.<br />
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Aktuelle Version vom 22. September 2021, 15:20 Uhr

Sachvortrag:

- Stadtrat Baumann rückt aufgrund von Befangenheit vom Ratstisch ab -

 

Die Ortsdurchfahrt (OD) in Matheshörlebach ist von der Verkehrsbedeutung und vom DTV (durchschnittlicher täglicher Verkehr) untergeordnet. Die OD ist ein Teil der K2665. Die Straßenbaulast liegt bei der Stadt Schwäbisch Hall.

Der Zustand der OD ist mit der Note 4-5 als ausreichend bewertet. In der OD - in der Nähe des Hauses Nr. 12 - ist eine Engstelle, die sowohl das Laufen auf dem Gehweg als auch das Fahren auf der Straße beeinträchtigt. Die Nähe der Straße zum Haus Nr. 29 führt zu Schäden am Haus. Der Gehweg sowie die Fahrbahn werden im Zuge der Sanierung verbreitert.

Die Fahrbahnbreite ist mit 6,0 m geplant. Die Breite des Gehwegs variiert zwischen 1,30 m und 1,80 m. Rundbordsteine sind in der OD geplant. Im Kurvenbereich werden Hochbordsteine eingesetzt. Für die Realisierung der Verbreiterung der Fahrbahn sowie des Gehwegs ist ein Grunderwerb von ca. 100 m² im Flst. 2361 erfolgt.

Die Stadtwerke planen eine Sanierung der Wasserleitung sowie die Breitbandverlegung in Matheshörlebach. Auch die Freileitung (Strom) wird im Erdreich verlegt. Die Beleuchtung ist bereits auf LED umgestellt, allerdings entspricht die Ausleuchtung des Gehwegs nicht den aktuellen Anforderungen. Teilweise sind die Abstände zwischen den Masten zu groß für eine Ausleuchtung. Die richtige Abstände zwischen den Masten soll 30 m nicht überschreiten. Die Kabel sowie die Masten werden ausgetauscht.

Momentan wird die Sanierung des ersten Bauabschnitt (ca. 140 m) vorbereitet. Der Termin für das Ende der Bauausführung ist Mitte August 2021 geplant.

Kosten:
Die Kosten einschließlich der Baunebenkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 442.000,00 €.

Finanzierung:
Im Haushaltsplan 2020 wurden 375.000,00 € eingestellt. Nach der aktuellen Kostenberechnung vom 30.10.2020 belaufen sich die Gesamtaufwendungen auf ca. 442.000,00 €. Somit müssen 67.000,00 € zusätzlich bereitgestellt werden. Diese wurden von der Verwaltung für den Nachtragshaushalt 2021 angemeldet.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 einstimmig zugestimmt.

Anlage: Lageplan

 

Stadträtin Maier-Öhrlein interessiert, ob der Sanierungsumfang Auswirkungen auf die Begrenzung der Tempo-30-Zone haben werden.

Erster Bürgermeister Klink teilt mit, dass die Tempo-30-Zone aufgrund der Unübersichtlichkeit angeordnet worden sei und nach Fertigstellung der Maßnahmen eine Neubewertung erfolgen müsse.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt den Beschlussantrag zur Abstimmung.

Beschluss:

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Der vorgelegten Entwurfsplanung wird zugestimmt.
(23 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 6 Enthaltungen - Stadtrat Baumann wegen Befangenheit abgetreten)

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