§ 89 - Neufassung der Verwaltungsgebührenordnung (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 25. Oktober 2007, 08:18 Uhr von Ingres (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
<a href='?sid=protvfa20010402180000no&tid=1&langt=-1' id='amyred'>siehe VFA vom 02.04.01</a>
Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass die Gebühr bei Punkt 12 (Fundsachen) auf 2,50 € festgelegt werden soll.
Beschluss:
Der Änderung der Verwaltungsgebührenordnung einschließlich des Gebührenverzeichnisses zum 01.07.2001 wird einstimmig - 27 - zugestimmt.