§ 70 - Aufstellung des Bebauungsplans „Brunnenwiesen - Änderung 2. Bauabschnitt“ in Tüngental - Behandlung der Anregungen/ Bedenken und Satzungsbeschluss - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Am 29.11.2000 hatte der Gemeinderat die Änderung des o. g. Bebauungsplanes beschlossen. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die notwendigen Anhörungs- und Informationsverfahren durchgeführt. Dabei gingen von den Trägern öffentlicher Belange folgende Anregungen ein:

  1. Das Landratsamt bittet um Übersendung eines hydrogeologischen Gutachtens für das Plangebiet. Abwägungsvorschlag: Der Anregung wird entsprochen. Das Gutachten ist in Auftrag gegeben und wird dem Landratsamt umgehend zugeleitet.
  2. Ferner bittet das Landratsamt um die Mitteilung, ob die im Grünordnungsplan genannten Ausgleichsmaßnahmen bereits realisiert wurden. In der Begründung des Bebauungsplanes werden Aussagen über die Änderung der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung aufgrund der Planänderung gewünscht. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass nur Pflanzgebote und keine Pflanzbindungen zum Erhalt der vorhandenen Gehölze enthalten sind. Abwägungsvorschlag: Ausgleichsmaßnahmen sind im Zuge des ersten Bauabschnittes noch nicht realisiert worden. Sie werden bei der Realisierung des zweiten Abschnittes durchgeführt, da die entsprechenden Grundstücke dort zur Verfügung stehen. Mit der Planänderung ist keine Änderung der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung verbunden, da sich die Summe der überbaubaren Flächen kaum ändert. Es sind sowohl Pflanzgebote als auch Erhaltungsgebote für bestehende Bäume festgesetzt. Dem Wunsch des Landratsamtes wird somit entsprochen.
  3. Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass im Zentrum des Gebiets eine ursprünglich vorgesehene Wegverbindung entfällt, in der bereits 20-KV Stromversorgungskabel verlegt sind. Gemäß Konzessionsvertrag ist die Stadt Schwäbisch Hall mit 50 % an den entstehenden Kosten zu beteiligen. Abwägungsvorschlag Die Änderung der Wegeführung wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Ortschaftsrates Tüngental durchgeführt, um Herstellungs- und langfristige Unterhaltungskosten zu reduzieren. Die Verwaltung wird mit den Stadtwerken tragfähige und kostengünstige Lösungen über die Änderung der Stromkabelführung vereinbaren.
  4. Beschluss:

    Der Bebauungsplan Nr. 2013-02/02 Brunnenwiesen in Tüngental - Änderung 2. Bauabschnitt wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO als Satzung beschlossen. Bestandteile der Satzung sind der Lageplan des Stadtplanungsamts vom M 1:500 vom 06.11.2000 mit Legende, Textteil und Begründung.

    (einstimmig - 15 -)
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