6240/meetingminutes/6241/paragraph

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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 10:32 Uhr

Sachvortrag:

Der o. g. Bebauungsplan wurde mit Datum vom 27.09.2000 im Gemeinderat endgültig im Entwurf aufgestellt. In der Zeit vom 19. Februar bis 19. März 2001 hat er fristgerecht für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegen. Dabei gingen von den Trägern öffentlicher Belange und von der Bürgerschaft folgende Anregungen ein, die jeweils abzuwägen sind:

  1. Das Landratsamt - Fachbereich Wasserwirtschaft – bittet darum, das hydrogeologische Gutachten bald möglichst zur Beurteilung vorzulegen. Abwägungsvorschlag: Das hydrogeologische Gutachten ist in der Zwischenzeit fertig gestellt worden. Die Abstimmung mit dem Landratsamt hat stattgefunden, es werden keine weiteren Anregungen vorgebracht.
  2. Das Landratsamt - Fachbereich Naturschutz – wünscht die Vorlage der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung. Abwägungsvorschlag: Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, die auf Grund der naturschutzrechtlichen Gesetzgebung erforderlich ist, ist in der Zwischenzeit fertig gestellt. Die notwendige Abstimmung mit dem Landratsamt hat stattgefunden. Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie die daraus folgenden notwendigen Ausgleichsmaßnahmen werden in die Begründung des Bebauungsplans eingearbeitet.
  3. Herr Uwe Pusch bringt folgende Anregungen vor:
    1. Der zunehmende Verkehr auf der Von-Palm-Straße stellt eine zusätzliche Lärmbelästigung und Gefahrenquelle im Wohngebiet dar, was zu einer Wohnqualitätsminderung und Verkaufspreisminderung führt. Abwägungsvorschlag: Entsprechend der verkehrsplanerischen Konzeption ist die Von-Palm-Straße als sogenannte Wohnsammelstraße ausgewiesen. Es war immer davon auszugehen, dass dieser Straße eine weitere Erschließungsfunktion zukommen wird. Eine Minderung der Wohnqualität bzw. des Verkaufspreises ist nicht gegeben.
    2. Der Teurershof ist das am dichtesten bebaute Stadtgebiet. Seine Bewohner und die Natur brauchen deshalb dringend Ausgleichsflächen. Abwägungsvorschlag: Der Teurershof und sein Umfeld ist mit qualitätsvollen Ausgleichs- und Freizeitflächen ausgestattet. Schwerpunkt der Naherholungsfläche ist das Areal um die Breiteiche. Darüber hinaus werden, im Zuge der Bebauung des Katzenkopfes, die an der Hangkante gelegenen Höhenwanderwege erhalten bzw. in größeren Teilen noch verbessert, so dass auch hier von einem Erhalt der Naherholungsqualität dieses Weges auszugehen ist.
    3. Es wird darum gebeten, die Begründung für die dichte Bebauung des Teurershofes mitzuteilen. Abwägungsvorschlag: Die Dichte der Teurershofbebauung ist zwar nicht Gegenstand des Verfahrens, kann jedoch dennoch in kurzer Form erläutert werden. Der Teurershof ist ein sogenanntes stadtnahegelegenes Wohnquartier. Bedingt durch die Stadtnähe ist von einer höheren Einwohnerdichte als in den peripheren Siedlungsbereichen auszugehen. Ein ähnliches Konzept gibt es auch in Hagenbach.
    4. Der beschlossene Bau der Westumgehung stellt eine nicht zu verhindernde Beeinträchtigung dar; eine weitere Landschaftsversiegelung und Wohnqualitätsminderung durch die Bebauung des Katzenkopfes sind noch zu verhindern. Abwägungsvorschlag: Der Bau der Westumfahrung hat keine Auswirkungen auf die Qualität des Wohnquartiers Katzenkopf und stellt keinen ursächlichen Zusammenhang dar.
    5. Die in diesem Bereich lebenden Menschen haben ein Anspruch auf den Erhalt ihrer Wohnqualität. Abwägungsvorschlag: Die Wohnqualität der bewohnten bzw. bebauten Bereiche wird mit der Realisierung des Katzenkopfes nicht beeinträchtigt. In soweit ist der in der Anregung formulierte Anspruch erfüllt.
    6. Der Bebauungsplan ist ersatzlos zu streichen. Abwägungsvorschlag: An der Ausweisung des Baugebietes Katzenkopf wird festgehalten.


  4. Frau Silvia Braun bringt folgende abwägungsrelevanten Anregungen vor:
    1. Die Grundstücksgrößen liegen für ein Einfamilienhaus zwischen 545 und 1.400 Quadratmeter, für Mehrfamilienhäuser zwischen 514 und 800 Quadratmetern. Nach Auffassung von Frau Braun ist mit diesen Grundstücksgrößen dem Gebot des Baugesetzbuches im Hinblick auf den sparsamen und schonenden Umgang mit vorhandenen Flächen nicht nachgekommen. Abwägungsvorschlag: Die Grundstücksgrößen entsprechen den üblichen Grundstücksgrößen in strukturell vergleichbaren Bereichen.
    2. Der vorhandene Abwasserkanal stellt eine ursprüngliche Begrenzung einer möglichen Bebauung da. Diese Kriterien erscheinen weiterhin sinnvoll und bedürfen einer entsprechenden Beachtung. Abwägungsvorschlag: Der Abwasserkanal war zu keiner Zeit als eine Grenze der bebaubaren und nicht bebaubaren Bereiche gedacht oder konzipiert. Es ist auch unüblich in der Siedlungsplanung, Abwasserkanäle als siedlungsbegrenzendes Element zu bauen.
    3. Mit einer Reduzierung der bebauten Bereiche würde die ökologisch wertvolle Waldrandzone erhalten bleiben. Abwägungsvorschlag: Die Distanz der bebauten Bereiche von der Waldrandzone ist ausreichend groß bemessen, um die ökologische Qualität dieser Waldrandzone sicherzustellen.
    4. Die im Bebauungsplan ausgewiesenen Bereiche stellen nach Auffassung von Frau Braun keine Ausgleichsfläche dar. Es besteht ein deutliches Ausgleichsdefizit. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt verpflichtet ist, für einen entsprechenden ordnungsgemäßen Ausgleich zu sorgen. Abwägungsvorschlag: Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ist zwischenzeitlich erarbeitet. Die daraus folgenden Ausgleichsmaßnahmen sind festgelegt. Es ist sichergestellt, dass die mit der Bebauung verbundenen Eingriffe in ordnungsgemäßer Weise ausgeglichen werden können.
    5. Die Bewohnerinnen und Bewohner benötigen Freiflächen zur Kompensation und Erholung, die sie, wie bei anderen Stadtteilen auch, zu Fuß erreichen können. Abwägungsvorschlag: Die fußläufige Erreichbarkeit der Naherholungsbereiche Fässlesbrunnen und Breite Eiche ist gewährleistet. Darüber hinaus ist der Höhenrundweg, ebenfalls mit ausreichenden Grünzonen begleitet, vorhanden. Aus Sicht der Verwaltung sind die Naherholungsflächen in ausreichender Weise und zumutbarer Entfernung vorhanden.
    6. In Bauabschnitt III und IV stehen derzeit auf dem Teurershof noch genügend Bauplätze zum Erwerb an. Abwägungsvorschlag: Die zur Verfügung stehenden Bauplätze decken nicht den kurz- und mittelfristigen Bedarf an Bauland auf den westlichen Höhenlagen.
    7. Die geplante Westumgehung trennt den Teurershof von den Naherholungsgebieten, nämlich dem Breiteichsee und weitere Flächen. Abwägungsvorschlag: Im Zuge der Straßenplanung werden die notwendigen Querungsmöglichkeiten nachgewiesen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass dieser Punkt nicht abwägungsrelevant ist, da die Planungen für die K 2576 nicht Gegenstand dieses Bebauungsplan-Verfahrens sind.
    8. Die Bebauungsplanung ist unter den genannten Aspekten aufzugeben. Abwägungsvorschlag: An der Ausweisung des Bebauungsplanes wird festgehalten.


  5. Frau Kornelia Petra Hauser bringt folgende Anregungen vor:
    1. Der Bebauungsplan ist ersatzlos zu streichen. Abwägungsvorschlag: An der Planung wird festgehalten.
    2. Lt. Paragraph 1a, Abs. 1 Baugesetzbuch ist mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Für freistehende Einfamilienhäuser liegen die geplanten Grundstücksgrößen auf dem Katzenkopf zwischen 545 und 1.400 Quadratmetern und bei den Reihenhäusern zwischen 514 und 800 Quadratmetern. Bei diesen Grundstücksflächen findet das Gebot, mit Boden sparsam und schonend umzugehen, keine Beachtung. Abwägungsvorschlag: s. Abwägung D), Punkt 1.
    3. Ein Kaltluftentstehungsgebiet ist als Bauland ungeeignet. Abwägungsvorschlag: Ihm Rahmen eines klimatologischen Gutachtens wurde im vergangenen Jahr die Fläche im Hinblick auf ihre klimatologische Bedeutung untersucht. Das Ergebnis der Gutachter bestätigt eindeutig, dass der Katzenkopf für die Stadt als Kaltluftproduktionsfläche nicht relevant ist.
  6. Herr Rainer Baudermann bringt folgende Einsprüche gegen den Bebauungsplan vor:
    1. Herr Baudermann ist der Ansicht, dass der Bürgerwille bei diesem Planverfahren übergangen wird. 600 Unterschriften gegen den Bebauungsplan werden ignoriert. Abwägungsvorschlag: Der Eingang der Unterschriftenliste wurde dem Gemeinderat mitgeteilt. Die in diesen Listen vorgetragenen Anregungen wurden im Rahmen der ersten Anhörungsrunde sachgerecht abgewogen.
    2. Auf dem Teurershof wird es, die Westumgehung im Blick, in einigen Jahren zu wenig grüne Erholungsflächen geben. Abwägungsvorschlag: Dieser Punkt wurde bereits eingehend erörtert. Nach Auffassung der Verwaltung befinden sich in unmittelbarer Nähe des Teurershofes umfangreiche Naherholungsgebietsflächen, wie z. B. das Freizeitareal Fässlesbrunnen, die Kleingartenanlage sowie das Areal um den Breiteichsee bzw. die Breiteiche selber.
    3. Es gibt an anderer Stelle in Schwäbisch Hall genügend Baufläche, die noch nicht aufgebraucht ist. Abwägungsvorschlag: Die Bebauung des Katzenkopfes wurde auf der Grundlage des Bedarfes der Gesamtstadt entwickelt. Die Erforderlichkeit der Planung ist begründet und gewährleistet.
    4. Nach Auffassung von Herrn Baudermann ist ein alternativer Vorschlag, der die Bebauung mit einem Schulbauernhof vorsieht, nicht qualifiziert berücksichtigt und beraten worden. Abwägungsvorschlag: Der Vorschlag, den Katzenkopf alternativ mit einem Schulbauernhof zu bebauen, wurde verwaltungsintern ausgiebig diskutiert. Nach Auffassung der Verwaltung ist, unter Berücksichtigung aller Aspekte, der Bebauung mit Wohngebäuden in stadtnaher Lage der Vorzug zu geben. Die hohe Nachfrage nach solchen Bauplätzen formuliert das allgemeine Interesse an dieser Bebauung. Der Gemeinderat hat der Bebauung grundsätzlich mit deutlicher Mehrheit zugestimmt.


  7. Frau Verena Wetter bringt folgende Anregungen zum Bebauungsplan vor:
    1. Die Bebauungsplanung ist ersatzlos aufzugeben, da das Stadtbild von vielen Stellen aus erheblich durch das geplante Neubaugebiet beeinträchtigt wird und ein bisheriges Markenzeichen der Stadt, die freien Hangschultergürtel, zerstört werden würden. Abwägungsvorschlag: Das Stadtbild wird durch die geplante Bebauung in keiner Weise beeinträchtigt. Das „Markenzeichen der Stadt“ sind die nicht bebauten, die stadtumgebenden Hänge. Die Verebenungen oberhalb der Hangflächen sind im Regelfall, in einer maßvollen Distanz zur Hangschulter bebaut worden. Beispiele hierfür sind der Rollhof, der Laccornweg, die Hagenbachsiedlung. li>Die Grüngürtel am Talhang, die Waldzone und die große unbebaute Freifläche haben einen großen ökologischen Wert und einen großen Erholungswert für die Menschen. Da eine Bebauung nicht rückgängig zu machen ist, ist sie im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung nicht zu vertreten. Abwägungsvorschlag: Der Grüngürtel am Talhang bleibt erhalten. Die Waldrandzone bleibt ebenfalls erhalten. Die hohe ökologische Wertigkeit der Freifläche auf dem Katzenkopf kann aus fachtechnischer Sicht nicht bestätigt werden. Die Erholungsfunktion der Rundwanderwege um den Katzenkopf herum bleibt erhalten.
    2. Auf dem Teurershof leben sehr viele Menschen verschiedenster Nationen auf engstem Raum. Dies führte und führt immer wieder zu sozialen Spannungen. Den hier lebenden Menschen sollen nun gleichzeitig zwei Erholungsgebiete genommen werden. Abwägungsvorschlag: Wie bereits ausführlich dargestellt, sind im Bereich Teurershof ausreichende Frei- und Naherholungsflächen vorhanden. Der Katzenkopf selbst war seit Jahren für eine Bebauung vorgesehen und stand deshalb als Naherholungsgebiet nicht zur Verfügung.
    3. Durch den geplanten Bau der Westumgehung wird auch das Naherholungsgebiet Breiteichsee erheblich beeinträchtigt und verliert an Erholungswert. Den Bewohnern des Teurershofes sollen nun zwei Erholungsgebiete gleichzeitig genommen werden. Abwägungsvorschlag: Wie bereits im vorhergehenden ausgeführt, standen die zur Bebauung vorgesehenen Flächen auf dem Katzenkopf bedingt durch die landwirtschaftliche Nutzung nicht für Naherholungszwecke zur Verfügung. Auch nach dem Bau der Westumgehung stehen in dem Gesamtbereich umfangreiche Naherholungsflächen zur Verfügung. Eine erhebliche Minderung der Lebensqualität ist nicht zu erwarten.
    4. Die sehr dichte Bebauung auf dem Teurershof nach oben und nach unten führt zu einer extrem starken Bodenversiegelung auf geringer Fläche. Dies hat negative Folgen für den Wasserhaushalt, Grundwasserspiegel und die Möglichkeit bei starkem Regengüssen das Wasser aufzufangen. Aus diesem Grund ist die Freifläche Katzenkopf zu erhalten. Abwägungsvorschlag: Der Katzenkopf hat insgesamt keine Funktion als sogenannte Retentionsfläche. Der hohe Bindigkeitsgrad der Böden schließt eine Versickerung und Pufferung von Wasser aus. Der Grundwasserspiegel liegt an einem Messpunkt in einer Tiefe von 6 m unterhalb der Geländeoberfläche. Es ist davon auszugehen, dass mit der Bebauung eine Veränderung des Grundwasserspiegels nicht verbunden ist.
    5. Der Katzenkopf dient für den Innenstadtbereich als Kaltluftentstehungsgebiet und sollte erhalten bleiben. Abwägungsvorschlag: Diese Aussage ist unrichtig. Gutachterlich ist nachgewiesen, dass die Freifläche des Katzenkopfes klimatologisch keine Relevanz für die Kernstadt von Schwäbisch Hall hat.
    6. Es steht in Schwäbisch Hall genug Bauerweiterungsland zur Verfügung. Es liegt kein Bedarf vor, auf dem Katzenkopf neue Bauplätze zu erschließen. Abwägungsvorschlag: Die Bebauung des Katzenkopfes wurde auf der Grundlage des Bedarfes der Gesamtstadt entwickelt. Die Erforderlichkeit der Planung ist begründet und gewährleistet.
    7. In der Planung fehlt eine geradlinige, fußläufige und für Radfahrer geeignete Anbindung an die Grundschule in Gottwollshausen. Auch die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel ist nicht gewährleistet. Abwägungsvorschlag: Die gewünschte fußläufige und geradlinige für Radfahrer geeignete Anbindung an die Grundschule Gottwollshausen ist für die Planung nicht relevant. Der Teurershof ist über ein vorhandenes Gehwegnetz, das auch für Radfahrer geeignet ist, an Gottwollshausen angebunden. Darüber hinausgehende Wünsche, die eine direkte Verbindung über die freie Feldflur zur Grundschule nach Gottwollshausen zum Ziel haben, sind nicht Gegenstand des Verfahrens. Die Anbindung an den ÖPNV ist gewährleistet. Die Linienführung der öffentlichen Busse ist jedoch nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens.
  8. Frau Marion Urbitsch bringt folgende Einwendungen: Hiermit möchte ich meinen Einspruch gegen die Bebauung des Katzenkopfes auf dem Teurershof erheben. Ich wende mich gegen diese Bebauung vor allem aus ökologischen Gründen und im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung (Lokale Agenda 21). Auch nach § 1a Abs. 1 BauGB ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Eine immer weitere Versiegelung der Landschaft führt zu weitreichenden nachteiligen Folgen für unsere Umwelt und damit auch für die Menschen. Laut „Haller Tagblatt“ vom 13. März 2001 werden pro Tag 120 Hektar Boden, das entspricht 240 Fußballfeldern, für Gebäude und Verkehrswege gebraucht. Durch den Verbrauch offener unversiegelter Landschaft verringert sich der Lebensraum für Fauna und Flora immer mehr. Nur in schönen Sonntagsreden wird vom Schutz der Umwelt und einer Eindämmung der drohenden Klimakatastrophe gesprochen. Durch die Streichung der Bebauung des Katzenkopfes könnte sofort konkret gehandelt werden. Alternative Bauplätze stehen an anderer Stelle in Schwäbisch Hall ausreichend zur Verfügung. Da gleichzeitig zum Bebauungsplan Katzenkopf der Bebauungsplan für die Westumgehung vorangetrieben wird, ist der Teurershof in doppelter Hinsicht von der fortschreitenden Versiegelung betroffen. Den Menschen des sehr dicht bebauten Stadtteils Teurershof darf das wichtige Naherholungsgebiet „vor der Haustür“ nicht auch noch zugebaut werden. In diesem Sinne ersuche ich Sie, den Bebauungsplan Katzenkopf zurückzunehmen. Abwägungsvorschlag Die vorgebrachten Anregungen sind bereits in den vorher genannten Punkten ordnungsgemäß und sachgerecht abgewogen worden. Siehe D), Punkt 1/ F), Punkt 3/ D), Punkt 5. Somit ist ein detaillierter Eingang auf dieses Schreiben nicht erforderlich. An der Ausweisung des Bebauungsplanes Katzenkopf wird festgehalten.
  9. Familie Biernat, Schwäbisch Hall, bringt folgende Anregung zum Bebauungsplan vor:
    1. Im Teurershof 3 und 4 stehen viele Bauplätze leer. Im Teil 3 ist dies schon seit Jahren der Fall. Abwägungsvorschlag: Siehe auch Abwägung F), Punkt 3 / D), Punkt 6
    2. Es wird im dichtbesiedelten Teurershof ein weiteres Naherholungsgebiet zerstört, nachdem bereits durch den Bau der Westumgehung Erholung und Freizeit an anderer Seite des Teurershof stark beeinträchtig wird. Abwägungsvorschlag: Siehe auch Abwägung G), Punkt 4
    3. Ein Austausch der Luftmassen im Tal wird eingeschränkt. Damit sinkt die Lebensqualität der dortigen Bürger. Abwägungsvorschlag: Siehe auch Abwägung E), Punkt 3
    4. Der Verkehr insbesondere von der Von-Palm-Straße wird Schul- und Kindergartenkinder gefährden. Abwägungsvorschlag: Die Von-Palm-Straße ist in der gesamten Verkehrsplanung als Wohnsammelstraße ausgewiesen. Diese Funktion wird durch den großzügigen Ausbau mit öffentlichen Parkplätzen unterstrichen. Für die Fußgänger sind ausreichend dimensionierte separate Fußwege vorhanden, so dass von einem zusätzlichen Gefährdungspotenzial nicht ausgegangen werden kann.
    5. Viele Wohnungen stehen im Teurershof leer. Es wird deshalb überhaupt an der Erforderlichkeit der Bauleitplanung gezweifelt. Abwägungsvorschlag: Siehe auch Abwägung F), Punkt 3 / D), Punkt 6
  10. Herr Hafner bringt folgende Anregungen vor:
    1. Nach Auffassung von Herrn Hafner existiert nur eine Zufahrt. Dies sei nicht gut für die Feuerwehr und die Polizei. Im Fall von Aufgrabungsarbeiten der Stadtwerke sei die Erschließung benachteiligt. Weiterhin teilt Herr Hafner mit, dass jeder Bewohner und Besucher des Katzenkopfes an seinem Haus auf der Hin- und Rückfahrt vorbeifahren wird. Abwägungsvorschlag: Die Zufahrt über die Von-Palm-Straße ist ausreichend dimensioniert. Der Katzenkopf selber hat zwei Erschließungsanschlüsse. Im Norden an dem Wilhelm-Lotze-Weg und im Süden an die Von-Palm-Straße. Wie bereits erläutert, ist die Von-Palm-Straße eine sogenannte Wohnsammelstraße.
    2. Der Wendehammer sollte so groß sein, dass Busse und LKWs drehen können. Als abschreckende Beispiele nennt Herr Hafner die Friedrichstraße und die Von-Chur-Straße. Abwägungsvorschlag: Die Wendehammer werden ausreichend dimensioniert, damit Ver- und Entsorgungsfahrzeuge wenden können.
    3. Die Anbindung für Fußgänger zur Stadt und zur Grundschule Gottwollshausen ist problematisch. Der Hofpfad, der Vierwändeweg und der Schafbrunnenweg müssen gerichtet, beleuchtet und geräumt werden. Der Fußweg bei Brunner sollte verbreitert werden. Der Fußweg zur Grundschule Gottwollshausen fehlt bis jetzt. Es wird auch auf Probleme im Hinblick auf die Schülerbeförderung hingewiesen. Der Weg zur Bushaltestelle/ Altenzentrum ist nicht gradlinig und deshalb weit. Abwägungsvorschlag: Die Anbindung der Fußgänger und Radfahrer vom Teurershof an die Grundschule Gottwollshausen ist bislang in ausreichender Weise gewährleistet. Die Beleuchtung bzw. Räumung und Reparatur der angesprochenen Wege ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens. Der Fußweg bei Brunner ist der sogenannte Höhenrundwanderweg, der im Rahmen der Bebauung ohnehin für eine Verbreiterung vorgesehen ist. Der gewünschte Fußweg zur Grundschule Gottwollshausen ist ebenfalls nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Es wird davon ausgegangen, dass die Versorgung des Katzenkopfes mit dem öffentlichen Nahverkehr in verbesserter Form als bisher vorhanden, erreicht werden kann.
  11. Das Bürgerforum Katzenkopf, hier vertreten durch Frau Charlotte Wetter, bringt folgende Anregungen vor:
    1. Die Bebauungsplanung ist ersatzlos aufzugeben, weil das Gebiet für die BewohnerInnen des dicht bebauten Teurershofes ein sehr wichtiges Naherholungsgebiet darstellt. Abwägungsvorschlag: Diese Anregung wurde abgewogen. Siehe D), Punkt 5
    2. Durch den geplanten Bau der Westumgehung ergibt sich eine geänderte Sachlage hinsichtlich des Naherholungsgebietes Breiteichsee. Das Naherholungsgebiet verliert erheblich an Wert und durch die geplante zweite Straße wird dieses Gebiet geteilt und vom Teurershof abgeschnitten. Den hier lebenden Menschen sollen nun gleichzeitig zwei Naherholungsgebiete genommen werden. Dies mindert erheblich die Lebensqualität. Abwägungsvorschlag: Diese Anregung wurde abgewogen. Siehe G), Punkt 4
    3. Auf dem Teurershof leben sehr viele Menschen verschiedenster Nationen auf engstem Raum. Dies führte und führt immer wieder zu sozialen Spannungen. Deshalb ist es wichtig, dass auf dem Teurershof genügend Pufferzonen, Ruhezonen und Freiräume erhalten bleiben. Abwägungsvorschlag: Diese Anregung wurde abgewogen. Siehe G), Punkt 3
    4. Die Hangschultern des Katzenkopfes besitzen als Grüngürtel am Talrand ein hohes ökologisches Potential und stellen ein wichtiges Gebiet zur Biotopvernetzung dar. Abwägungsvorschlag: Diese Anregung wurde abgewogen. Siehe G), Punkt 1 und 2
    5. Das Stadtbild wird erheblich durch das geplante Neubaugebiet beeinträchtigt, die grünen „Hangzonen“ müssen vollständig erhalten bleiben. Die kluge Stadtplanung vergangener Jahre ist in dieser Hinsicht aus ästhetischen und ökologischen Gründen beizubehalten. Abwägungsvorschlag: Diese Anregung wurde abgewogen. Siehe G), Punkt 1 und 2
    6. Für die bestehenden Einrichtungen (Walddorfkindergarten - direkt an der Von-Palm-Straße, Waldorfschule und Heim Schöneck) ist, ausgehend vom Kraftfahrzeugverkehr, mit einem beachtlichen zusätzlichen Gefahren- und Gefährdungspotenzial zu rechnen. Abwägungsvorschlag: Diese Anregung wurde abgewogen. Siehe I), Punkt 4
    7. In Schwäbisch Hall gibt es derzeit genügend Bauerwartungsland. Es liegt kein Bedarf vor, auf dem Katzenkopf neue Bauplätze zu erschließen. In den Bauabschnitten Teurershof III und IV sind noch genügend Bauplätze vorhanden. Abwägungsvorschlag: Diese Anregung wurde abgewogen. Siehe F), Punkt 3 / D), Punkt 6
    8. Laut § 1a Abs. 1 BauGB ist mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Für freistehende Einfamilienhäuser liegen die geplanten Grundstücksgrößen auf dem Katzenkopf zwischen 545 und 1400 m², und bei Reihenhäusern zwischen 540 und 800 m². Bei diesen Grundstücksgrößen ist das Gebot mit Flächen sparsam und schonend umzugehen nicht beachtet. Folglich ist bei gleicher Anzahl der Wohneinheiten/ Häuser der bebaute Bereich und das Plangebiet insgesamt zu reduzieren. Abwägungsvorschlag: Diese Anregung wurde abgewogen. Siehe D), Punkt 1
    9. Die Überganszonen vom Wald zur Freifläche des Katzenkopfareals sind wichtige ökologische Gebiete. Diese sollten daher nicht in das Plangebiet einbezogen werden. Besonders wertvolle Gebiete müssen geschützt werden. Hausgärten gleichen dies in keinster Weise aus. Abwägungsvorschlag: Diese Anregung wurde abgewogen. Siehe D), Punkt 3
    10. Der vorhandene Abwasserkanal stellt eine Begrenzung der ursprünglichen Bebauungsplanung (Sondernutzungsfläche) dar. Dies beizubehalten scheint uns sinnvoll, da sich damit zum einen die geplante zu bebauende Fläche reduziert und zum anderen der Abstand zur ökologisch wertvollen Waldrandzone vergrößert. Außerdem wäre damit eine evtl. geplante neue Pumpstation nicht notwendig. Abwägungsvorschlag: Diese Anregung wurde abgewogen. Siehe D), Punkt 2
    11. Bei der Bebauungsplanung des Katzenkopfes ist ein deutliches Ausgleichsdefizit zu erkennen. Die bloße Erhaltung der als Ausgleichsfläche bezeichneten Bereiche stellt keine Ausgleichsmaßnahme dar. Die Stadt ist gemäß § 1a Abs. 3 BauGB verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen Ausgleich zu sorgen. Abwägungsvorschlag: Diese Anregung wurde abgewogen. Siehe D), Punkt 4
    12. Durch den zunehmenden Verkehr auf der Von-Palm-Straße nehmen die Lärmimmissionen erheblich zu. Wie viele Autos sind täglich zusätzlich am heutigen Ende der Von-Palm-Straße zu erwarten und wie hoch wird der damit verbundene Lärmpegel sein? Abwägungsvorschlag: Diese Anregung wurde bereits teilweise abgewogen. Siehe C), Punkt 1 Mit der Besiedlung des Katzenkopfes wird eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens und somit auch eine geringfügige Erhöhung des Lärmpegels verbunden sein. Wie bereits erläutert, ist die Von-Palm-Straße für diese Funktion geplant und ausgebaut worden. Die für ein Wohngebiet zulässigen Lärmpegel werden mit Sicherheit nicht überschritten.
    13. Eine Anbindung an die Öffentliche Verkehrsmittel ist nicht gewährleistet. Abwägungsvorschlag: Diese Anregung wurde abgewogen. Siehe G), Punkt 8
    14. Es fehlt eine direkte, fußläufige und für Radfahrer geeignete Anbindung an die Grundschule in Gottwollshausen. Abwägungsvorschlag: Diese Anregung wurde abgewogen Siehe H); Punkt 8


  12. Herr Oswald Gritsch, Schwäbisch Hall, bringt folgende Anregungen vor:
    1. Er ist der Auffassung, dass diese Fläche im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung (Lokale Agenda 21) erhalten werden müsse. In Schwäbisch Hall gäbe es derzeit genügend Bauerweiterungsland. Es läge kein Bedarf vor, auf dem Katzenkopf neue Bauplätze zu erschließen. Abwägungsvorschlag: siehe G), Punkt 3
    2. Auf dem Teurershof leben sehr viele Menschen verschiedener Nationen auf engstem Raum. Dies führte und führt immer wieder zu sozialen Spannungen. Den hier lebenden Menschen sollen nun gleichzeitig zwei Erholungsgebiete genommen werden. Abwägungsvorschlag: Wie bereits ausführlich dargestellt, sind im Bereich Teurershof ausreichende Frei- und Naherholungsflächen vorhanden. Der Katzenkopf selbst war seit Jahren für eine Bebauung vorgesehen und stand deshalb als Naherholungsgebiet nicht zur Verfügung.
    3. Durch den geplanten Bau der Westumgehung existiert eine geänderte Sachlage hinsichtlich des Naherholungsgebietes Breiteichsee. Durch die geplante Straße wird dieses Gebiet geteilt und vom Teurershof abgeschnitten. Abwägungsvorschlag: Die Planung der Westumgehung steht nicht im Zusammenhang mit dem Gebiet Katzenkopf. Die Erschließung der Naherholungsgebiete westlich des Teurershofes ist nach wie vor sichergestellt.
    4. Durch den zunehmenden Verkehr auf der Von-Palm-Straße nimmt die Lärmimmission deutlich zu. Abwägungsvorschlag: Wie bereits erläutert, hat die Von-Palm-Straße die Funktion einer Wohnsammelstraße.
    5. Lt. BauGB ist mit dem Grund und Boden sparsam umzugehen. Abwägungsvorschlag: Diese Einwendungen wurden bereits mehrfach sachgerecht abgewogen. Siehe D), Punkt 1
    6. Die Übergangszone vom Wald zur Freifläche des Katzenkopf-Areals sind wichtige ökologische Gebiete. Besonders wertvolle Gebiete müssen geschützt werden. Hausgärten gleichen dies in keiner Weise aus. Abwägungsvorschlag: Die Überganszone vom Wald zur Freifläche des Katzenkopfes wird durch eine Bebauung nicht in Anspruch genommen. Siehe D), Punkt 3
    7. Bei der Bebauungsplanung des Katzenkopfes ist ein deutliches Ausgleichsdefizit zu erkennen. Die bloße Erhaltung der ausgezahlten Bereiche stellt keine Ausgleichsmaßnahme da. Unter diesen Aspekten muss die bestehende freie Fläche erweitert werden und gleichzeitig eine ökologische Aufwertung erfahren. Die Stadt ist verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen Ausgleich zu sorgen. Abwägungsvorschlag: Das Eingriffspotenzial wurde im Rahmen einer umfangreichen Eingriffs- und Ausgleichsfinanzierung bewertet. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind in die Begründung eingearbeitet und somit sichergestellt.
    8. Herr Gritsch befürchtet, dass auf den, nach seiner Meinung, großen Grundstücken auf dem Katzenkopf auch eine Pferdehaltung möglich sei. Abwägungsvorschlag: Die Grundstücksflächen sind für eine Pferdehaltung zu klein. Darüber hinaus ist sie gemäß der textlichen Festsetzungen nicht zulässig. Anmerkung der Verwaltung: Die Anregungen von Herrn Gritsch wurden per Fax übermittelt. Auf Grund einer fehlerhaften Datenübertragung konnten die Anregungen nur teilweise entsprechend der Lesbarkeit wiedergegeben werden. Es ist davon auszugehen, dass die Anregung inhaltlich bzw. sinngemäß weitestgehend bereits den vorgetragenen Anregungen entsprechen, so dass kein Abwägungsdefizit vorliegt. Die übrigen Anregungen können nur unvollständig wiedergegeben werden. Die verständlichen Teile gleichen bereits vorgebrachten Anregungen und bedürfen somit keiner separaten Abwägung.
  13. Frau Doris Hartthaler-Gritsch, Schwäbisch Hall, bringt folgende Anregung vor. Auch diese Anregungen wurden per Fax unvollständig übermittelt. Die identifizierbaren Fragmente sind im Folgenden aufgeführt:
    1. Der Bebauungsplan ist ersatzlos zu streichen. Abwägungsvorschlag: Diese Anregung wurde bereits abgewogen. Siehe C), Punkt 6
    2. Lt. § 1a Abs. 1 BauGB ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Abwägungsvorschlag: Diese Anregung wurde bereits abgewogen. Siehe D), Punkt 1
  14. Herr Thomas Jung und Frau Jasmin Jung (Adressen identisch) erheben schriftlich generell einen Einspruch gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes und gegen eine Bebauung am Katzenkopf Teurershof: Abwägungsvorschlag: Dieser Punkt wurde bereits mehrfach erörtert. Siehe auch Abwägung G), Punkt 7. Darüber hinaus ist die Familie Jung für den vollständigen Erhalt der naturnahen Freifläche am Rand des dicht bebauten Teurershofes als Ausgleichsfläche. Abwägungsvorschlag: Das Areal des Katzenkopfes war im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung nicht als Ausgleichsfläche vorgesehen. Die Erforderlichkeit der Bebauungsplanung ist bereits mehrfach begründet worden. Siehe auch D), Punkt 6 Weiterhin ist die Familie Jung für den Erhalt der unbebauten Hanglagen der Stadt Schwäbisch Hall als Erholungsfläche für die Bewohner des Teurershofes und der Innenstadt. Abwägungsvorschlag: Der Katzenkopf zählt nicht zu den sogenannten Hanglagen. Die Hanglagen um die Kernstadt von Schwäbisch Hall sind größtenteils von einer Bebauung freigehalten worden. Sie unterliegen darüber hinaus den naturschutzrechtlichen Bestimmungen; in diesem Fall der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet. Der Katzenkopf ist von dieser Ausweisung nicht betroffen.
  15. Frau Iris Müller-Baumann bringt folgende Anregungen:
    1. Der Katzenkopf stellt ein wichtiges Naherholungsgebiet für die auf dem Teurershof lebenden Menschen dar. Da durch den Bau der Westumgehung schon ein wichtiges Naherholungsgebiet zerstört werden wird, ist es umso wichtiger, den Katzenkopf zu erhalten. Abwägungsvorschlag: Siehe C), Punkt 2 und G), Punkt 3
    2. Der Katzenkopf zeichnet sich als Hangschulter durch besondere Standortbedingungen und somit durch ein besonders hohes ökologisches Potenzial aus. Dieses Potenzial ist zur Zeit durch die Art der Nutzung noch nicht ausgeschöpft. (Hier würden sich für die Stadt geeignete Ausgleichsmöglichkeiten, die beim Bau der Westumgehung erforderlich sein werden, ergeben.) Talränder stellen immer übergeordnete optische und strukturelle Leitlinien in der Landschaft dar, an denen sich wandernde und ausbreitende Tierarten orientieren. Somit ist der Katzenkopf sehr wichtig für die Biotopvernetzung und darf aufgrund dessen nicht verbaut werden. Abwägungsvorschlag: Die Anregung wurde bereits mehrfach abgewogen. Siehe auch G),Punkt 1, 2 und 3
    3. Die Bürgerbeteiligung ergab, dass ein Großteil der Bürger dieser Bebauung nicht zustimmt. Dem sollte Rechnung getragen werden! Abwägungsvorschlag: Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung wurde bereits ordnungsgemäß im Rahmen der Behandlung der Anregungen zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abgewogen.
    4. In Schwäbisch Hall übersteigt das Wohnraumangebot die Nachfrage (vgl. Haller Tagblatt: Mini-Markt-Anzeigen) und es ist genügend Bauerwartungsland ausgeschrieben (HT: 24.02.01 „Trend zum Einfamilienhaus“). Deshalb sollte nicht auf so ein umstrittenes Gebiet, wie es der Katzenkopf darstellt, zurückgegriffen werden. Abwägungsvorschlag: Die hohe Nachfrage nach Baumöglichkeiten auch im Westen des Stadtgebietes macht die Ausweisung weiterer Bauflächen erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits jetzt schon eine hohe Nachfrage nach Bauplätzen im Katzenkopf zu verzeichnen ist. Siehe auch Abwägung G), Punkt 7
    5. Durch den zunehmenden Kraftfahrzeugverkehr ergibt sich ein zusätzliches Gefahren- und Gefährdungspotenzial für die Kinder des Waldorfkindergarten und der Waldorfschule, sowie für die Kinder, die an der Von-Palm-Straße wohnen. Abwägungsvorschlag: Diese Anregung wurde abgewogen siehe I), Punkt 4
    6. Beim Bebauungsplanentwurf ist ein deutlicher Fehler bei der Ausweisung von Ausgleichsflächen zu erkennen. Eine vorhandene Streuobstwiese, die schon ökologisch sehr wertvoll ist und keine weitere Aufwertung erfahren wird, darf nicht als Ausgleichsfläche benannt werden. Gemäß § 1a Abs. 3 BauGB ist die Stadt aber verpflichtet für einen ordnungsgemäßen Ausgleich zu sorgen. Abwägungsvorschlag: Die Eingriff- und Ausgleichbilanzierung ist in korrekter Weise erstellt worden. Die vorhandene Obstbaumwiese, deren Wertigkeit anerkannt ist, wird ergänzt. Somit ist von einer Verbesserung des ökologischen Potentials auszugehen. Siehe auch Abwägung D), Punkt 4
    7. Bei den geplanten Grundstücksgrößen (mit 545 bis 1400 m² bei Einfamilienhäusern und 430 bis 800 m² bei Reihenhäusern) ist das Gebot, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen (§ 1a Abs.3 BauGB) nicht beachtet. Folglich sollte bei gleicher Anzahl der Wohneinheiten/ Häuser der bebaute Bereich und das Plangebiet insgesamt reduziert werden. Zu dieser Forderung kommt auch Herr Zorzi vom Umweltzentrum Kreis Schwäbisch Hall e. V., der ausgehend von ökologischen Aspekten, dem Baugebiet nur den Bereich des jetzigen Ackers zusprechen würde. Denn die ökologisch wichtige und empfindliche Waldrandzone braucht einen großen Übergangsbereich, der daher nicht in die Planung einbezogen werden sollte. Dem sollte auch im Namen der lokalen Agenda 21 Rechnung getragen werden. Die Forderung nach einer Reduzierung der bebauten Bereiche unterstreicht auch die Lage des vorhandenen Abwasserkanals. Denn als dieser verlegt wurde ging man mit Sicherheit davon aus, dass unterhalb von diesem keine Bebauung mehr stattfinden würde. So bietet sich als untere Grenze des Baugebietes dieser Abwasserkanal an, und es wäre dann auch nicht nötig, ein teures Pumpwerk zu errichten. Abwägungsvorschlag: Diese Anregungen wurden abgewogen siehe D), Punkt1/ G), Punkt 1, 2 und 3/ D), Punkt 2 und 3
    8. Belange des Umweltschutzes wie es im Sinne der lokalen Agenda 21 ist, werden bei der Planung nicht berücksichtig. So sollten die Dächer der geplanten Häuser eine Ausrichtung nach Süden haben, damit neben der Fernwärme auch Solarenergie genutzt werden kann. Abwägungsvorschlag: Die Belange des Umweltschutzes sind in ausreichender Weise berücksichtigt worden. Die Nutzung der Solarenergie ist möglich, auch wenn nicht alle Gebäude exakt nach Süden ausgerichtet sind.
    9. Der Waldorfschule sollte ein Entwicklungspotential in Form von Freiflächen zugestanden werden, wie es auch bei den anderen weiterführenden Schulen in Schwäbisch Hall der Fall ist. Abwägungsvorschlag: Der Katzenkopf war nicht als Erweiterungsfläche für die Waldorfschule vorgesehen. Vor einigen Jahren wurde erwogen, auf ein Teilbereich des Katzenkopfareals Sportanlagen für die Waldorfschule zu errichten. Die topographische Situation eignet sich jedoch nicht für Sportanlagen. Im Rahmen des Strukturkonzeptes Teurershofes sind Flächen aufgezeigt worden, die eine höhere Eignungsfähigkeit für Sportanlagen, insbesondere für Leichtathletik aufweisen.
    10. Durch den zunehmenden Verkehr auf der Von-Palm-Straße nehmen die Lärmimmissionen erheblich zu. Wie hoch wird der zu erwartende Lärmpegel durch die zusätzlich zu erwartenden Autos sein? Abwägungsvorschlag: Die Anregung wurde abgewogen siehe K), Punkt 12


    Das Bürgerforum Katzenkopf vertreten durch Frau Iris Baumann Müller, Frau Charlotte Wetter und Frau Silvia Braun bringen eine Vielzahl von Anregungen, die inhaltlich identisch mit den Anregungen der Punkte D), G), H) K), und N) sind. Eine detaillierte Abwägung dieser Anregungen ist aufgrund der bereits mehrfach vorgenommen Abwägung nicht mehr erforderlich.


    Stadträtin Rabe befürwortet die Planung, wobei allerdings die bessere Anbindung an den ÖPNV, der Ausbau der Fußwege in die Innenstadt und zur Grundschule nach Gottwollshausen aufgegriffen werden sollten.

    Stadtplaner Neumann teilt dazu mit, dass diese Anregungen bereits weiterverfolgt würden.

    Stadtrat Sakellariou signalisiert die - allerdings begeisterungslose - Zustimmung seiner Fraktion, da der Bedarf an Bauland tatsächlich vorhanden sei. Auch aus ökologischen Gründen sei es wichtig, stadtnahe Wohngebiete auszuweisen, damit nicht für alle Fahrten das Auto benutzt werden müsse.

    Problematisch sieht er dagegen die Ausweisung des Bereichs „Breite Eiche“ als Ausgleichsfläche im Hinblick auf die Westumgehung.

    Stadtrat Heckelmann ist für das Baugebiet und auch für die vorgesehene Bauplatzgröße, da eine Verdichtung sonst zu einem „zweiten Teurershof“ führen könnte.

    Stadtrat Neidhardt regt an, den Bereich zwischen Schafbrunnenweg und Gottwollshäuser Steige von Ackerland in Grünbereich bzw. ökologische Fläche umzuwandeln.

    Beschluss:

    Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, entschieden.

    Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0193-02 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO als Satzung beschlossen. Bestandteile sind der Lageplan des Stadtplanungsamtes M 1:500 vom 07.07.2000 mit Legende, Textteil und Begründung.

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