§ 66 - Bestellung von Ortsvorsteher Gsell zum Standesbeamten für die Bezirke Schwäbisch Hall-Bibersfeld und -Gailenkirchen (öffentlich)

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Sachvortrag:

Martin Gsell wurde mit Wirkung vom 01.03.2001 kommissarisch zum Ortsvorsteher für die Ortschaften Bibersfeld und Gailenkirchen bestellt.

Er muss noch zum Standesbeamten in diesen Bezirken ernannt werden.

Beschluss:

Der Bestellung von Ortsvorsteher Martin Gsell zum Standesbeamten in den Standesamtsbezirken Schwäbisch Hall-Bibersfeld und Schwäbisch Hall-Gailenkirichen wird einstimmig - 28 - zugestimmt.

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