§ 139 - Aufstellung des Bebauungsplans "Solpark - 3. Änderung Lilo-Hermann-Weg"; hier: Erneuter Auslegungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:


Bereits im Februar 2007 wurde der Auslegungsbeschluss zu dem o. g. Bebauungsplan gefasst. Aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen musste das Verfahren jedoch ausgesetzt werden. Die nun vorliegenden Planungen der GWG wirken sich inhaltlich aus, weshalb ein erneuter Auslegungsbeschluss gefasst werden muss.

Wichtigste Änderung zur bisherigen Planung ist die Erweiterung des Baufeldes im östlichen Bereich nördlich vom Lilo-Hermann-Weg. Ferner wird die bisher verfolgte eingeschossige Bebauung mit Satteldach zugunsten einer zweigeschossigen Bebaubarkeit aufgegeben. Sie orientiert sich damit städtebaulich an dem Bestand entlang der Geschwister-Scholl-Straße im Norden und an den künftigen Erweiterungsbauten der Sparkasse im Süden und fügt sich somit sinnvoll ein. Als Dachform sind Zeltdächer mit einer Neigung von 10 - 20 ° vorgesehen.

Der Geltungsbereich wird im Osten durch die Marie-Curie-Straße, im Süden durch die nördliche Grenze des Flurstückes 3100 begrenzt. Er knickt dann nach Norden ab und bildet entlang der Flurstücke 3101 und 3101/1 die westliche Grenze des Plangebietes. Die nördliche Grenze verläuft südlich der Flurstücke 3104, 3104/2, 3104/12, 3104/13, 3104/15, 3104/17, 3104/27 und 3104/28 und trifft dann im Osten wieder auf die Marie-Curie-Straße.

B e s c h l u s s:

A) Der o. g. B-Plan Nr. 0313-01/12 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 26.07.2007 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 06.07.2007. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes "Solpark 3". Änderung "Lilo-Hermann-Weg". Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

(27 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen)

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