§ 33 - Aufstellung des Bebauungsplans „Solpark - Änderung Lilo-Hermann-Weg“ - Behandlung der Anregungen/ Bedenken und Satzungsbeschluss - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat den o. g. Bebauungsplan am 27.10.2000 im Entwurf aufgestellt. Zwischenzeitlich hatte die Verwaltung die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger mit folgendem Ergebnis durchgeführt:

A) Träger öffentlicher Belange

  1. Landratsamt: Da im Plangebiet keine Altlasten festgestellt wurden, ist die Fläche seinerzeit in B, Belassen bis zur Nutzungsänderung, eingestuft worden. Aufgrund der geplanten Wohnbebauung und der damit eintretenden Nutzungsänderung sei eine technische Erkundung notwendig. Abwägungsvorschlag: Der Anregung wurde bereits entsprochen. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Beeinträchtigung des Schutzgutes „Boden“ nicht abzuleiten ist und deshalb keine weiteren Maßnahmen notwendig sind.
  2. Stadtwerke: Für die Absicherung geplanter Leitungen, die für die Versorgung des Gebietes notwendig sind, sollte im südwestlichen Teil des Plangebietes ein Leitungsrecht ausgewiesen werden. Abwägungsvorschlag: Dem Vorschlag wird entsprochen und das Leitungsrecht in den Bebauungsplan übernommen.

B) Auslegung

Die Information der beteiligten Bürgerschaft erfolgte durch Auslegung der maßgeblichen Unterlagen im Baurechtsamt in der Zeit vom 12.12.2000 bis 12.01.2001.

Es gingen keine Anregungen ein.

Beschluss:

Der genannte Bebauungsplan Nr. 0313-01/06 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO als Satzung beschlossen. Bestandteile sind der Lageplan des Stadtplanungsamtes im M 1:500 vom 12.10.2000 mit Legende, Textteil und Begründung.

(einstimmig - 18 -)

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