§ 32 - Weitere Entwicklung des Gewerbegebiets Stadtheide; hier: Aufstellung des Bebauungsplans „Stadtheide - westliche Erweiterung“ im Entwurf (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Für die Realisierung der Justizvollzugsanstalt im Bereich Stadtheide benötigte das Land eine weitaus geringere Fläche als zunächst vorgesehen. Der Bereich südlich des Gefängnisses wurde im Jahr 1996 zu einem Gewerbegebiet überplant. Übrig blieb ein etwa 3,5 Hektar großes Reststück, dass auf Grund der umfangreichen Gipsvorkommen und der schwierigen Entwässerung nicht verplant wurde. Hinzu kommt, dass sich auf einem Teil dieser Flächen eine ansehnliche Streuobstwiese von hoher ökologischer Qualität befindet. Mehrere Versuche der Verwaltung, dieses Areal gesamtheitlich aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen, schlugen in der Diskussion mit dem Gemeinderat fehl. Der Rat wollte dieses Areal für eine mögliche Erweiterung der gewerblichen Ansiedlungen vorhalten.

Die Bauverwaltung hat das Thema nochmals aufgegriffen, um eine konsensfähige Lösung zu erreichen. Es wird vorgeschlagen, die bisher ausgewiesene Sonderbaufläche wie folgt zu gliedern:

Im westlichen Bereich, angrenzend an die Streuobstwiese, werden ca. 2 Hektar Gewerbebaufläche ausgewiesen. Die Erschließung erfolgt über eine Stichstraße, die von der Kolpingstraße nördlich des Betriebsgrundstücks der Firma Groh & Thier weg führt. Diese erschließt 3 - 4 gewerblich nutzbare Bauplätze, die einen Flächengehalt von 3.500 - 7.500 Quadratmeter haben. Die Parzellierung ist so vorgesehen, dass man auf unterschiedliche Anforderungen des Marktes reagieren kann. Die nutzbaren Flächen westlich der Firma Groh & Thier werden geringfügig erweitert, um dem Bedarf an Lagermöglichkeiten gerecht zu werden. Mit der Realisierung der Straße wird die Optionsfläche der Firma Stego geringfügig reduziert, was konsensfähig ist.

Die im Süden an die gewerblichen Bauflächen angrenzende Streuobstwiese wird langfristig erhalten. Der Gedanke der unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt Schwäbisch Hall), diesen Flächen den Status eines Landschaftsschutzgebietes zu geben, ist zu befürworten. Der hohen ökologischen Qualität der Streuobstwiesen und der angrenzenden wechselfeuchten Flächen sowie des Heidsees wird damit Rechnung getragen.

In Ergänzung zu den Erweiterungen der gewerblichen Bauflächen muss im Norden des Plangebietes eine Erweiterung des überbaubaren Areals erfolgen. Die dort angesiedelte Firma Aluca weist eine rasch voranschreitende Entwicklung auf, die umfangreiche bauliche Erweiterungen zur Folge hat. Diese können auf den vorhandenen Reserveflächen nicht verwirklicht werden. Die Verwaltung hält es für möglich, westlich der Firma weitere überbaubare Flächen bereitzustellen, die im rechtskräftigen Bebauungsplan zwar als Ausgleichsflächen ausgewiesen waren, was jedoch noch nicht realisiert wurde. In Vorgesprächen mit der Naturschutzbehörde konnte ein Konsens über ihre Inanspruchnahme erreicht werden. Der vorgesehene Schutz der Streuobstwiesen kann diese zusätzlichen Eingriffe in ausreichender Form kompensieren.

Die vorhandenen, gemäß dem Naturschutzgesetz unter Schutz gestellten Biotope zwischen den bereits bebauten Flächen der Firma Aluca und der neuen Gewerbegebietsausweisung werden zwar erhalten, ihre Außenwirkung wird jedoch in dem städtebaulichen Gefüge auf Grund der direkt angrenzenden Nutzungen stark reduziert. Mit den vorgeschlagenen Veränderungen können im Gebiet Stadtheide insgesamt ca. 3 Hektar weitere Gewerbebaufläche bereitgestellt werden. Somit sind die langfristige Entwicklung der vorhandenen Firmen und Neuansiedlungen möglich.

Es findet eine kurze Aussprache im Hinblick auf die dortige zu schützende Naturfläche statt.

Beschluss:

Der o. g. Bebauungsplan Nr.0181-02/03 wird gemäß §1 Abs. 3 und §2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamtes im Maßstab 1:1.000 vom 07.03.2001 mit Legende, Textteil und Begründung.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

(15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)

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