§ 268/3 - Fragestunde: Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP): Positionierung der Stadt Schwäbisch Hall; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, StRin Herrmann, vom 09.12.2014 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird gebeten, das Thema TTIP auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung zu setzen und über unten stehenden Beschlussantrag, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Bündnis gegen TTIP im Landkreis Schwäbisch Hall übernehmen, abstimmen zu lassen. 

Der Gemeinderat möge folgenden Beschluss fassen:

  1. Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall lehnt internationale Handels- und Investitions-Abkommen ab, die die kommunale Daseinsvorsorge umfassen. Insbesondere dürfen das CETA, TTIP und TiSA nicht die bisher aus gutem Grund nicht liberalisierten Bereiche, wie die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im kulturellen Bereich enthalten. Ferner dürfen sie keinen Investorenschutz beinhalten, der die kommunale Definitions- und Gestaltungshoheit, wie sie im Lissabon-Vertrag garantiert wird, einschränkt.
     
  2. Der OB möge im Namen der Stadt und des Gemeinderats die regionalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger im europäischen Parlament, im Bundes- und im Landtag anschreiben und sie auffordern, einem solchen Abkommen nicht zuzustimmen. Insbesondere sollten die Mandatsträger darauf drängen, dass die Regelungen zu den so genannten Schiedsgerichten aus dem bereits mit Canada hinter verschlossenen Türen ausgehandelten CETA-Abkommen entfernt werden.
     
  3. Der OB möge die Positionierung des Gemeinderats baldmöglichst dem Bundeswirtschaftsministerium gegenüber zum Ausdruck bringen.

Begründung:
Auf die problematischen „Auswirkungen weltweiter Handelsabkommen auf die kommunale Daseinsvorsorge“ hat der Hauptausschuss des Deutschen Städtetags in seinem Beschluss am 12.2.2014 in München hingewiesen. Die bisher in höchstem Maße intransparenten Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und dem US-Handelsbeauftragten zu TTIP sind offensichtlich weit gediehen. Nach den Wahlen zum US-Kongress im November dürften die Verhandlungen in eine entscheidende Phase treten. Die bisher nur spärlich zur Verfügung stehenden Informationen lassen befürchten, dass keinesfalls die Belange der Kommunen Berücksichtigung finden. Insbesondere stellt das beabsichtigte Investorenklagerecht gegen Staaten (investor-state-dispute-settlement: ISDS) vor so genannten privaten Schiedsgerichten grundsätzlich die demokratische Verfasstheit unseres Gemeinwesens in Frage. ISDS erlaubt allein Investoren wegen so genannter „nicht-tarifärer Handelshemmnisse“ Schadenersatzklagen gegen Staaten und Kommunen zu erheben. Klagegründe sind dabei nicht mehr nur Wettbewerbsbeschränkungen oder Enteignungen, sondern entgangene Gewinne auf Grund staatlicher Gesetze, Vorschriften, Richtlinien, etc.
Der zwischenzeitlich bekannt gewordene Text des Schlussentwurfs des CETA-Abkommens mit Kanada bestätigt, dass derartige Klagen nicht vor regulären nationalen Gerichten verhandelt werden, sondern vor Sonderschiedsgerichten,  deren Urteile völkerrechtlich verbindlich sein sollen und gegen die es keine Revisions- bzw. Berufungsmöglichkeiten gibt.
Das gegenwärtig ebenfalls multilateral verhandelte TiSA-Abkommen bezieht sich ausschließlich auf den Handel mit Dienstleistungen auch der kommunalen Daseinsvorsorge, wie sie hierzulande verstanden wird

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