§ 267/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Neues Schulleiterbesetzungsvefahren; hier: Benennung des Mitglieds für die Auswahlkommission (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit der Verwaltungsvorschrift VwV Funktionsstellen (Anlage 1) vom 16.07.2014 wurde die Neuregelung des § 40 Schulgesetz „Mitwirkung der Schulkonferenz und des Schulträgers bei der Besetzung der Schulleiterstelle“ mit Gültigkeit zum 01.08.2014 detailliert geregelt.

Durch die gesetzliche Neuregelung ist es dem Schulträger zu der bereits bestehenden Beteiligung einer Gremienentscheidung zur Benennung einer Schulleitung nun zusätzlich möglich, von der Ausschreibung bis zur Auswahlempfehlung für das Ministerium in allen Schritten aktiv am Verfahren teilzunehmen.

Das Verfahren zur Auswahl gliedert sich wie folgt:

Ausschreibung
Das im Amtsblatt des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Ausgabe 15-16a/2012 vom 07.09.2012 veröffentlichte Anforderungsprofil für Schulleitungen wird vorausgesetzt. Im Ausschreibungstext wird darauf verwiesen. Die Stellenausschreibung an sich, wird mit dem Schulträger abgestimmt. Besonderheiten, wie beispielsweise Sanierungen oder Schulentwicklungen in Richtung Ganztag, können durch den Schulträger ergänzt werden.

Bewerbungsunterlagen
Nach Eingang der Bewerbungen werden dienstliche Beurteilungen der Kandidatinnen und Kandidaten veranlasst, es werden Bewerbungsübersichten erstellt und das so genannte Überprüfungsverfahren wird gestartet. Die Unterlagen gehen der Vertretung des Schulträgers in der Auswahlkommission zu.

Überprüfungsverfahren
Das Überprüfungsverfahren ist in vier Ebenen gestaffelt:

1. Unterrichtsanalyse
Die Bewerberinnen und Bewerber besuchen den Unterricht einer Kollegin oder eines Kollegen, der anschließend durch die Kandidatinnen oder Kandidaten mit der Lehrperson reflektiert und analysiert wird.

2. Strukturiertes Interview
In dem Interview können vom Schulträger im Vorfeld die Fragen eingereicht werden, die in jedem Interview gestellt werden.

3. Bearbeitung einer schwierigen schulischen Alltagssituation
Die Bewerberinnen und Bewerber werden in einem Rollenspiel mit einer konfliktträchtigen Alltagssituation konfrontiert.

4. Mediengestützte Präsentation
Ziel soll es sein, zu erkennen, welche Präsentations- und Medienkompetenz eine mögliche neue Schulleitung besitzt. Der Schulträger kann ein Wunschthema, z. B. Vorstellung eines Schulkonzeptes im Fachausschuss, vorschlagen.

Die Auswahlkommission, die dieses Verfahren begleitet, besteht aus vier Mitgliedern:
zwei Personen der Schulaufsicht, eine Person als Vertretung des Schulträgers, eine Person als Vertretung der Schulkonferenz.

Sollte der Schulträger oder die Schulkonferenz keine Person in die Auswahlkommission entsenden, so kann das Besetzungsverfahren trotzdem stattfinden. Vier Wochen vor Beginn des gesamten Verfahrens, muss der Schulträger das Mitglied für die Auswahlkommission benennen.

Die entsendete Person muss an allen Bestandteilen des Überprüfungsverfahrens anwesend sein. Eine Vertretung kann nicht erfolgen. Das Fehlen bei nur einem Verfahrensschritt führt zum Verlust des Stimmrechtes, eine weitere Mitwirkung ist jedoch möglich.

Die Vertreterinnen und Vertreter des Schulträgers und der Schulkonferenz in der Auswahlkommission werden zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen während des Verfahrens keinerlei Informationen, Einschätzungen oder Rückmeldungen außerhalb der Kommission weitertragen.

Derzeit wird die Arbeitszeit für ein Stellenbesetzungsverfahren je nach Bewerberlage auf 2,5 Arbeitstage und mehr eingeschätzt.

Im Schuljahr 2014/2015 stehen zwei Auswahlverfahren an Schulen in städtischer Trägerschaft an.

Unbesetzte Schulleitungsstellen:

  • Grundschule Sulzdorf
  • Gemeinschaftsschule Schenkensee

Die Schulleitungslandschaft wird sich in den nächsten Jahren weiter verändern. Um hier eine aktive Rolle einzunehmen wird dem Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur empfohlen, vom Recht des Schulträgers auf eine Entsendung in die Auswahlkommission Gebrauch zu machen.

In die Auswahlkommission können städtische Vertreterinnen bzw. Vertreter oder auch Gemeinderatsmitglieder entsandt werden. Die Tätigkeit einer Stadt in der Auswahlkommission für Schulleiterstellen zählt zu den Geschäften der laufenden Verwaltung (Rundschreiben Städtetag Anlage 2). Einladungen zu den Kommissionssitzungen können kurzfristig erfolgen und finden tagsüber statt.

Für die Auswahlverfahren von Schulleitungen werden für die Auswahlkommission nach Reihenfolge folgende Vertretungen für den Schulträger benannt:
1. Erste Bürgermeisterin Bettina Wilhelm oder
2. Fachbereichsleitung Jugend, Schule und Soziales Edgar Blinzinger oder
3. Abteilungsleitung Schulen und Sport Monika Odenwälder

Unberührt vom veränderten Verfahren bleibt jedoch, dass das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die letztendliche Entscheidung über die Besetzung einer Schulleitungsstelle trifft.

Anlage 1: Verwaltungsvorschrift vom 16.07.2014
Anlage 2: Mitteilung Städtetag B-W vom 14.10.2014

Beschluss:

Dem Besetzungsvorschlag für die Auswahlkommission „Mitwirkung der Schulkonferenz und des Schulträgers bei der Besetzung der Schulleiterstelle“ wird zugestimmt.
(einstimmig - 34 -)

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