§ 16/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Ankündigung der Anpassung der Gebührensätze für Schmutzwasser und Niederschlagswasser durch die in Auftrag gegebene Gebührenkalkulation zum 01.01.2015 in Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 20. Januar 2015, 11:46 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Nach der Verabschiedung der neuen Abwassersatzung der Stadt Schwäbisch Hall in der Sitzung des Gemeinderates am 21.11.2012,, wurden in 2013 und 2014 ca. 18.000 Bescheide über die Niederschlagswassergebühren für die Veranlagungsjahre 2013 und 2014 sowie die Änderungen aus 2010, 2011 und 2012 verschickt. Die hohe Anzahl der Bescheide ist darauf zurückzuführen, dass jeder Eigentümer über die zu zahlende jährliche Gebühr ab 01.01.2013, wie bei der Veranlagung der Grundsteuer, einen nochmaligen Bescheid erhalten hat.

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH haben mit dem Jahr 2014 das rollierende Abrechnungsverfahren auf die Abrechnung pro Kalenderjahr umgestellt. Diese Umstellung führt künftig zu weniger Schwankungen in Hochrechnungen und konstanteren Gebühreneinnahmen.

Der Zwischenbericht für das Geschäftsjahr 2014 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung kommt zu dem Schluss, dass die Verluste der Jahre 2007 bis 2011 bereits im Jahr 2012 ausgeglichen werden konnten. Aufgrund der Einführung der sog. gesplitteten Abwassergebühren, war die Berechnung der Planungsansätze für das Jahr 2013 mit Unsicherheiten behaftet. Auf Basis des Zwischenberichts 2012 wurde eine Prognose für die Jahre 2013 und 2014 erstellt.

Die Hochrechnung der Schmutzwassergebühren erfolgte mit den in der Gebührenkalkulation zugrunde gelegten durchschnittlichen Abwassermengen der letzten Jahre.

Aufgrund der besseren wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung, wurde die in § 43 der Abwassersatzung bisher vorgesehene Gebührenerhöhung zum 01.01.2013 als nicht mehr notwendig erachtet. Daher wurde - zusätzlich zur Satzungsänderung der §§ 39 (Gebührenschuldner, Wohnungseigentümergemeinschaften) und 55 (Inkrafttreten), folgende, weitere Satzungsänderung des § 43 Abs. 1 - 3 beschlossen (neu eingefügt = unterstrichen/ zu streichen = durchgestrichen):
 

§ 43 Höhe der Abwassergebühr

(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser
für den Zeitraum von 01.01.2010 bis 31.12.2011 1,77 €;
für den Zeitraum von 01.01.2012 bis 31.12.2012 1,94 €;

für den Zeitraum von 01.01.2013 bis 31.12.2013 2,03 € 1,94 €;
für den Zeitraum von 01.01.2014 bis 31.12.2014 2,05 €.1,94 €.

(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 41) beträgt je m² versiegelte Fläche
für den Zeitraum von 01.01.2010 bis 31.12.2012 0,40 €;
für den Zeitraum von 01.01.2013 bis 31.12.2013 0,42 € 0,40 €;
für den Zeitraum von 01.01.2014 bis 31.12.2014 0,41 €.0,40 €

(3) Wird vorgeklärtes Schmutzwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr je m³ Abwasser
für den Zeitraum von 01.01.2010 bis 31.12.2011 0,76 €;
für den Zeitraum von 01.01.2012 bis 31.12.2012 0,84 €;

für den Zeitraum von 01.01.2013 bis 31.12.2013 0,86 € 0,84 €;
für den Zeitraum von 01.01.2014 bis 31.12.2014 0,87 €.0,84 €.

 

Für den Beschluss im Gemeinderat lag keine neue Gebührenkalkulation oder Nachberechnung der Wirtschaftsjahre 2010 und 2011 zu Grunde. Die Erhöhung der Gebühren sowohl für das Jahr 2013 als auch für 2014 wurden aufgrund des Ergebnisses für 2012 und des Zwischenberichts 2013 ausgesetzt.

Mit der jetzt in Auftrag gegebenen Nachberechnung der Gebühren für 2010 bis 2013 und der Kalkulation für die weiteren Jahre 2015 und 2016 sollen die Gebühren ab 01.01.2015 angepasst werden. Da aber die Fa. Allevo aus Obersulm dafür noch ein paar Wochen benötigt, möchten wir dies rechtzeitig allen Betroffenen ankündigen. Die Gebühr für Schmutzwasser 2014 wird weiterhin als Vorauszahlungsgrundlage für die Abrechnung und als Vorauszahlungsbetrag 2015 durch die Stadtwerke berücksichtigt. Die Gebühren für die Niederschlagswasser und den Straßenentwässerungsanteil werden mit neuen Bescheiden und Fälligkeit zum 01.Juli eines Jahres festgesetzt.

Die Gebührenkalkulation 2014 wird in der nächsten Sitzungen am 19.01.2015 (VFA) und 04.02.2015 zur Beschlussfassung eingebracht.

Beschluss:

1. Die Berichterstattung der Betriebsleitung und Verwaltung über die Niederschlagswassergebühren wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Gemeinderat nimmt von der angekündigten Anpassung der Gebühren für Schmutzwasser, Niederschlagswasser und dem Straßenentwässerungsanteil ab 01.01.2015 Kenntnis.

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