6138423/meetingminutes/7000867/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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|paragraph-attribute-id=7000867|paragraph-attribute-mm_id=6138423|paragraph-attribute-number=267|paragraph-attribute-subnumber=1|paragraph-attribute-full_number=267/1|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=|paragraph-attribute-title=Verschiedenes und Bekanntgaben: Ankündigung der Änderung der Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser ab 01.01.2015|paragraph-attribute-statement=<p align="JUSTIFY">
Nach der Verabschiedung der neuen Abwassersatzung der Stadt Schw&auml;bisch Hall in der Sitzung des Gemeinderates am 21.11.2012,, wurden in 2013 und 2014 ca. 18.000 Bescheide &uuml;ber die Niederschlagswassergeb&uuml;hren f&uuml;r die Veranlagungsjahre 2013 und 2014 sowie die &Auml;nderungen aus 2010, 2011 und 2012 verschickt. Die hohe Anzahl der Bescheide ist darauf zur&uuml;ckzuf&uuml;hren, dass jeder Eigent&uuml;mer &uuml;ber die zu zahlende j&auml;hrliche Geb&uuml;hr ab 01.01.2013, wie bei der Veranlagung der Grundsteuer, einen nochmaligen Bescheid erhalten hat.</p>
+
Derzeit werden die Abwassergeb&uuml;hren f&uuml;r die Jahre 2015 und 2016 neu kalkuliert. Die entsprechenden Satzungsbeschl&uuml;sse k&ouml;nnen Anfang des Jahres 2015 geschlossen werden.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
Die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall GmbH haben mit dem Jahr 2014 das rollierende Abrechnungsverfahren auf die Abrechnung pro Kalenderjahr umgestellt. Diese Umstellung f&uuml;hrt k&uuml;nftig zu weniger Schwankungen in Hochrechnungen und konstanteren Geb&uuml;hreneinnahmen.</p>
+
Es ergeht daher der Hinweis, dass sich in diesem Zusammenhang mit der Neukalkulierung auch r&uuml;ckwirkend ab 01.01.2015 Geb&uuml;hrenerh&ouml;hungen ergeben k&ouml;nnen.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
Der Zwischenbericht f&uuml;r das Gesch&auml;ftsjahr 2014 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung kommt zu dem Schluss, dass die Verluste der Jahre 2007 bis 2011 bereits im Jahr 2012 ausgeglichen werden konnten. Aufgrund der Einf&uuml;hrung der sog. gesplitteten Abwassergeb&uuml;hren, war die Berechnung der Planungsans&auml;tze f&uuml;r das Jahr 2013 mit Unsicherheiten behaftet. Auf Basis des Zwischenberichts 2012 wurde eine Prognose f&uuml;r die Jahre 2013 und 2014 erstellt.</p>
+
Die bisherige Schmutzwassergeb&uuml;hr 2014 von 1,94 &euro;/qm ist die Grundlage f&uuml;r die Vorauszahlungen 2015. Die Stadtwerke Schw&auml;bisch Hall versenden diese Bescheide entsprechend.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
Die Hochrechnung der Schmutzwassergeb&uuml;hren erfolgte mit den in der Geb&uuml;hrenkalkulation zugrunde gelegten durchschnittlichen Abwassermengen der letzten Jahre.</p>
+
Die Niederschlagswassergeb&uuml;hren werden mit neuen Bescheiden im April und Mai 2015 festgesetzt und allen Eigent&uuml;merinnen und Eigent&uuml;mern sowie Geb&uuml;hrenschulderinnen und Geb&uuml;hrenschuldnern zugestellt.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
Die Stadt Schw&auml;bisch Hall bittet um Beachtung.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
Aufgrund der besseren wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung, wurde die in &sect;&nbsp;43 der Abwassersatzung bisher vorgesehene Geb&uuml;hrenerh&ouml;hung zum 01.01.2013 als nicht mehr notwendig erachtet. Daher wurde - zus&auml;tzlich zur Satzungs&auml;nderung der &sect;&sect;&nbsp;39 (Geb&uuml;hrenschuldner, Wohnungseigent&uuml;mergemeinschaften) und 55 (Inkrafttreten), folgende, weitere Satzungs&auml;nderung des &sect; 43 Abs. 1 - 3 beschlossen (neu eingef&uuml;gt = unterstrichen/ zu streichen = durchgestrichen):<br />
 
 
&nbsp;</p>
 
&nbsp;</p>
<p align="CENTER">
+
<p align="JUSTIFY">
<strong>&sect; 43 H&ouml;he der Abwassergeb&uuml;hr</strong></p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> nimmt Bezug auf [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/6138423/meetingminutes/7000769/paragraph &sect; 256] dieser Sitzung. Hier wurde die Neukalkulation f&uuml;r Schmutzwasser- und Niederschlagswassergeb&uuml;hren bereits angek&uuml;ndigt. Die noch g&uuml;ltige Satzung l&auml;uft zum 31.12.2014 aus, eine &Auml;nderung der Geb&uuml;hren zum 01.01.2015 wird hiermit f&ouml;rmlich angek&uuml;ndigt.</p>
<p align="LEFT">
+
<p align="JUSTIFY">
(1) Die Schmutzwassergeb&uuml;hr (&sect; 40) betr&auml;gt je m&sup3; Abwasser<br />
+
Der Gemeinderat nimmt von der angek&uuml;ndigten Anpassung der Geb&uuml;hren f&uuml;r Schmutzwasser, Niederschlagswasser und dem Stra&szlig;enentw&auml;sserungsanteil ab 01.01.2015 Kenntnis.</p>
<strike>f&uuml;r den Zeitraum von 01.01.2010 bis 31.12.2011 1,77 &euro;;<br />
+
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 20
f&uuml;r den Zeitraum von 01.01.2012 bis 31.12.2012 1,94 &euro;; </strike><br />
+
1 A. EB 68/1
f&uuml;r den Zeitraum von 01.01.2013 bis 31.12.2013 <strike>2,03 &euro;</strike> <u>1,94&nbsp;&euro;</u>;<br />
+
1 A. Amt 22
f&uuml;r den Zeitraum von 01.01.2014 bis 31.12.2014 <strike>2,05 &euro;</strike>.<u>1,94&nbsp;&euro;.</u></p>
+
|paragraph-attribute-keywords=Satzung, Gebühr, Abwasser|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Verschiedenes und Bekanntgaben: Ankündigung der Änderung der Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser ab 01.01.2015|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=17.12.2014|paragraph-template-backlink=6138423/0/meetingminutes|}}
<p align="LEFT">
+
(2) Die Niederschlagswassergeb&uuml;hr (&sect; 41) betr&auml;gt je m&sup2; versiegelte Fl&auml;che<br />
+
<strike>f&uuml;r den Zeitraum von 01.01.2010 bis 31.12.2012 0,40 &euro;; </strike><br />
+
f&uuml;r den Zeitraum von 01.01.2013 bis 31.12.2013 <strike>0,42 &euro;</strike> <u>0,40 &euro;</u>;<br />
+
f&uuml;r den Zeitraum von 01.01.2014 bis 31.12.2014 <strike>0,41 &euro;.</strike><u>0,40 &euro;</u></p>
+
<p align="LEFT">
+
(3) Wird vorgekl&auml;rtes Schmutzwasser in &ouml;ffentliche Kan&auml;le eingeleitet, die nicht an ein Kl&auml;rwerk angeschlossen sind, betr&auml;gt die Geb&uuml;hr je m&sup3; Abwasser<br />
+
<strike>f&uuml;r den Zeitraum von 01.01.2010 bis 31.12.2011 0,76 &euro;;<br />
+
f&uuml;r den Zeitraum von 01.01.2012 bis 31.12.2012 0,84 &euro;;</strike><br />
+
f&uuml;r den Zeitraum von 01.01.2013 bis 31.12.2013 <strike>0,86 &euro;</strike> <u>0,84&nbsp;&euro;</u>;<br />
+
f&uuml;r den Zeitraum von 01.01.2014 bis 31.12.2014 <strike>0,87 &euro;</strike>.<u>0,84&nbsp;&euro;.</u><br />
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<br />
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&nbsp;</p>
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<p>
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F&uuml;r den Beschluss im Gemeinderat lag keine neue Geb&uuml;hrenkalkulation oder Nachberechnung der Wirtschaftsjahre 2010 und 2011 zu Grunde. Die Erh&ouml;hung der Geb&uuml;hren sowohl f&uuml;r das Jahr 2013 als auch f&uuml;r 2014 wurden aufgrund des Ergebnisses f&uuml;r 2012 und des Zwischenberichts 2013 ausgesetzt.<br />
+
<br />
+
Mit der jetzt in Auftrag gegebenen Nachberechnung der Geb&uuml;hren f&uuml;r 2010 bis 2013 und der Kalkulation f&uuml;r die weiteren Jahre 2015 und 2016 sollen die <u>Geb&uuml;hren ab 01.01.2015</u> angepasst werden. Da aber die Fa. Allevo aus Obersulm daf&uuml;r noch ein paar Wochen ben&ouml;tigt, m&ouml;chten wir dies rechtzeitig allen Betroffenen ank&uuml;ndigen. Die Geb&uuml;hr f&uuml;r Schmutzwasser 2014 wird weiterhin als Vorauszahlungsgrundlage f&uuml;r die Abrechnung und als Vorauszahlungsbetrag 2015 durch die Stadtwerke ber&uuml;cksichtigt. Die Geb&uuml;hren f&uuml;r die Niederschlagswasser und den Stra&szlig;enentw&auml;sserungsanteil werden mit neuen Bescheiden und F&auml;lligkeit zum 01.Juli eines Jahres festgesetzt.</p>
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<p>
+
Die Geb&uuml;hrenkalkulation 2014 wird in der n&auml;chsten Sitzungen am 19.01.2015 (VFA) und 04.02.2015 zur Beschlussfassung eingebracht.</p>
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|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
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1. Die Berichterstattung der Betriebsleitung und Verwaltung &uuml;ber die Niederschlagswassergeb&uuml;hren wird zur Kenntnis genommen.<br />
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<br />
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2. Der Gemeinderat nimmt von der angek&uuml;ndigten Anpassung der Geb&uuml;hren f&uuml;r Schmutzwasser, Niederschlagswasser und dem Stra&szlig;enentw&auml;sserungsanteil ab 01.01.2015 Kenntnis.</p>
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[[Category:Startdate|2014-12-17]]

Aktuelle Version vom 20. Januar 2015, 12:38 Uhr

Sachvortrag:

Derzeit werden die Abwassergebühren für die Jahre 2015 und 2016 neu kalkuliert. Die entsprechenden Satzungsbeschlüsse können Anfang des Jahres 2015 geschlossen werden.

Es ergeht daher der Hinweis, dass sich in diesem Zusammenhang mit der Neukalkulierung auch rückwirkend ab 01.01.2015 Gebührenerhöhungen ergeben können.

Die bisherige Schmutzwassergebühr 2014 von 1,94 €/qm ist die Grundlage für die Vorauszahlungen 2015. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall versenden diese Bescheide entsprechend.

Die Niederschlagswassergebühren werden mit neuen Bescheiden im April und Mai 2015 festgesetzt und allen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Gebührenschulderinnen und Gebührenschuldnern zugestellt.

Die Stadt Schwäbisch Hall bittet um Beachtung.

 

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf § 256 dieser Sitzung. Hier wurde die Neukalkulation für Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren bereits angekündigt. Die noch gültige Satzung läuft zum 31.12.2014 aus, eine Änderung der Gebühren zum 01.01.2015 wird hiermit förmlich angekündigt.

Der Gemeinderat nimmt von der angekündigten Anpassung der Gebühren für Schmutzwasser, Niederschlagswasser und dem Straßenentwässerungsanteil ab 01.01.2015 Kenntnis.

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