§ 265 - Schließung von Häckselplätzen des Landkreises; hier: Erhalt des Sammelplatzes Bibersfeld (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. BPA vom 08.12.2014, § 249

Der Kreistag hat in der Sitzung vom 21. Oktober 2014 dem Plan der Kreisverwaltung zugestimmt, von 35 Häckselplätzen im Landkreis 18 zu schließen; zwei Standorte sollen neu entstehen. Auf der Haller Stadtmarkung ist der Platz in Bibersfeld betroffen, in unmittelbarer Nähe davon auf Markung Michelfeld der Platz beim Sportheim und in der Gemeinde Rosengarten die Anlage in Uttenhofen.

Durch den Wegfall dieser „Westschiene“ bleibt für die Bürgerinnen und Bürger von Bibersfeld, Uttenhofen und Michelfeld mit den jeweiligen Teilorten im Westen nur noch der Wertstoffhof am Standort Schwäbisch Hall Teurershof/Breiteich.
Es ist aus Sicht der Verwaltung aller drei betroffenen Gemeinden unsinnig und ökologisch unverantwortlich, dass bisherige Sammelvolumen von ca. 6.400 cbm/Jahr nach Breiteich umzulenken. Entsorgung in der freien Landschaft wird zunehmen und die Gemeinden zusätzlich belasten.

Der Landkreis bietet den betroffenen Gemeinden an, die Plätze einzuzäunen und zu befestigen, wenn die Gemeinden den Platz mit eigenem Personal betreiben. Dafür erhält die Gemeinde eine Pauschale von 3.000 €/ Jahr. Angedacht ist die Öffnung an einem Wochentag und am Samstag. Die Betreiberhaftpflicht bleibt beim Landkreis.
Die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall beabsichtigt, das Angebot umzusetzen und den Sammelplatz Bibersfeld zu erhalten. Die Gemeindeverwaltungen Michelfeld und Rosengarten werden in ihrer Zuständigkeit dem jeweiligen Gemeinderat den selben Vorschlag machen.

Durch Koordination der Öffnungszeiten in der Westschiene könnte der Bürgerservice dahingehend verbessert werden, dass jeweils abwechselnd montags, mittwochs und freitags eine Anlage geöffnet hat und samstags alle Plätze anfahrbar sind.

In der Kosten-Nutzen-Betrachtung kann die Pauschale von 3.000 € die entstehenden Personalkosten für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis zwar nur zum Teil abdecken, aber der Bürgerservice, die Ressourcen-Schonung und die Vermeidung von Mülldumping kompensieren dies deutlich.
Die betroffenen Gemeindeverwaltungen sehen dies außerdem als wichtiges Signal an die Landkreisverwaltung, ihren eingeschlagenen Weg zu überdenken und die Abfallwirtschaftskompetenz in naher Zukunft wieder selbst wahrzunehmen.

Beschluss:

  1. Der Sammelplatz Bibersfeld wird erhalten.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, an den Landkreis heran zu treten und zu erklären, dass sie eine Einzäunung und Befestigung des Sammelplatzes Bibersfeld wünscht. Ferner wird der Zuschuss zum Betrieb des Sammelplatzes in Höhe von 3.000 € vom Landkreis jährlich beantragt.

(einstimmig - 34 -)

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