§ 257 - Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung und Änderung des Kostenverzeichnisses der Satzung über den Kostenersatz (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Auf der Basis des am 26.11.2008, § 219, vom Gemeinderat einstimmig beschlossenen Brandschutzbedarfsplans und mit dem Bezug der beiden neuen Feuerwachen Ost und West hat die Stadt Schwäbisch Hall eine grundlegende Feuerwehrstrukturreform durchgeführt. Statt der bis dahin neun Abteilungen in allen Ortschaften, gibt es seit dem 22. März 2014 nur noch je eine Einsatzabteilung im Osten mit einer Gruppe in Sulzdorf und im Westen mit der Gruppe Wald in Sittenhardt. Ziel war unter anderem, dass alle Feuerwehrangehörigen in etwa gleichmäßig zum Einsatz kommen.

Die mit Bezug der beiden Feuerwachen Ost und West vollzogene Neustrukturierung der Haller  Feuerwehr macht nun auch eine entsprechende Anpassung der Entschädigungssätze und die  Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung erforderlich. Der beigefügte Satzungsentwurf entspricht den Vorschlägen des Feuerwehrausschusses, die aus der Sicht der Verwaltung gerechtfertigt sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Herr Volker Damm inzwischen als hauptamtlicher Kommandant angestellt ist und er in seiner Dienstzeit keine ehrenamtliche Entschädigung mehr erhält. Ohne Berücksichtigung des Stadtbrandmeisters haben sich die in § 5 der Satzung aufgelisteten Entschädigungssätze, die seit 2006 gelten, auf 9.970 € summiert. Aus der Neuregelung ergibt sich eine Summe von 13 570 € pro Jahr, also ein  jährlicher Mehraufwand von 3.600 €.

Der Stundensatz für Einsätze soll von bisher 10 auf 13 € erhöht werden; für sonstige Tätigkeiten wie z.B. Feuersicherheitswachdienste bei Veranstaltungen von 10 auf 11 €. Dadurch erhöht sich der jährliche Aufwand um etwa 12.000 € (ausgehend von etwa 4.000 Jahresstunden).

Bis zur Neustrukturierung hat die Abteilung Hall mit 90 % aller Einsätze eine außergewöhnliche Einsatzbereitschaft bewiesen. Als Ausgleich haben die Feuerwehrangehörigen der Abteilung Hall ein Bereitschaftsgeld in Höhe von 204 € pro Person und Jahr erhalten, das auf einen Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 1992 zurückgeht.

Mit Bezug der beiden neuen Feuerwachen am 22. März 2014 haben die neuen Abteilungen West und Ost dieses seit Jahren bewährte Bereitschaftssystem der ehemaligen Abteilung Schwäbisch Hall übernommen. Die Abteilung West ist in vier Bereitschaftsgruppen und die Abteilung Ost in sechs Bereitschaftsgruppen aufgeteilt, welche wöchentlich von Montag 0:00 Uhr bis zum darauf folgenden Montag 0:00 Uhr abwechselnd Bereitschaft leisten. In dieser Zeit wird je nach Einsatzstichwort (Größe des Geschehens) die Bereitschaftsgruppe bzw. eine weitere sogenannte Teilbereitschaftsgruppe alarmiert. Jede Gruppe hat somit alle zwei bzw. drei Wochen Bereitschaft. Die Feuerwehrangehörigen sind angehalten, sich außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit einsatzbereit im Einzugsbereich der Feuerwachen aufzuhalten. Damit ist eine nicht unerhebliche Einschränkung in der Gestaltung der Freizeit verbunden. In der üblichen Arbeitszeit von Montag bis Freitag wird zusätzlich eine so genannte Tagschleife mit alarmiert, die sich aus Feuerwehrangehörigen zusammensetzt, welche entweder selbständig sind oder mit Einwilligung ihres Arbeitgebers den Arbeitsplatz für die Einsätze verlassen dürfen.

Die Übernahme dieses Bereitschaftssystems in den neuen Abteilungen dient neben der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft auch der Motivation und der nachhaltigen Mitgliederbindung. Um eine sichere Einsatzbereitschaft zu erreichen, geht man heute in Fachkreisen davon aus, dass mindestens die drei- bis vierfache benötigte Fahrzeugbesatzung alarmiert werden muss. Für einen definierten Standardeinsatz werden 21 Einsatzkräfte benötigt. Dies hätte zur Folge, dass für den überwiegenden Teil der Einsätze mindestens 60 Feuerwehrangehörige alarmiert werden müssten. Durch das Bereitschaftssystem genügt es eine Gruppe mit rund 30 Feuerwehrangehörigen zu alarmieren. Hierdurch ist gewährleistet, dass die Feuerwehrangehörigen auch tatsächlich an den Einsätzen teilnehmen können, was für die Kameradinnen und Kameraden der ehemaligen Außenabteilungen wichtig und motivierend ist und auch zur Bindung und Gewinnung von Mitgliedern in den Teilorten beiträgt.

Die Entschädigung für diese Bereitschaft soll in der Satzung aufgenommen werden. Da seit 1992 keine Erhöhung erfolgte, ist eine Anpassung auf 250 € angemessen. Bei den insgesamt 230 betroffenen Feuerwehrangehörigen bedeutet dies einen Gesamtaufwand von 57.500 €; für die Abteilung Hall war es bisher ein Jahresaufkommen von insgesamt etwa 20.000 €.

Infolge der Aufnahme des Bereitschaftsgeldes in die Satzung kann dafür bei Inanspruchnahme der Feuerwehr nach dem Feuerwehrgesetz Ersatz verlangt werden. Ausgehend von 4.000 Einsatzstunden jährlich ergibt sich aus der Berücksichtigung des Bereitschaftsgeldes von insgesamt 57.500 € pro Einsatzstunde ein Betrag von 14,38 €. Hinzu kommt die Erhöhung des Stundensatzes für Einsätze um 3 €, so dass zusätzlich zum bisherigen Stundensatz von 17 € für Einsätze künftig 17,38 € als Kostenersatz verlangt werden können. Die Verwaltung schlägt deshalb im beigefügten Kostenverzeichnis einen Betrag von 34 € pro Einsatzstunde vor.

Anlage 1: Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)
Anlge 2: Satzung über den Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Schwäbisch Hall

Beschluss:

Die Entschädigungssatzung und die entsprechende Änderung des Kostenverzeichnisses der Satzung über den Kostenersatz wird beschlossen.
(einstimmig - 34 - )

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