§ 228 - Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer; hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.11.2014 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die bisherige Vergnügungssteuersatzung erfordert an ein paar Stellen Änderungen. Da die Änderungen zu einer Unübersichtlichkeit der Satzung geführt hätten, wurde die Satzung neu gefasst.

Eine wesentliche Neuerung ist der Ablauf der Besteuerung der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit. Der bisher festgeschriebene Ablauf war die Form der Steuerselbstberechnung mit nachgelagerter Kontrolle und Steuerbescheid durch die Verwaltung. Diese Kontrolle im Nachhinein ist in der Praxis sehr umständlich und nur mit großem Verwaltungsaufwand durchführbar, da die Stadtkasse Steuerzahlungen bekommt, die sie noch nicht zuordnen kann. Es hatte sich ergeben, dass die Steuerschuldner zuerst ihre Daten meldeten und die Steuer erst zahlten, wenn der Bescheid der Stadt kam. Diese bereits gängige Praxis wurde in der Neufassung der Vergnügungssteuersatzung in § 8 nun verankert.

Neu in die Steuersatzung aufgenommen, wurde die Besteuerung für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten (Wettbüros). Als Steuersatz wurden 10 € je m²-Fläche des benutzten Raumes je angefangenem Kalendermonat zugrunde gelegt. Das ist der gängige Steuersatz in anderen Kommunen, die Wettbüros in ihre Vergnügungssteuersatzung aufgenommen haben.

Anlage: Satzung

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Stadtrat Härtig, stellt folgenden Antrag:

Für die Sitzung des Gemeinderats am 12.11.2014 möchten wir für den Tagesordnungspunkt 3 (Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer) folgenden, weiteren Beschlussantrag stellen:

In § 4 beträgt die Steuer auf Spielgeräte und Spieleinrichtungen bei Geräten mit Gewinnmöglichkeiten 20 v. H. des monatlichen Einspielergebnisses. Dies tritt mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft.

Leider hat in den letzten Jahren eine verhindernde Besteuerung keine Effekte für dieses schlechte Gewerbe gezeigt. Die städtischen Einnahmen sind in diesem Bereich seit der letzten Satzungsänderung um mehr als 150 % gestiegen. Nach unserer Auffassung stehen hinter diesen hohen Einnahmen der Spiellokale verlorenes Geld, das den Menschen an anderer Stelle fehlt, und menschliche Schicksale in der Gestalt von Spielsüchten.

Wenn aber durch eine erhöhte Steuer das Spielen nicht eingedämmt werden kann, dann sollte die Stadt den größtmöglichen Anteil erheben, da die Menschen, die dort ihr Geld verlieren, auch auf Hilfen der öffentlichen Hand angewiesen sein können.

 

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf die Vorbereitungen im VFA vom 20.10.2014. Damals wurde der Ablauf der Besteuerung, sowie die Aufnahme von neuen Steuertatbeständen diskutiert. Nun liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, den Steuersatz bei Spielgeräten und Spieleinrichtungen, bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit auf 20 % zu erhöhen. Er bittet aus formalen Gründen die Angelegenheit nochmals in die Vorberatung zu verweisen, damit dieser Satzungsbeschluss ordnungsgemäß bekannt gemacht werden kann.

Über dieses Vorgehen herrscht Einvernehmen.
Diese Angelegenheit wird erneut im VFA am 24.11.2014 und im Gemeinderat 17.12.2014 beraten.

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