§ 222 - Zustandsbericht über die Kläranlage und die Kanalisation in Schwäbisch Hall 2013 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gewässerschutzbeauftragte wird auf Grundlage von § 64 Wasserhaushaltsgesetz für die Nutzung der Gewässer bestellt. Die Bestellungspflicht gilt ab einer Abwassereinleitmenge von 750 m³/ Tag.
Zum Gewässerschutzbeauftragten der Kläranlagen in Schwäbisch Hall wurde Herr Bahredar bestellt.

Der vorliegende Tätigkeitsbericht für das Jahr 2013 gibt Informationen und Auswertungen zum eingeleiteten und zu entsorgenden Schmutz- und Regenwasser.

Der bauliche Zustand der Kläranlagen hat sich im letzten Jahr dank sehr engagierter Mitarbeiter stetig verbessert. Viele positive Anregungen wurden in die Tat umgesetzt. Diese führten unter Einsatz geringer finanzieller Mittel zu hohen Einsparungen, ohne dass die Reinigungsleistungen der Anlagen, wie man den beiliegenden Analysen entnehmen kann, sich verringert haben. Teilweise wurden freiwillig schärfere Zielwerte vereinbart und auch eingehalten.
Maßnahmen wie der Bau des Geländers in der Kläranlage Vogelholz tragen zu mehr Sicherheit und besseren Arbeitsbedingungen bei. Der Bau eines BHKW´s führt zu enormen Einsparungen beim Bezug von Fremdstrom. Die Phosphatfällanlage bewirkt noch bessere Ablaufwerte der Kläranlage und somit geringere Schadstoffeinträge in die Gewässer.
In den folgenden Jahren bilden folgende Aufgaben die Schwerpunkte:

  • Sicherstellung einer langfristigen Klärschlammentsorgung
  • Kanalsanierung zur Aufrechterhaltung der Ableitfunktion und zum Werterhalt des Anlagevermögens
  • Regenwasserbewirtschaftung mit dem Ziel der Absenkung der Schmutzfrachteinleitungen von den Regenwasserbehandlungsanlagen in die Gewässer.

Die Verwaltung und die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung gehen von einer nachhaltigen Abwasserbeseitigung aus.

Anlage: Zustandsbericht

 

Gewässerschutzbeauftragter Bahredar stellt den ersten Zustandsbericht über die Kläranlagen und die Kanalisationen in Schwäbisch Hall vor. Alle Städte und Gemeinden, die mehr als 750 m³/Tag in den Vorfluter einleiten, sind hierzu verpflichtet. Die Stadt Schwäbisch Hall liegt mit ihren Kläranlagen weit über diesem Wert. Die Abwasserreinigung und Abwasserbeseitigung befindet sich auf hohem Niveau: 99,5 % aller Wohnplätze sind an eine Kläranlage angeschlossen, die Reinigungsziele sind weitaus besser als vom Gewässerschutz vorgeschrieben. In die Sanierung der Kanalisation werden jährlich 1,2 Mio.€ investiert. Hält man diese Investitionen bis 2017 durch, ist auch das Kanalnetz in einem guten Zustand.

Stadtrat Sakellariou möchte wissen, wie sich der verstärkte Medikamentenkonsum auf die Qualität der Gewässer auswirkt.

Gewässerschutzbeauftragter Bahredar erläutert, dass diese Problematik nur durch den Ausbau der Kläranlagen auf eine vierte Reinigungsstufe in den Griff zu kriegen ist.

Oberbürgermeister Pelgrim schließt den Vortrag mit der Feststellung, dass die geltenden Rechtsnormen zu 100 % eingehalten werden. Die großen Investitionen wurden schon wieder abgetragen. Der Anschlussgrad aller Wohnplätze mit einem Wert von 99,5 % liegt sehr hoch.

Vom o. g. Sachverhalt wird Kenntnis genommen.

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