§ 3 - Zustandsbericht über die Kläranlage und die Kanalisation in Schwäbisch Hall 2013 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gewässerschutzbeauftragte wird auf Grundlage von § 64 Wasserhaushaltsgesetz für die Nutzung der Gewässer bestellt. Die Bestellungspflicht gilt ab einer Abwassereinleitmenge von 750 m³/ Tag.

Zum Gewässerschutzbeauftragten der Kläranlagen in Schwäbisch Hall wurde Herr Bahredar bestellt.

Der vorliegende Tätigkeitsbericht für das Jahr 2013 gibt Informationen und Auswertungen zum eingeleiteten und zu entsorgenden Schmutz- und Regenwasser.

Der bauliche Zustand der Kläranlagen hat sich im letzten Jahr dank sehr engagierter Mitarbeiter stetig verbessert. Viele positive Anregungen wurden in die Tat umgesetzt. Diese führten unter Einsatz geringer finanzieller Mittel zu hohen Einsparungen, ohne dass die Reinigungsleistungen der Anlagen, wie man den beiliegenden Analysen entnehmen kann, sich verringert haben. Teilweise wurden freiwillig schärfere Zielwerte vereinbart und auch eingehalten.
Maßnahmen wie der Bau des Geländers in der Kläranlage Vogelholz tragen zu mehr Sicherheit und besseren Arbeitsbedingungen bei. Der Bau eines BHKW´s führt zu enormen Einsparungen beim Bezug von Fremdstrom. Die Phosphatfällanlage bewirkt noch bessere Ablaufwerte der Kläranlage und somit geringere Schadstoffeinträge in die Gewässer.
In den folgenden Jahren bilden folgende Aufgaben die Schwerpunkte:

  • Sicherstellung einer langfristigen Klärschlammentsorgung
  • Kanalsanierung zur Aufrechterhaltung der Ableitfunktion und zum Werterhalt des  Anlagevermögens
  • Regenwasserbewirtschaftung mit dem Ziel der Absenkung der Schmutzfrachteinleitungen  von den Regenwasserbehandlungsanlagen in die Gewässer.

Die Verwaltung und die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung gehen von einer nachhaltigen Abwasserbeseitigung aus.

Anlage: Zustandsbericht

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Tätigkeitsbericht des Gewässerschutzbeauftragten zur Kenntnis.

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