§ 221 - Breit-Eich-Grundschule, Gottwollshausen; I. Erweiterung der Grundschule und Neubau der Kindertageseinrichtung; hier: Bericht über den Stand der Planungen; II. Bau einer Erschließungsstraße und weiterer Stellplätze; III. Neuanlage des Kleinkindspielplatzes (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

I. Erweiterung der Grundschule und Neubau des Kindergartens in Gottwollshausen
In den Sitzungen des BPA vom 14.07.2014, § 143 und des Gemeinderats vom 30.07.2014, § 171 wurde die Planung für die Erweiterung der Grundschule und den Neubau des Kindergartens im Entwurf bereits vorgestellt und ausführlich erläutert. Das Gremium beauftragte die Bauver­waltung, die Planungen bis zur Realisierungsreife weiter zu entwickeln und die Auftragsver­gaben vorzubereiten. Bereits im Stadium des Vorentwurfes waren das Baucontrolling und der Energiebeauftragte in mehreren Optimierungsrunden am Planungsprozess betei­ligt.

I.1 Beteiligung der Fachplaner
Mittlerweile wurden zur weiteren Ausarbeitung und der genaueren Kostenermittlung folgende Büros einge­schaltet:

  1. Für die Planung der elektrischen Anlagen wurde das Ingenieurbüro Alfred Fetzer aus Rot am See hinzugezogen. Das Büro verfügt über entsprechende Erfahrung bei komplexen Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie gute Referenzen bei der Planung von Schulgebäuden.
  2. Mit der Planung der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen sowie der entsprechenden Steuerungstechnik wurde das Ingenieurbüro Zimmermann & Becker aus Heilbronn benannt. Dieses Büro verfügt ebenfalls über ausgezeichnete Referenzen im Bereich von energetisch optimierten technischen Anlagen sowie der technischen Ausstattung von Bildungsbauten.
  3. Für die Optimierung der Gebäudeanordnungen und der technischen Anlagen, speziell für die erhöhten Anforderungen an die Gebäudedämmung sowie die Auslegung der Lüftungsanlage auf den Passivhausstandard wurde beratend das Ingenieurbüro EBÖK, Planung, Entwicklung Gesellschaft mbH, aus Tübingen eingeschaltet, das auf dem Gebiet der Passivhausplanung bundesweit ausgezeichnete Referenzen vorweisen kann. Das Büro ist dem Energiebeauftragten bereits durch realisierte Vorhaben in Heilbronn, Neckarsulm und Heidelberg bekannt und hat gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Zim­mermann & Becker bereits Projekte realisiert.
  4. Für die Tragwerksplanung wurde das Ingenieurbüro Baumann aus Schwäbisch Hall eingeschaltet.
  5. Die Sicherheitskoordination auf der Baustelle wird von dem Architekturbüro Schuhmann, das bereits mehrere größere städtische Bauvorhaben begleitet hat, wahrgenommen.
  6. Die Planung der Außenanlagen übernimmt das Büro Gundelfinger und Traub aus  Schwäbisch Hall.

Die Honorarverträge werden in Abstimmung mit dem Baucontrolling geschlossen.

I.2 Zunehmende Planungstiefe und aktualisierte Kostenberechnung
Seit der ersten Vorlage am 18.07.2014 wurden in Zusammenarbeit mit den Fachplanern, dem Energiebeauftragten, dem Fachbereich Jugend, Schule und Soziales sowie dem Baucontrolling die Planungen weiter ausgearbeitet und für einzelne Kostengruppen gewerksweise Kostenberechnungen erstellt. Nach dieser Bearbeitungsstufe muss im Wesentlichen in drei Gebäudebereichen mit einem erhöhten Mittelbedarf gerechnet werden:

  1. Aufgrund aktueller baurechtlicher Vorschriften muss der in den 1990iger Jahren gebaute Schulanbau mit zusätzlichen baulichen Brandschutzeinrichtungen ausgestattet werden. Dies betrifft ein zusätzliches Fluchttreppenhaus, zusätzliche Fluchttüren aus den Klassenräumen sowie die Nachrüstung einer Brandmeldeanlage.

    Kosten hierfür  ca. 140.000 €

    Nach den Berechnungen der Fachplaner, muss in den Gewerken für die technischen Anlagen, wie z. B. Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs-. und Elektroinstallationen mit marktbedingt erhöhten Angebotspreisen und somit höheren Kosten gerechnet werden. Dies führt bei den Schulerweiterungen zu einer voraussichtlichen Kostensteigerung von ca. 3 %.

    Kosten hierfür ca. 120.000 €
     
  2. Weiterhin ist es - bedingt durch den Bauablauf - sinnvoll, bevorstehende Instandhaltungsmaßnahmen an der über 40 Jahre alten Turnhalle sowie an dem mittlerweile 60 Jahre alten Schulgebäude zusammen mit dieser Erweiterung der Schule vorzuziehen. Diese Maßnahmen umfassen die Verbesserung der Lüftungsanlage sowie die Heizung, die Erneuerung des Trinkwassernetzes und der Sanitärausstattung in den Umkleiden sowie Renovierungsmaßnahmen an Decken, Wänden und Fußböden. Eine erste Rate für die Instandhaltungsmaßnahmen war mit 80.000 € bereits im Ergebnishaushalt 2014 vorgesehen. Dieser Betrag wurde gemäß § 20 Abs. 4 GemHVO der Maßnahme 14002 zur Verfügung gestellt. Die Kosten für diese vorgezogene Instandhaltung belaufen sich auf insgesamt ca. 210.000 €. Nach Abzug der bereits verfügbaren Mittel entstehen hierfür

    Kosten in Höhe von ca. 130.000 €.
     
  3. Für den Neubau des Kindergartens muss für die Preissteigerung bei den technischen Anlagen ebenfalls mit Mehrkosten von ca. 3 % gerechnet werden

    Kosten hierfür ca. 70.000 €

    Durch die Planung für die zusätzlichen Räume des Familienzentrums in Verbindung mit dem Kindergarten, entsteht eine Flächenvergrößerung von ca. 2 %

    Kosten hierfür ca.  60.000 €

    Zusätzliche Kosten (Summe) ca. 520.000 €

    Auf der beiliegenden aktualisierten Kostenberechnung sind die entsprechenden zu erwartenden Kostensteigerungen dargestellt. Gegenüber der Kostenschätzung vom 07.07.2014 mit Gesamtbaukosten von 6,6 Mio. € (Haushaltsansätze aus dem Jahr 2013) bedeutet die zu erwartende Kostensteigerung von 520.000 € eine Erhöhung um ca. 8 % .

     

I.3 Energiekonzept

  • Kontrollierte Lüftungsanlage
    Da neue Gebäude gemäß gesetzlicher Vorschrift (Energieeinsparverordnung) luftdicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erstellt werden müssen, besteht kein Grundumsatz an Luftaustausch mehr. Insbesondere in Räumen mit hoher Belegungsdichte kann deswegen auch durch regelmäßiges Fensterlüften eine dauerhafte, lernförderliche Luftqualität nicht mehr erreicht werden. Bereits Feldmessungen in Klassenzimmern älterer, nicht „luftdichter“ Schulen weisen häufig CO2-Konzentrations-Werte auf, die weit über dem maximal empfohlenen Wert von 1.500 ppm liegen. Die kontrollierte Lüftungsanlage wird daher dringend empfohlen.
     
  • Passivhausstandard
    Da die Planung bereits eine sehr kompakte und flächensparende Gesamtanlage aufweist, wird sowohl aus ökologischen Gründen als auch mit Blick auf die späteren Betriebskosten aus wirtschaftlichen Gründen die Ausführung der neuen Gebäude im Passivhausstandard empfohlen.

    Werden kontrollierte Lüftungsanlage und  Passivhausstandard umgesetzt, betragen die Mehrinvestitionen 238.000 € brutto.

    Hierfür wird ein zu erwartender Mehrzuschuss von 80.000 € in Abzug gebracht, so dass tatsächliche Mehrkosten von 158.000 € anfallen. Die jährlichen Energiekosten reduzieren sich durch den Passivhausstandard um 21.300 €, so dass sich eine Amortisationszeit von ca. 7,5 Jahren ergibt. Bei Abschreibung der Mehrinvestition über 25 Jahre errechnet sich eine jährliche Einsparung von 13.200 €.
    Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist beigefügt.

I.4 Zu erwartende Zuschüsse
Auf der Basis der aktuell noch gültigen Schulbaurichtlinien wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart die Erweiterungsfläche anerkannt. Daraus ergibt sich eine Regelförderung von ca. 679.000 €.
Die energetische Sanierung der Bestandsgebäude wird vom Land im Rahmen des Klimaschutz-Plus-Förderprogramms voraussichtlich mit 70.000 € bezuschusst. Der Förderantrag ist vom Energiebeauftragten gestellt, der Förderbescheid steht noch aus.
Werden die empfohlenen Maßnahmen gemäß dem vorhergehenden Abschnitt (kontrollierte Lüftungsanlage und Passivhausstandard) umgesetzt, erhöht sich dieser Zuschuss auf voraussichtlich 150.000 €. In Absprache mit dem Fördergeber ist auch dieser Förderantrag bereits gestellt.

I.5 Aktualisierte Planung bietet mehr Raum für Außenspielflächen
Bei einer Informationsveranstaltung am 18.09.2014 an der Breit-Eich-Grundschule hatte die Verwaltung interessierten Eltern die aktuellen Planungen für Grundschule und Kindergarten vorgestellt. Bei dieser Veranstaltung wurde mehrfach die Bitte geäußert, die Außenanlagen von Schule und Kindergarten möglichst großzügig zu gestalten. Hieraus entstand bei der weiteren Planung die Idee, den Baukörper des Kindergartens in Verlängerung der Turnhalle nach Südwesten zu verlagern. Die kurzen Wege und die enge Verzahnung zwischen Turnhalle, Mensa, Familienzentrum und Kindergarten bleiben weiterhin bestehen, die südlich gelegenen Außenanlagen können jedoch auf ganzer Breite bis zur Grohwiesenstraße genutzt werden. Im beiliegenden Übersichtsplan ist die neue Gebäudeanordnung und die Zuordnung der Freiflächen mit den Wegebeziehungen dargestellt. Das gesamte Areal wird durch die zusätzliche Erschließungsstraße, die durch einen Ringschluss den Verkehrsabfluss am Fischweg verbessert und zusätzliche Parkmöglichkeiten schafft, ergänzt (siehe Abs. II der Sitzungsvorlage).
Die Verwaltung schlägt vor, in die nun großzügig zur Verfügung stehenden Freiflächen die Neuanlage des Kleinkindspielplatzes für Gottwollshausen zu integrieren. Durch einen neugeschaffenen gesicherten Fußweg können außerhalb der Schulzeiten sowohl die Schulhofflächen als auch die Flächen des Kleinkindspielplatzes sehr gut genutzt werden und die Flächen bleiben zudem in Sichtweite von Schule und Kindergarten, was sowohl den Pflegeaufwand als auch die soziale Kontrolle der Anlagen erleichtert.

II. Bau einer Erschließungsstraße und weiterer Stellplätze
Bereits mit Vorlage der Planungen für die Erweiterung der Grundschule und den Neubau des Kindergartens am 14.07.2014 sowie 30.07.2014 wurde von der Bauverwaltung empfohlen, durch den Bau einer weiteren Erschließungsstraße die verkehrliche Situation am Fischweg zu entspannen. Durch den nahegelegenen Hotel- und Gaststättenbetrieb am Fischweg kommt es häufig zu Behinderungen durch parkende Fahrzeuge; eine Situation, die auch für den Schulbetrieb und die Anlieger in der Vergangenheit zu Behinderungen ge­führt hat. Durch den Neubau dieser Stichstraße und die Anbindung an den Fischweg entsteht somit eine neue Ringstraße um das Schul- und Kindergartengelände. Im Bereich dieser Straße werden beidseitig neue Parkplätze ange­legt. Diese dienen einerseits dem Nachweis der baurechtlich für Schule und Kindergarten erforderlichen Stellplätze und decken darüber hinaus den Mehrbedarf für beispielsweise Veranstaltungen in der Schulturnhalle ab.
Mit dem Fuß- und Radweg vom bestehenden Fußgängerüberweg über die Grohwiesenstraße bis zum Fischweg ist auch für die Fußgänger und Radfahrer das gesamte Schul- und Kindergartengelände über die nördlich am Fischweg gelegenen Eingänge erschlossen. Durch die vom Autoverkehr abgesetzte Lage des Geh- und Radwegs ist eine erhöhte Verkehrssicherheit gegeben. Im wei­teren Planungsverlauf wird die Ausbaubreite für den Gehweg zu einem Geh-/Radweg (Breite 2,50 m) geprüft. Der Fußgängerüberweg an der Grohwiesenstraße sowie die bestehende Bushaltestelle werden barrierefrei ausgebaut. Die neue Stichstraße wird mit einer Straßen­breite von 6 m geplant, so dass die Zu- und Abfahrt der angelegten Parkplätze störungsfrei erfolgen kann. An der Gabelung zum weiter nordwestlich laufenden Wirtschaftsweg finden Besucher von Schule, Kinder­garten oder Veranstaltungen in der Turnhalle eine Wendemöglichkeit und müssen nicht über den Fischweg abfahren. Der entstehende neue Ringschluss entlastet somit vorrangig den abfließenden Verkehr. Die Parkplätze an der Schulseite werden mit einem Rasenfugenpflaster befestigt, die gegenüberliegenden Parkplätze erhalten eine wassergebundene Schottersplittdecke. Im Rahmen der Vorabstimmung wurde von der Naturschutzbehörde des Landratsamtes eine Einbindung der Baumaßnahme zur freien Landschaft gefordert. Dies soll durch einen niedrig begrünten Erdwall mit Heckenbepflanzung südwestlich der Parkplätze erfolgen. Die Fläche zwischen dem neuen Gehweg und der Fahrstraße wird ebenfalls grünplanerisch gestaltet und bepflanzt.

Die bauliche Realisierung der neuen Erschließungsstraße sollte in enger Abstimmung mit den umfangreichen Baumaßnahmen für die Schulerweiterung und den neuen Kindergarten erfolgen.
Die Hochbaumaßnahmen müssen im Frühjahr 2015 beginnen, um nach Plan rechtzeitig während der Sommerferien 2015 die Umbauarbeiten im Altbau ausführen zu können und um zum Schuljahresbeginn im Herbst 2016 abgeschlossen werden zu können. Für die gesamte Bauabwicklung einerseits der Hoch­baumaßnahme, andererseits der Verkehrsverbesserung durch die Stichstraße, scheint es äußerst sinnvoll, mit dem Unterbau der Straße bereits im zeitigen Frühjahr zu beginnen und sie bis zur Tragschicht in einer Vorerschließung auszubauen. Während der Bauzeit (März 2015, witterungsabhängig) für die Hochbauarbeiten vom April 2015 bis September 2016 kann diese Vorerschließung als Baustellenzufahrt benutzt werden, um somit den Baustellenverkehr vom Fischweg wegzubringen, was die Verkehrssituation entsprechend entlasten und aus der Baustelle resultierende Gefährdungen der Schulkinder vermeiden würde. Der fertige Ausbau der Straße könnte dann rechtzeitig mit der Fertigstellung der Hochbaumaßnahme ab Juli 2016 (ca. 6 Wochen) erfolgen. Ebenso könnte der Geh- und Radweg gemeinsam mit der Fertigstellung der Außenanlagen auf dem Schul- und Kinder­gartengelände in dieser Zeit erfolgen.

Die beschriebene verkehrliche Verbesserung ist bisher im Haushaltsplan 2014/15 nicht enthal­ten. Für die Planung liegt ein Honorarvorschlag des Ing.-Büros Eissing aus Schwäbisch Hall in Höhe von ca. 53.000 € vor.

Die bisher nur überschlägig ermittelten Kosten liegen im Bereich von etwa 350.000 € bis 400.000 €. Zur Erhöhung der Kostensicherheit schlägt die Bauverwaltung vor, die Mittel für die weitere Planung in einem ersten Schritt bereitzustellen. Auf dieser Basis kann bis zur nächsten Sitzung des BPA am 08.12.2014 bzw. des Gemeinderats am 17.12.2014 eine genaue Kostenermittlung erfolgen und die konkre­tisierte Planung vom Gremium zum Beschluss für die erforderlichen überplanmäßigen Mit­tel vorgelegt werden. Die notwendigen Ausschreibungen könnten dann noch rechtzeitig im Januar auf den Weg gebracht werden, so dass der Baubeginn rechtzeitig im Frühjahr mit einer Vorerschließung begonnen werden kann und als Baustraße für die Hochbaumaßnahmen rechtzeitig zur Verfügung steht.

III. Neuanlage des Kleinkinderspielplatzes in Gottwollshausen
In den Riegeläckern in Gottwollshausen wurde vor ca. acht Jahren ein bestehender Spielplatz aufgelöst und eine Bebauung realisiert. Seitdem gibt es in Gottwollshausen nur noch einen öffentlichen Spielplatz Im Hällischen. Er wird von den Nutzern als zu klein und uninteressant empfunden. Der Spielplatz weist zahlreiche Mängel hinsichtlich seiner Nutzungseignung auf und sollte aus Sicht der Verwaltung langfristig aufgegeben werden.

Bereits seit mehreren Jahren gibt es daher von Bürgerinnen und Bürgern Gottwollshausens, sowie aus dem Ortschaftsrat den Wunsch nach einem geeigneten Kleinkinderspielplatz in Gottwollshausen. Die Betroffenen wurden in den vergangenen zwei Jahren immer wieder auf die geplante Erweiterung der Schule und geplante Verlegung des Kindergartens verwiesen. Hier wurde eine mögliche Fläche für eine sinnvolle Verknüpfung gesehen. Der Wunsch nach einem geeigneten Kleinkinderspielplatz ist aus Sicht der Verwaltung berechtigt.

Die Bürgerinnen und Bürger haben in den vergangenen zwei Jahren immer wieder sehr engagiert ihr großes Interesse bekundet. Bei einem Osterbazar 2013 wurde eine Summe von 770,- € für diesen Zweck erwirtschaftet. Das Geld haben die Veranstalter zum Bau eines neuen Spielplatzes in Gottwollshausen gespendet. Ein besonderes Konto wurde angelegt.
Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 13.06.2013 beschlossen, den Bau eines neuen Kleinkinderspielplatzes mit 10.000 € aus dem Ortschaftsbudget zu unterstützen.

Mit der Erweiterung der Grundschule und dem Neubau des Kindergartens kann nun eine geeignete Fläche für eine solche Nutzung vorgeschlagen werden. Der neue Spielplatz sollte im  südwestlichen Bereich, angrenzend an die Außenanlage des Kindergarten geplant werden.  Vorgeschlagen wird eine Größe von ca. 600 qm. Aus rechtlichen Gründen, ist eine Verknüpfung mit dem Außenbereich des Kindergartens nicht erwünscht. Eine Verbindung zum Außenbereich der Schule kann jedoch sinnvolle Synergieeffekte ermöglichen. Von der Leitung der Schule wurde diese Überlegung bereits begrüßt.

Im Haushalt sind keine Mittel vorhanden. Es wird vorgeschlagen für die Planung des Spielplatzes eine Planungsrate von 15.000 € brutto außerplanmäßig bereitzustellen. Im Rahmen der Planung soll auch ein Beteiligungsprozess eingebunden werden.

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen wurde im Rahmen des Schriftlichen Verfahrens informiert. Innerhalb der festgesetzten Frist sind keine Widersprüche eingegangen.

Anlage 1 - 3: Kostenberechnung, Wirtschaftlichkeitsberechnung und Übersichtsplan

 

Oberbürgermeister Pelgrim führt in das Thema ein: Das Vorhaben ist eine der zentralen Investitionen der Stadt der nächsten beiden Jahre. Die Bereiche Kita, Grundschule und Freizeit werden miteinander kombiniert. Das Gebäude erhält eine multifunktionale Nutzung (Begegnung, Unterricht, Betreuung). Eine Anregung aus der Bürgerschaft wurde aufgenommen: Das Gebäude wird etwas nach Südwesten verlagert, so erhält man einen großzügigeren Bereich für Außenspielflächen.

Abteilungsleiter Hochbau Koch erläutert den derzeitigen Planungsstand anhand beiliegender Präsentation. Die Fertigstellung des Komplexes ist zum Schuljahresbeginn im Herbst 2016 vorgesehen. Es liegt nun eine aktualisierte Kostenberechnung vor. Es ergibt sich eine Kostensteigerung in Höhe von 520.000 €, was 8 % entspricht. Diese wird verursacht durch eine starke Nachfrage am Markt, durch erhöhte Brandschutzanforderungen, zusätzlichen Raumbedarf und in der Turnhalle von vorgezogenen Instandhaltungskosten.
Im Energiekonzept werden neue Wege gegangen. In den Klassenräumen wird eine kontrollierte Lüftungsanlage eingebaut. Mit dieser ist es auch möglich, den Passivhaus-Standard zu erfüllen. Die hierfür notwendig werdenden zusätzlichen Mittel werden sich gemäß der Berechnung des Energiebeauftragten in sieben Jahren amortisieren. In der Zeit danach wird mit nicht unerheblichen Einsparungen im Energiebereich gerechnet.
An der Westseite wird eine neue Erschließungsstraße geplant, darüber hinaus sind 25 zusätzliche Stellplätze und eine Wendemöglichkeit vorgesehen. Mit dieser Maßnahme möchte man den Verkehr im Fischweg entzerren und die Bewohnerinnen und Bewohner dort entlasten. In diesem Zuge wird der Gehweg aus Sicherheitsgründen von der Straße weggenommen. Diese Maßnahmen verursachen jedoch eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung. Die Kostenschätzung geht von einem Kostenvolumen in Höhe von 350.000 € bis 400.000 € aus.
Für die Erschließungstraße gilt ein sehr, sehr enger Zeitrahmen, da diese sobald wie möglich fertig gestellt werden soll, um während der Bauphase auch als Baustraße genutzt werden zu können.
Da es in Gottwollshausen nur ein einschränktes Angebot an Spielflächen für Kleinkinder gibt, soll im Bereich Kita, Schule und Turnhalle ein Kleinkinderspielplatz entstehen. Dieser Kleinkinderspielplatz kann auch außerhalb der Öffnungszeiten von Kita und Schule genutzt werden. Hierfür gibt es bautechnisch keinen Zeitdruck, da dieser Platz erst ganz zum Schluss hergestellt wird.

Alle Fraktionen halten das hier vorgestellte Vorgehen für schlüssig und überzeugend.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

zu I. :

  1. Der Gemeinderat nimmt von dem aktuellen Stand der Planung zustimmend Kenntnis.
  2. Der im Sachvortrag dargestellten erforderlichen überplanmäßigen Erhöhung der Mittel nach fortgeschrittener Kostenermittlung in Höhe von 520 000 €, wird zugestimmt.
  3. Den Mehrinvestitionen für die empfohlene Ausstattung der Erweiterungsbauten im Passivhaus-Standard in Höhe von 240.000 € wird zugestimmt.

zu II.:

  1. Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf für eine neue Erschließungsstraße mit Parkplätzen wie vorgeschlagen zu.
  2. Die notwendigen Haushaltsmittel für die weiteren Planungsschritte, Entwurfsplanung und Kostenberechnung in Höhe von 53.000 € sowie eine erforderliche Baugrunduntersuchung zum Angebotspreis von 6.000 € werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
  3. Der Auftragsvergabe an das Ing.-Büro Eissing mit der Verkehrsplanung und das Ing.-Büro cdm smith mit der Baugrunduntersuchung wird zugestimmt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung und die Kostenermittlung in den Sit­zungen im Dezember dem Rat zum Beschluss vorzulegen.

zu III.:

  1. Der Gemeinderat stimmt der Planung eines neuen öffentlichen Kleinkinderspielplatz für Kinder von 3 – 8 Jahren an dem vorgeschlagenen Standort zu.
  2. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Planung in Höhe von 15.000 € werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt eine Entwurfsplanung mit Kostenermittlung im Gemeinderat zum Beschluss im Sommer 2015 vorzulegen.

(einstimmig - 18 -)

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