§ 220 - Erläuterung der Ergebnisse des Architektenwettbewerbs "Sonnenrain" (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim wiederholt, dass die Entscheidung über den ersten Preisträger einstimmig gefallen ist. In einer der nächsten BPA-Sitzungen wird dieses Ergebnis nochmals dargestellt (Vorberatung), der Gemeinderat soll die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung des ersten Preises beauftragen. Das Ganze mündet dann in die Ausarbeitung eines Bebauungsplans.

Stadtrat Reber regt an, zukünftig im Preisgericht auch einen Landwirt zu beteiligen, des weiteren stellt er die Eigentumsfrage.

Oberbürgermeister Pelgrim möchte zwischen dem Realisierungsteil (zu überbauende Fläche) und dem Ideenteil (Landschaftspark) unterscheiden. Die Planungen sind auf Jahre hinaus ausgelegt. Der Gemeinderat hat eine Satzung zur Ausübung des Vorkaufsrecht für das gesamte Gebiet beschlossen. Man möchte nun mit dem Ideenentwurf der Satzung Inhalt geben. Der Landschaftspark ist jedoch noch nicht im Flächennutzungsplan enthalten, außerdem darf man sich darunter keinen Park im eigentlichen Sinne vorstellen - es handelt sich größtenteils um landwirtschaftliche Flächen. Der Ideenwettbewerb bezüglich des Landschaftsparks soll auch dazu dienen, dass eine grobe Aussage über den Standort von Ausgleichsflächen (Tafelberg) getroffen werden kann.

Stadträtin Niemann macht darauf aufmerksam, dass der 1. Preis Flächen mit aufgenommen hat, die im Flächennutzungsplan noch nicht enthalten sind.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass damals eine Bevölkerungsfortschreibung aus dem Jahre 2008 dem Flächennutzungsplan zugrunde lag. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat bereits signalisiert, dass es der weiteren Aufnahme von Flächen zustimmt.

Fachbereichleiter Planen und Bauen Klink umschreibt den weiteren Zeitplan wie folgt:

  • Ausarbeitung eines städtebaulichen Konzepts und Erstellung eines Bebauungsplans im Laufe des Jahres 2015:
  • Satzungsbeschluss (Bebauungsplan) Ende 2015;
  • Erschließung des 1. Bauabschnitts zu Beginn des Jahres 2016.

Von o. g. Sachverhalt wird Kenntnis genommen.

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