§ 215/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben; hier: Bekanntgabe einer Eilentscheidung; hier: Einmaliger Betriebskostenzuschuss an Gerhards Marionettentheater e. V. (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. GR vom 30.07.14 nö, § 191/2

Gerhards Marionetten – eine feste kulturelle Größe in Schwäbisch Hall – gibt es mittlerweile seit 89 Jahren; im Jahr 2015 steht somit das 90-jährige Jubiläum an. Da sich der wirtschaftliche Betrieb eines Marionettentheaters in der heutigen Zeit als zunehmend schwierig darstellt, wird in 2014 ein einmaliger Betriebskostenzuschuss in Höhe von 38.000,- € ausbezahlt.

Da die übrigen Mittel für städtische Zuschüsse für andere Zwecke gebunden sind, sind die 38.000,- € überplanmäßig bereitzustellen.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef  Pelgrim am 06.08.2014 folgende Eilentscheidung:

  1. Gerhards-Marionettentheater erhält einen einmaligen zusätzlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 38.000,- €.
  2. Auf dem Produktsachkonto 28100100-43180000 werden 38.000,- € überplanmäßig bereitgestellt.

Von der o. g. Eilentscheidung wird Kenntnis genommen.

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