§ 17/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben; hier: Bekanntgabe einer Eilentscheidung - einmaliger Betriebskostenzuschuss an Gerhards Marionettentheater (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 27. November 2014, 14:34 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Gerhards Marionetten – eine feste kulturelle Größe in Schwäbisch Hall – gibt es mittlerweile seit 89 Jahren, im Jahr 2015 steht somit das 90jährige Jubiläum an. Da sich der wirtschaftliche Betrieb eines Marionettentheaters in der heutigen Zeit als zunehmend schwierig darstellt, wird in 2014 ein einmaliger Betriebskostenzuschuss in Höhe von 38.000,- EUR ausbezahlt.
Da die übrigen Mittel für städtische Zuschüsse für andere Zwecke gebunden sind, sind die 38.000,- EUR überplanmäßig bereitzustellen.
Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim folgende Eilentscheidung:
- Gerhards-Marionettentheater erhält einen einmaligen zusätzlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 38.000,- EUR
- Auf dem Produktsachkonto 28100100-43180000 werden 38.000,- EUR überplanmäßig bereitgestellt
Beschluss:
Von der o. g. Eilentscheidung wird zustimmend Kenntnis genommen.