§ 211 - Entwicklung der Breit-Eich-Grundschule und Grundschule Gailenkirchen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Am 30. Juli 2014 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt das Verfahren bezüglich Umwandlung der Grundschule Gailenkirchen in eine Außenstelle der Breit-Eich-Grundschule einzuleiten. Um einen Antrag auf Bildung einer Außenstelle nach § 30 Schulgesetz stellen zu können, sind die Anhörungen der beiden Schulkonferenzen - der Grundschule Gailenkirchen und der Breit-Eich-Grundschule - gemäß § 47 Abs. 4 Ziffer 3 des Schulgesetzes nötig. Diese Anhörungen fanden am Dienstag, den 16.09.2014 bzw. Mittwoch, den 17.09.2014 statt. Die Ergebnisse der Konferenzen werden in der VFA-Sitzung vorgestellt.

Der Schulleiter der Breit-Eich-Grundschule – Herr Frank Walter – wurde vom Staatlichen Schulamt als kommissarischer Schulleiter der Grundschule Gailenkirchen bestellt. 43 Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2014/15 die Grundschule Gailenkirchen. Für diese Schülerzahl wurden Deputatsstunden zur Verfügung gestellt. Bereits zu Beginn des neuen Schuljahres pflegt Herr Walter den Austausch zwischen den Lehrkräften beider Schulen. Er selbst unterrichtet in Gailenkirchen und eine Kollegin aus Gailenkirchen unterrichtet in Gottwollshausen. Es finden gemeinsame Lehrerkonferenzen statt. Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Gailenkirchen können künftig die Nachmittagsangebote in Gottwollshausen nutzen. Ein reger Austausch ist von allen Seiten erwünscht und soll noch verstärkt werden.

Am Donnerstag, den 18.09.2014 fand in der Turnhalle Gottwollshausen eine öffentliche Vorstellung der Pläne für die Erweiterung der Breit-Eich-Grundschule statt. Alle Eltern wurden hierzu persönlich sowie über das Teilortsblatt eingeladen.

 

Erste Bürgermeisterin Wilhelm nimmt Bezug auf die Vorberatungen. Sie möchte an der Umwandlung der Grundschule Gailenkirchen in eine Außenstelle festhalten.

Stadträtin Rabe hält das von der Verwaltung vorgeschlagene Konzept für die beste Lösung. Vor allem bei Vertretungen im Krankheitsfall ist man hier besser aufgestellt.

Stadtrat Kaiser hält von der Umwandlung der Grundschule Gailenkirchen in eine Außenstelle der Breit-Eich-Grundschule Gottwollshausen nichts. Er ist nach wie vor der Meinung, dass die Begründung einer Außenstelle für Gailenkirchen der erste Schritt hin zur Schließung ist.

Stadtrat Reber, als betroffener Vater, berichtet von 25 Vertretungsstunden, die die Breit-Eich-Grundschule in den ersten vier Wochen des Schuljahrs in Gailenkirchen geleistet hat. Wäre die Grundschule Gailenkirchen keine Außenstelle, wären diese Stunden komplett ausgefallen.

Stadtrat Härtig ist der Meinung mit der Umwandlung der Grundschule Gailenkirchen verschenke man unnötig Schulleiterkapazitäten.

Oberbürgermeister Pelgrim möchte eine geordnete Schulversorgung in Gailenkirchen gewährleisten - er steht hier in der Verantwortung. Weiter versteht er nicht, dass der Teilort Gailenkirchen nun schon in zwei Teile gegliedert wird, man Standortpolitik für Gailenkirchen betreibt und Unterrichtsausfälle wie beschrieben billigend in Kauf nimmt.

Auch Erste Bürgermeisterin Wilhelm betont die Verantwortung, der sich die Stadt stellen muss. Die Einrichtung einer Außenstelle ist eine klare Entscheidung für die Pädagogik; würde man diese Entscheidung nicht treffen, würde sich die Schule in jahrelanger Hängepartie bezüglich der Schulleiterversorgung befinden.

Stadtrat Kaiser ist der Meinung, ohne Schulhausneubau in Gottwollshausen wäre die Schule in Gailenkirchen bereits jetzt geschlossen worden. Im Übrigen ist für eine geordnete Unterichtsversorgung die Schulaufsicht zuständig.

Dies wird von Erster Bürgermeisterin Wilhelm bestätigt. Sie weist den Vorwurf der sofortigen Schließung ohne Schulhausneubau zurück. Die Entscheidung über eine Außenstelle hat mit dem Schulhausneubau in Gottwollshausen nichts zu tun - sie wurde verursacht durch den vorzeitigen Ruhestand des Schulleiters in Gailenkirchen.

Beschluss:

Nach Anhörung der Schulkonferenzen der Grundschulen Breit-Eich und Gailenkirchen befürwortet der Gemeinderat die Umwandlung der Grundschule Gailenkirchen zur Außenstelle der Breit-Eich-Grundschule und beauftragt die Verwaltung gemäß § 30 Schulgesetz Baden-Württemberg den Antrag an die oberste Schulaufsichtsbehörde – Kultusministerium Baden-Württemberg – zu stellen.
(18 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

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