§ 13 - Entwicklung der Breit-Eich-Grundschule und Grundschule Gailenkirchen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 27. November 2014, 13:34 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Am 30. Juli diesen Jahres hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt das Verfahren bezüglich Umwandlung der Grundschule Gailenkirchen in eine Außenstelle der Breit-EichGrundschule einzuleiten (s. SV 103/14). Um einen Antrag auf Bildung einer Außenstelle nach § 30 Schulgesetz stellen zu können, sind die Anhörungen der beiden Schulkonferenzen - der Grundschule Gailenkirchen und der Breit-Eich-Grundschule - gemäß § 47 Abs. 4 Ziffer 3 des Schulgesetzes nötig. Diese Anhörungen finden am Dienstag, den 16.9.2014 bzw. Mittwoch, den 17.9.2014 statt. Die Ergebnisse der Konferenzen werden in der VFA-Sitzung  vorgestellt.

Der Schulleiter der Breit-Eich-Grundschule – Herr Frank Walter – wurde vom Staatlichen Schulamt als kommissarischer Schulleiter der Grundschule Gailenkirchen bestellt. 43 Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2014/15 die Grundschule Gailenkirchen.  Für diese Schülerzahl wurden Deputatsstunden zur Verfügung gestellt. Bereits zu Beginn des neuen Schuljahres pflegt Herr Walter den Austausch zwischen den Lehrkräften beider Schulen. Er selbst unterrichtet in Gailenkirchen und eine Kollegin aus Gailenkirchen unterrichtet in Gottwollshausen. Es finden gemeinsame Lehrerkonferenzen statt. Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Gailenkirchen können künftig die Nachmittagsangebote in Gottwollshausen nützen. Ein reger Austausch ist von allen Seiten erwünscht und soll noch verstärkt werden.

Am Donnerstag, den 18.09.2014 findet in der Turnhalle Gottwollshausen eine öffentliche Vorstellung der Pläne für die Erweiterung der Breit-Eich-Grundschule statt. Alle Eltern wurden hierzu persönlich sowie über das Ortsblatt eingeladen.

Beschluss:

Nach Anhörung der Schulkonferenzen der Grundschulen Breit-Eich und Gailenkirchen befürwortet der Gemeinderat die Umwandlung der Grundschule Gailenkirchen zur Außenstelle der Breit-Eich-Grundschule und beauftragt die Verwaltung gemäß § 30 Schulgesetz Baden-Württemberg den Antrag an die oberste Schulaufsichtsbehörde – Kultusministerium Baden-Württemberg – zu stellen.

Meine Werkzeuge