§ 210 - Belegplätze von Unternehmen in Tageseinrichtungen für Kinder (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Seit längerer Zeit ist die Verwaltung mit Unternehmen im Gespräch, wie eine betrieblich unterstützte Kindertagesbetreuung zur Vereinbarung von Familie und Beruf und Mitarbeiter-/Mitarbeiterinnengewinnung in Schwäbisch Hall realisiert werden könnte.

Möglichkeiten betrieblicher Kindertagesbetreuung sind:

→ Betriebskindertagesstätte in den Händen eines Unternehmens oder Betreibers
→ Kooperationsverbund mehrerer Unternehmen
→ Erwerb von Belegplätzen
→ Unterstützung von Elterninitiativen
→ Zusammenarbeit mit Tagespflegepersonen

Neben einer diskutierten Möglichkeit zur Einrichtung einer Betriebskindertagesstätte wurde die Frage nach Belegplätzen in bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder angesprochen.
Konkret kam die Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim auf die Verwaltung mit der Frage zu, ob die Stadt Belegplätze für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ihres Unternehmens für Kinder unter 3 Jahren, später auch für Kinder im Kindergartenalter, anbieten oder vermitteln könnte. Der Bedarf sieht in einer ersten Runde im Jahr 2015 zwei Belegplätze vor.

Die Nachfrage von Unternehmen nach Belegplätzen ist in ganz Baden-Württemberg ansteigend. Die Verwaltung schlägt vor, Belegplätze in Tageseinrichtungen für Kinder anzubieten oder zu vermitteln, die aufgrund der zur Verfügung stehenden Plätze dafür in Frage kommen.

Unternehmen erwerben Belegplätze und deren eigenständige Vergabe gegen ein zu vereinbarendes Entgelt.

Die Verwaltung schlägt vor, für Plätze im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten der in Frage kommenden Tageseinrichtungen für Kinder ein Belegentgelt von 4.500 € für zwölf Monate zu erheben. Bei Leerstand eines Belegplatzes verpflichtet sich das Unternehmen zusätzlich den jeweils gültigen Elternbeitrag an die Stadt zu entrichten.

Das Unternehmen soll ein halbes Jahr vor Belegplatzwunsch der Verwaltung mitteilen, welche Betreuungszeit für welches Alter gewünscht wird. Nach Vermittlung eines entsprechenden Platzes erfolgt die Entgeltzahlung und die Beitragszahlung ab diesem Zeitpunkt.

Mit den Eltern eines Belegplatzes wird der übliche Benutzungsvertrag mit dem Träger abgeschlossen.

Belegplätze sollen auch anderen interessierten Unternehmen und Behörden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze angeboten werden.

Beschluss:

Der Sparkasse-Schwäbisch Hall-Crailsheim werden ab dem Jahr 2015 zwei Belegplätze im U3-Bereich in einer städtischen Tageseinrichtung für Kinder zur Verfügung gestellt. Das Belegungsentgelt beträgt für 12 Monate 4.500 € pro Platz. Bei Leerstand sind die jeweiligen Elternbeiträge durch das Unternehmen zu entrichten.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Kooperationsvertrag über diese Belegplätze mit der Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim abzuschließen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, weitere Belegplätze für Unternehmen im Rahmen der Platzkontingente anzubieten oder zu vermitteln.
(einstimmig - 30 -)

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