6138357/meetingminutes/6523177/paragraph

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Seit l&auml;ngerer Zeit ist die Verwaltung mit Unternehmen im Gespr&auml;ch, wie eine betrieblich unterst&uuml;tzte Kindertagesbetreuung zur Vereinbarung von Familie und Beruf und Mitarbeiter/innengewinnung in Schw&auml;bisch Hall realisiert werden k&ouml;nnte.</p>
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Seit l&auml;ngerer Zeit ist die Verwaltung mit Unternehmen im Gespr&auml;ch, wie eine betrieblich unterst&uuml;tzte Kindertagesbetreuung zur Vereinbarung von Familie und Beruf und Mitarbeiter-/Mitarbeiterinnengewinnung in Schw&auml;bisch Hall realisiert werden k&ouml;nnte.</p>
 
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M&ouml;glichkeiten betrieblicher Kindertagesbetreuung sind:</p>
 
M&ouml;glichkeiten betrieblicher Kindertagesbetreuung sind:</p>
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Unternehmen erwerben Belegpl&auml;tze und deren eigenst&auml;ndige Vergabe gegen ein zu vereinbarendes Entgelt.</p>
 
Unternehmen erwerben Belegpl&auml;tze und deren eigenst&auml;ndige Vergabe gegen ein zu vereinbarendes Entgelt.</p>
 
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Die Verwaltung schl&auml;gt vor, f&uuml;r Pl&auml;tze im Rahmen der jeweiligen &Ouml;ffnungszeiten der in Frage kommenden Tageseinrichtungen f&uuml;r Kinder ein Belegentgelt von 4.500 &euro; f&uuml;r 12 Monate zu erheben. Bei Leerstand eines Belegplatzes verpflichtet sich das Unternehmen zus&auml;tzlich den jeweils g&uuml;ltigen Elternbeitrag an die Stadt zu entrichten.</p>
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Die Verwaltung schl&auml;gt vor, f&uuml;r Pl&auml;tze im Rahmen der jeweiligen &Ouml;ffnungszeiten der in Frage kommenden Tageseinrichtungen f&uuml;r Kinder ein Belegentgelt von 4.500 &euro; f&uuml;r zw&ouml;lf Monate zu erheben. Bei Leerstand eines Belegplatzes verpflichtet sich das Unternehmen zus&auml;tzlich den jeweils g&uuml;ltigen Elternbeitrag an die Stadt zu entrichten.</p>
 
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Das Unternehmen soll ein halbes Jahr vor Belegplatzwunsch der Verwaltung mitteilen, welche Betreuungszeit f&uuml;r welches Alter gew&uuml;nscht wird. Nach Vermittlung eines entsprechenden Platzes erfolgt die Entgeltzahlung und die Beitragszahlung ab diesem Zeitpunkt.</p>
 
Das Unternehmen soll ein halbes Jahr vor Belegplatzwunsch der Verwaltung mitteilen, welche Betreuungszeit f&uuml;r welches Alter gew&uuml;nscht wird. Nach Vermittlung eines entsprechenden Platzes erfolgt die Entgeltzahlung und die Beitragszahlung ab diesem Zeitpunkt.</p>
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Belegpl&auml;tze sollen auch anderen interessierten Unternehmen und Beh&ouml;rden im Rahmen der zur Verf&uuml;gung stehenden Pl&auml;tze angeboten werden.</p>
 
Belegpl&auml;tze sollen auch anderen interessierten Unternehmen und Beh&ouml;rden im Rahmen der zur Verf&uuml;gung stehenden Pl&auml;tze angeboten werden.</p>
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Der Sparkasse-Schw&auml;bisch Hall-Crailsheim werden ab dem Jahr 2015 zwei Belegpl&auml;tze im U3-Bereich in einer st&auml;dtischen Tageseinrichtung f&uuml;r Kinder zur Verf&uuml;gung gestellt. Das Belegungsentgelt betr&auml;gt f&uuml;r 12 Monate 4.500 &euro; pro Platz. Bei Leerstand sind die jeweiligen Elternbeitr&auml;ge durch das Unternehmen zu entrichten.</p>
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Die Verwaltung wird erm&auml;chtigt, einen Kooperationsvertrag &uuml;ber diese Belegpl&auml;tze mit der Sparkasse Schw&auml;bisch Hall-Crailsheim abzuschlie&szlig;en.</p>
 
Die Verwaltung wird erm&auml;chtigt, einen Kooperationsvertrag &uuml;ber diese Belegpl&auml;tze mit der Sparkasse Schw&auml;bisch Hall-Crailsheim abzuschlie&szlig;en.</p>
 
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Die Verwaltung wird erm&auml;chtigt, weitere Belegpl&auml;tze f&uuml;r Unternehmen im Rahmen der Platzkontingente anzubieten oder zu vermitteln.</p>
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Aktuelle Version vom 27. November 2014, 15:13 Uhr

Sachvortrag:

Seit längerer Zeit ist die Verwaltung mit Unternehmen im Gespräch, wie eine betrieblich unterstützte Kindertagesbetreuung zur Vereinbarung von Familie und Beruf und Mitarbeiter-/Mitarbeiterinnengewinnung in Schwäbisch Hall realisiert werden könnte.

Möglichkeiten betrieblicher Kindertagesbetreuung sind:

→ Betriebskindertagesstätte in den Händen eines Unternehmens oder Betreibers
→ Kooperationsverbund mehrerer Unternehmen
→ Erwerb von Belegplätzen
→ Unterstützung von Elterninitiativen
→ Zusammenarbeit mit Tagespflegepersonen

Neben einer diskutierten Möglichkeit zur Einrichtung einer Betriebskindertagesstätte wurde die Frage nach Belegplätzen in bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder angesprochen.
Konkret kam die Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim auf die Verwaltung mit der Frage zu, ob die Stadt Belegplätze für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ihres Unternehmens für Kinder unter 3 Jahren, später auch für Kinder im Kindergartenalter, anbieten oder vermitteln könnte. Der Bedarf sieht in einer ersten Runde im Jahr 2015 zwei Belegplätze vor.

Die Nachfrage von Unternehmen nach Belegplätzen ist in ganz Baden-Württemberg ansteigend. Die Verwaltung schlägt vor, Belegplätze in Tageseinrichtungen für Kinder anzubieten oder zu vermitteln, die aufgrund der zur Verfügung stehenden Plätze dafür in Frage kommen.

Unternehmen erwerben Belegplätze und deren eigenständige Vergabe gegen ein zu vereinbarendes Entgelt.

Die Verwaltung schlägt vor, für Plätze im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten der in Frage kommenden Tageseinrichtungen für Kinder ein Belegentgelt von 4.500 € für zwölf Monate zu erheben. Bei Leerstand eines Belegplatzes verpflichtet sich das Unternehmen zusätzlich den jeweils gültigen Elternbeitrag an die Stadt zu entrichten.

Das Unternehmen soll ein halbes Jahr vor Belegplatzwunsch der Verwaltung mitteilen, welche Betreuungszeit für welches Alter gewünscht wird. Nach Vermittlung eines entsprechenden Platzes erfolgt die Entgeltzahlung und die Beitragszahlung ab diesem Zeitpunkt.

Mit den Eltern eines Belegplatzes wird der übliche Benutzungsvertrag mit dem Träger abgeschlossen.

Belegplätze sollen auch anderen interessierten Unternehmen und Behörden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze angeboten werden.

Beschluss:

Der Sparkasse-Schwäbisch Hall-Crailsheim werden ab dem Jahr 2015 zwei Belegplätze im U3-Bereich in einer städtischen Tageseinrichtung für Kinder zur Verfügung gestellt. Das Belegungsentgelt beträgt für 12 Monate 4.500 € pro Platz. Bei Leerstand sind die jeweiligen Elternbeiträge durch das Unternehmen zu entrichten.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Kooperationsvertrag über diese Belegplätze mit der Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim abzuschließen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, weitere Belegplätze für Unternehmen im Rahmen der Platzkontingente anzubieten oder zu vermitteln.
(einstimmig - 30 -)

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