§ 206 - Umgestaltung Straßenraum, hier: Anschluss des Grauwiesenwegs an die Einkornstraße, Hessental (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. Beirat FV 06.10.2014 nö

Seit einem sehr langen Zeitraum besteht am Eingang des Grauwiesenweges in Hessental ein räumlicher Engpass. Das früher dort bestehende Gebäude Nr. 4 ragte sehr weit zu Beginn des Grauwiesenweges in die räumliche Situation herein. Der vor einiger Zeit entstandene Neubau, der die gleichen Konturen des alten Gebäudes aufnahm, hat ebenfalls einen Großteil dieser Fläche in Anspruch genommen. Es ist der Verwaltung zwar gelungen, im Zuge der Gestaltung der Außenanlagen die frühere Grenze nochmals um 1,50 Meter in Richtung Gebäude (Norden) zu verschieben, mit diesem Straßenumbau alleine konnte jedoch bislang noch keine zufriedenstellende Lösung erreicht werden.

Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist zwar ein öffentlicher Gehweg unmittelbar an der Gebäudekante der Gebäude Grauwiesenweg 2 und 3 entlang vorgesehen, dieser Gehweg konnte jedoch bislang aufgrund der fehlenden eigentumsrechtlichen Voraussetzungen nicht realisiert werden. Zahlreiche bisher geführte Gespräche mit den Eigentümern endeten ergebnislos.

Die Verwaltung hat, da die bisherigen Gespräche ohne Ergebnis verlaufen sind, eine zweite Variante zur Lösung des Konfliktpunktes erarbeitet. Dieser Vorschlag sieht vor, den Eingang des Grauwiesenweges bis zum Ende des Gebäudes Nr. 7 als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und die Fläche insgesamt als gepflasterte Fläche optisch deutlich von dem übrigen Asphaltbelag abzuheben.

Von Seiten der Verwaltung wird zwar die Realisierung auf der Grundlage des Bebauungsplans favorisiert, jedoch ist es klar, dass sich dieser Prozess über einen längeren Zeitraum erstrecken kann und es somit in den nächsten Jahren nicht zu einer Realisierung kommt. Der Bevölkerung ist mit dieser Lösung nicht geholfen.

Anlage 1: Lageplan Variante A
Anlage 2: Lageplan Variante B
Anlage 3: Lageplan aus 2012

 

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass zur Lösung dieser Problematik nun drei Varianten vorliegen:

  • Variante A: Bau eines Gehwegs entlang der Gebäude Grauwiesenweg 2 und 3 entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplans;
  • Variante B: Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs;
  • Variante C: Die Überlegungen aus dem Jahr 2012.

Letztere Variante wurden nun wieder aktuell, da Variante A mit einem Enteignungsverfahren und einer entsprechenden zeitlichen Verzögerung verbunden ist. Von Variante B (Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs) wurde im Beirat Flugplatz/Verkehr vom 06.10.14, § 207 sowie von der Polizei als auch vom Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung abgeraten. Im o. g. Beirat Flugplatz/Verkehr herrschte Einvernehmen, Variante C dem Gemeinderat zur Verabschiedung zu empfehlen.

- Stadträtin Jörg-Unfried und Stadtrat Gehrke bis 22:00 Uhr anwesend -

Beschluss:

Der Vorschlag der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die baulichen Maßnahmen zur Umgestaltung des Eingangs des Grauwiesenweges entsprechend der Planungen vom 16.12.2012 (Variante C) zu realisieren.
(einstimmig - 31 -)

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