§ 8 - Umgestaltung Straßenraum, hier: Anschluss des Grauwiesenwegs an die Einkornstraße (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 27. November 2014, 14:34 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Seit einem sehr langen Zeitraum besteht am Eingang des Grauwiesenweges in Hessental ein räumlicher Engpass. Das früher dort bestehende Gebäude Nr. 4 ragte sehr weit zu Beginn des Grauwiesenweges in die räumliche Situation herein. Der vor einiger Zeit entstandene Neubau, der die gleichen Konturen des alten Gebäudes aufnahm, hat ebenfalls einen Großteil dieser Fläche in Anspruch genommen. Es ist der Verwaltung zwar gelungen, im Zuge der Gestaltung der Außenanlagen die frühere Grenze nochmals um 1,50 Meter in Richtung Gebäude (Norden) zu verschieben, mit diesem Straßenumbau alleine konnte jedoch bislang noch keine zufriedenstellende Lösung erreicht werden.

Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist zwar ein öffentlicher Gehweg unmittelbar an der Gebäudekante der Gebäude Grauwiesenweg 2 und 3 entlang vorgesehen, dieser Gehweg konnte jedoch bislang aufgrund der fehlenden eigentumsrechtlichen Voraussetzungen nicht realisiert werden. Zahlreiche bisher geführte Gespräche mit den Eigentümern endeten ergebnislos.

Die Verwaltung hat, da die bisherigen Gespräche ohne Ergebnis verlaufen sind, eine zweite Variante zur Lösung des Konfliktpunktes erarbeitet. Dieser Vorschlag sieht vor, den Eingang des Grauwiesenweges bis zum Ende des Gebäudes Nr. 7 als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und die Fläche insgesamt als gepflasterte Fläche optisch deutlich von dem übrigen Asphaltbelag abzuheben.

Von Seiten der Verwaltung wird zwar die Realisierung auf der Grundlage des Bebauungsplans favorisiert, jedoch ist es klar, dass sich dieser Prozess über einen längeren Zeitraum erstrecken kann und es somit in den nächsten Jahren nicht zu einer Realisierung kommt. Der Bevölkerung ist mit dieser Lösung nicht geholfen.

Anlage 1: Lageplan Variante A

Anlage 2: Lageplan Variante B

Anlage 3: Lageplan aus 2012

Beschluss:

Aufgrund der Vorberatungen wurde der Beschlussantrag geändert: die Verwaltung wird beauftragt, die baulichen Maßnahmen zur Umgestaltung des Eingangs des Grauwiesenweges einschließlich der Ausweisung entsprechend dem Lageplan 2012 zu realisieren.

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