§ 198/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: BV Neugestaltung Marktstraße Nord – Einmündung Marktstraße/Neue Straße; hier: Bekanntgabe einer Eilentscheidung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Entwurf zur Neugestaltung der Marktstraße-Nord wurde am 04.06.2014 (§ 100) im Gemeinderat vorgestellt. Die Bauleistungen wurden gemeinsam mit den Stadtwerken öffentlich ausgeschrieben. Der Eröffnungstermin fand am 23.07.2014 statt. Es hatten nur zwei Bieter ein Angebot eingereicht.

Die Kostenberechnung und das Submissionsergebnis lag deutlich über den eingestellten HH-Mitteln.
In der Gemeinderatssitzung am 30.07.2014 (§ 184/4) wurde beschlossen die Ausschreibung aufzuheben und zunächst nur den Knotenpunkt Marktstraße / Neue Straße auszubauen.

Die Ausführungsplanung wurde für den Knotenbereich angepasst und es wurde ein beschränktes Vergabeverfahren eingeleitet. 13 Fachfirmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Am 04.09.2014 fand der Eröffnungstermin statt. Zwei Bieter reichten ihr Angebot ein. Ein Bieter hat sein Angebot verspätet abgegeben und konnte somit nicht berücksichtigt werden. Der zweite Bieter hat sein Angebot zurückgezogen. Zur Angebotsprüfung stand deshalb nur das Angebot der Fa. Leonhard Weiss aus Satteldorf zur Verfügung.

Das Angebot wurde vom Ingenieurbüro Mörgenthaler geprüft. Beim Vergabeverfahren war der FB Revision eingebunden, es gab keine Beanstandungen.

Das Angebot der Fa. Leonhard Weiss stellt sich wie folgt dar:

Leistungen Stadt:

263.362,61 €

Leistungen Stadtwerke:

85.178,20 €

Bei den Bauleistungen für die Stadt sind zwei Elektranten auf dem Marktplatz und ein Elektrant im Knotenbereich Marktstraße/ Neue Straße berücksichtigt. Die Montage der Elektranten mit den notwendigen Pflasterbauarbeiten belaufen sich auf 13.029,86 € brutto.
Das Verlegen von Leerrohren für die Notstromversorgung der EDV-Abteilung ist im Angebot der Firma auch berücksichtigt.

Die Bauzeit wurde auf ca. zehn Wochen terminiert. Die Arbeiten beginnen ab dem 22.09.2014.
Es ist sichergestellt, dass die Vorbereitungen zum Weihnachtmarkt und andere städtische Veranstaltungen nicht durch die Bauarbeiten beeinträchtigt sind. Die Anliegerinnen/ Anlieger und die Geschäftsinhaberinnen/-inhaber im Baustellenbereich wurden über den EB Tourismus und Marketing Schwäbisch Hall über die Bauarbeiten informiert.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim  am 11.09.2014 folgende Eilentscheidung:
Die Arbeiten werden an die Fa. Leonhard Weiss aus Satteldorf mit einer Auftragssumme von 263.362,61 € vergeben.
Haushaltsmittel hierfür sind unter dem Produkt 54100000, Sachkonto 78720000, Maßnahme 14007 gedeckt.

Von der o. g. Eilentscheidung wird zustimmend Kenntnis genommen.

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