§ 194 - Güterbahnhofsareal Schwäbisch Hall, Rückbau Lokschuppen, Ritterstraße 5 und Rückbau Frachtschuppen, Ringstraße 33; hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Abteilung Tiefbau wurde vom FB Wirtschaftsförderung & Liegenschaften mit den Rückbauarbeiten für den Lokschuppen Ritterstraße 5 sowie den Frachtschuppen Ringstraße 33 beauftragt. Der Rückbau soll bis zur Oberkante der Bodenplatte erfolgen.

Für diese Maßnahme sind im Doppelhaushalt der Stadt Schwäbisch Hall keine Mittel vorgesehen, diese müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Um die notwendigen finanziellen Mittel in Erfahrung zu bringen, wurde das Ingenieurbüro CDM-Smith aus Crailsheim mit der Durchführung einer Bausubstanzuntersuchung und Kostenberechnung beauftragt. Für den Rückbau der Gebäude werden ca. 64.000 € benötigt. Weitere Kosten entstehen für die Koordination des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes mit ca. 4.000 € sowie für die Abschlussdokumentation mit ca. 2.000 €. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich ca. 70.000 €.

Anlage: Lageplan

 

Stadträtin Herrmann stellt fest, dass der alte Lokschuppen im Güterbahnhofsareal unter Denkmalschutz steht. Sie hätte sich vorstellen können, dass die Stadt etwas zu dessen Erhalt beiträgt, um eine alternative Nutzung zu ermöglichen.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass sich bereits vor langer Zeit ein Privatinvestor für dieses Gebäude interessiert hat. Die Bahn war jedoch nicht bereit, sich in der Eigentumsfrage zu bewegen. Erst vor einigen Jahren konnte die Stadt dieses Gelände erwerben. Für den Erhalt war es damals bereits zu spät.

Beschluss:

  1. Der außerplanmäßigen Bereitstellung der finanziellen Mittel in Höhe von 70.000 € wird zugestimmt.
  2. Die Abteilung Tiefbau wird zur Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen Rückbau Lokschuppen im Güterbahnhof-Areal, Ritterstraße 5 und Rückbau Frachtschuppen im Güterbahnhof-Areal, Ringstraße 33 beauftragt.

(16 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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