§ 193 - Umgestaltung Straßenraum; hier: Anschluss des Grauwiesenwegs an die Einkornstraße (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Seit einem sehr langen Zeitraum besteht am Eingang des Grauwiesenweges in Hessental ein räumlicher Engpass. Das früher dort bestehende Gebäude Nr. 4 ragte sehr weit zu Beginn des Grauwiesenweges in die räumliche Situation herein. Der vor einiger Zeit entstandene Neubau, der die gleichen Konturen des alten Gebäudes aufnahm, hat ebenfalls einen Großteil dieser Fläche in Anspruch genommen. Es ist der Verwaltung zwar gelungen, im Zuge der Gestaltung der Außenanlagen die frühere Grenze nochmals um 1,50 Meter in Richtung Gebäude (Norden) zu verschieben, mit diesem Straßenumbau alleine konnte jedoch bislang noch keine zufriedenstellende Lösung erreicht werden.

Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist zwar ein öffentlicher Gehweg unmittelbar an der Gebäudekante der Gebäude Grauwiesenweg 2 und 3 entlang vorgesehen, dieser Gehweg konnte jedoch bislang aufgrund der fehlenden eigentumsrechtlichen Voraussetzungen nicht realisiert werden. Zahlreiche bisher geführte Gespräche mit den Eigentümern endeten ergebnislos.

Die Verwaltung hat, da die bisherigen Gespräche ohne Ergebnis verlaufen sind, eine zweite Variante zur Lösung des Konfliktpunktes erarbeitet. Dieser Vorschlag sieht vor, den Eingang des Grauwiesenweges bis zum Ende des Gebäudes Nr. 7 als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und die Fläche insgesamt als gepflasterte Fläche optisch deutlich von dem übrigen Asphaltbelag abzuheben.

Von Seiten der Verwaltung wird zwar die Realisierung auf der Grundlage des Bebauungsplans favorisiert, jedoch ist es klar, dass sich dieser Prozess über einen längeren Zeitraum erstrecken kann und es somit in den nächsten Jahren nicht zu einer Realisierung kommt. Der Bevölkerung ist mit dieser Lösung nicht geholfen. Es wird daher vorgeschlagen, die Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich zu realisieren.

Anlage 1: Lageplan Variante A
Anlage 2: Lageplan Variante B

 

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert die beiden Varianten: Entscheidet sich der Gemeinderat für Variante A, müsste ein Enteignungsverfahren durchgeführt werden - eine zeitnahe Lösung scheidet damit aus. Die Verwaltung bevorzugt Variante B, die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs.
Oberbürgermeister Pelgrim verweist in diesem Zusammenhang auf den verkehrsberuhigten Bereich in der Staufferstraße. Der verkehrsberuhigte Bereich dort funktioniert ohne Klagen, dies müsste folglich auch in Hessental möglich sein.

Stadträtin Niemann ist mit der Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht einverstanden. Diese Lösung ist zu gefährlich, insbesondere angesichts der Tatsache, dass in diesem Bereich die Kinder aus dem Kindergarten mit allerelei Fahrzeugen unterwegs sind.

Dieser Tagesordnungspunkt wird zur weiteren Beratung in den Beirat Flugplatz/Verkehr am 06.10.2014 verwiesen.

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