§ 198/6 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Private Mülltonnen im Stadtgebiet (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
< 6138351/0/meetingminutes
Version vom 11. November 2014, 14:51 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Stadträtin Striebel bittet darum, die privaten Mülltonnen, die das Stadtbild erheblich beeinträchtigen, in entsprechende Behausungen unterzubringen.

Oberbürgermeister Pelgrim sieht darin keine städtische Aufgabe - es gilt das Verursacherprinzip. Im Übrigen hat man diese Problematik schon einmal versucht zu lösen. Die Verwaltung hat damals jedoch davon abgesehen, Ordnungsmaßnahmen zu verhängen. Will man hier wirklich Abhilfe schaffen, muss der Gemeinderat entscheiden und diese Entscheidung danach auch politisch durchstehen.

Meine Werkzeuge