604415/meetingminutes/694902/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Es ist daher erforderlich, dass der Flächennutzungsplan hier geändert wird. Deshalb wird vorgeschlagen, dass im Rahmen der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, welche sich im Moment im Verfahren befindet, dieser Bereich als Mischgebietsfläche ausgewiesen wird (Plan B - Planung).
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<u>zu a):</u><br><u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
  
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Nach kurzer Information über die o. g. Fläche, kommt es ohne weitere Aussprache zu folgendem '''Beschluss:'''
  
Die bisher als Grünfläche ausgewiesene Fläche im Bereich Salinenstraße 14 soll, künftig als Mischgebietsfläche dargestellt, in das laufende Verfahren zur 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit aufgenommen werden.|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft; hier: Änderung im Bereich Salinenstraße|paragraph-template-committee=Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall|paragraph-template-start_date=08.07.2008|paragraph-template-backlink=604415/0/meetingminutes|}}
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Das bisher als Grünfläche ausgewiesene Areal im Bereich Salinenstraße 14 soll künftig als Mischgebiet dargestellt und in das laufende Verfahren zur 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit aufgenommen werden.<br>(einstimmig)
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<br><u>zu b):</u><br><u>Bürgermeister Binnig</u> teilt mit, dass die Gemeinde Michelfeld das Vorhaben der Stadt, einen Teil des Waldfriedhofs als Fläche für Solarnutzung darzustellen, nach wie vor unterstützt.
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<u>Oberbürgermeister Pelgrim</u> erläutert, dass die Herausnahme dieser Fläche aus dem jetzigen Verfahren erfolgte, um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden; die Stadt halte an ihrer Planungsabsicht fest und werde die Solarnutzung dieses Areals weiter verfolgen.
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Auf Nachfrage von <u>Stadtrat Neidhardt</u>, wie die Zulässigkeit der Solarnutzung in Sanzenbach zustande gekommen sei, erklärt Bürgermeister König, dass diese Fläche außerhalb des regionalen Grünzuges liege und somit keine Bedenken des Regionalverbandes bestanden hätten.
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'''B e s c h l u s s&nbsp;:'''
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Über die Anregungen wird entsprechend der Empfehlung der Planungsgruppe IKOS, dargestellt in der Sitzungsvorlage vom 03.06.2008, entschieden.
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Die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall, Teil B, wird in der vorliegenden Form festgestellt.<br>(einstimmig)
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<br><u>zu c):<br>Oberbürgermeister Pelgrim</u> stellt die vorgenommenen Flächenreduzierungen dar und spricht auch die Problematik der umfangreichen Bauflächen in Michelbach an. Gleichzeitig bittet er darum, dass die Gemeinde bis zum geplanten Auslegungsbeschluss entsprechende Reduzierungen vornimmt. Er weist weiter auf die Bedeutung der 7. Fortschreibung für die Verwaltungsgemeinschaft hin und regt an, evtl. eine Verfahrenssplittung vorzunehmen - dann wenn in Michelbach über die erforderlichen Reduzierungen zeitnah kein Konsens absehbar wäre.
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<u>Dipl.-Ing. Hesse</u> berichtet aus den bisherigen Gesprächen und Verhandlungen mit dem Regionalverband: Aus naturschutzrechtlicher Sicht müssten in Michelbach erhebliche Flächenreduzierungen vorgenommen werden, um die Genehmigungsfähigkeit der 7. Fortschreibung nicht zu gefährden.
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<u>Bürgermeister Dörr</u> schildert kurz den Sachverhalt aus Sicht seiner Gemeinde. Die Diskussion über den Flächenumfang im Gemeinderat stehe an; eine gewisse Reduzierung sei im Prinzip unstreitig, es müsse aber auch künftig eine angemessene Weiterentwicklung von Michelbach möglich sein.
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Die <u>Bürgermeister König und Binnig</u> sprechen sich dafür aus, den Zeitplan einzuhalten; Verzögerungen seien nicht vertretbar, in Michelbach müsse ein tragfähiger Konsens gefunden werden, um Blockierungen des Verfahrens zu vermeiden.
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Dipl.-Ing. Hesse weist noch darauf hin, dass die Darstellung regionaler Grünzüge im Regionalplan generell ein Ausschlusskriterium für Bauflächenausweisungen darstellt.
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'''B e s c h l u s s&nbsp;:'''
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Die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall, Teil I Wohnen, wird gemäß der o. g. Vorschriften ebenfalls erneut im Entwurf aufgestellt.
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Die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall, Teil II Gewerbe, wird gemäß § 1 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB erneut im Entwurf aufgestellt.
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Maßgebend sind jeweils die Darstellungen in der Sitzungsvorlage der Planungsgruppe IKOS vom 04.06.2008, einschließlich der dazugehörenden Lagepläne.
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Die Planungsruppe IKOS wird mit der weiteren Durchführung des Verfahrens beauftragt.<br>|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 60
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[[Category:Startdate|2008-07-08]]

Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 23:11 Uhr

Sachvortrag:

siehe GR vom 25.06.08

zu a):
Oberbürgermeister Pelgrim eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Nach kurzer Information über die o. g. Fläche, kommt es ohne weitere Aussprache zu folgendem Beschluss:

Das bisher als Grünfläche ausgewiesene Areal im Bereich Salinenstraße 14 soll künftig als Mischgebiet dargestellt und in das laufende Verfahren zur 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit aufgenommen werden.
(einstimmig)


zu b):
Bürgermeister Binnig teilt mit, dass die Gemeinde Michelfeld das Vorhaben der Stadt, einen Teil des Waldfriedhofs als Fläche für Solarnutzung darzustellen, nach wie vor unterstützt.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass die Herausnahme dieser Fläche aus dem jetzigen Verfahren erfolgte, um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden; die Stadt halte an ihrer Planungsabsicht fest und werde die Solarnutzung dieses Areals weiter verfolgen.

Auf Nachfrage von Stadtrat Neidhardt, wie die Zulässigkeit der Solarnutzung in Sanzenbach zustande gekommen sei, erklärt Bürgermeister König, dass diese Fläche außerhalb des regionalen Grünzuges liege und somit keine Bedenken des Regionalverbandes bestanden hätten.

B e s c h l u s s :

Über die Anregungen wird entsprechend der Empfehlung der Planungsgruppe IKOS, dargestellt in der Sitzungsvorlage vom 03.06.2008, entschieden.

Die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall, Teil B, wird in der vorliegenden Form festgestellt.
(einstimmig)


zu c):
Oberbürgermeister Pelgrim
stellt die vorgenommenen Flächenreduzierungen dar und spricht auch die Problematik der umfangreichen Bauflächen in Michelbach an. Gleichzeitig bittet er darum, dass die Gemeinde bis zum geplanten Auslegungsbeschluss entsprechende Reduzierungen vornimmt. Er weist weiter auf die Bedeutung der 7. Fortschreibung für die Verwaltungsgemeinschaft hin und regt an, evtl. eine Verfahrenssplittung vorzunehmen - dann wenn in Michelbach über die erforderlichen Reduzierungen zeitnah kein Konsens absehbar wäre.

Dipl.-Ing. Hesse berichtet aus den bisherigen Gesprächen und Verhandlungen mit dem Regionalverband: Aus naturschutzrechtlicher Sicht müssten in Michelbach erhebliche Flächenreduzierungen vorgenommen werden, um die Genehmigungsfähigkeit der 7. Fortschreibung nicht zu gefährden.

Bürgermeister Dörr schildert kurz den Sachverhalt aus Sicht seiner Gemeinde. Die Diskussion über den Flächenumfang im Gemeinderat stehe an; eine gewisse Reduzierung sei im Prinzip unstreitig, es müsse aber auch künftig eine angemessene Weiterentwicklung von Michelbach möglich sein.

Die Bürgermeister König und Binnig sprechen sich dafür aus, den Zeitplan einzuhalten; Verzögerungen seien nicht vertretbar, in Michelbach müsse ein tragfähiger Konsens gefunden werden, um Blockierungen des Verfahrens zu vermeiden.

Dipl.-Ing. Hesse weist noch darauf hin, dass die Darstellung regionaler Grünzüge im Regionalplan generell ein Ausschlusskriterium für Bauflächenausweisungen darstellt.

B e s c h l u s s :

Die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall, Teil I Wohnen, wird gemäß der o. g. Vorschriften ebenfalls erneut im Entwurf aufgestellt.

Die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall, Teil II Gewerbe, wird gemäß § 1 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB erneut im Entwurf aufgestellt.

Maßgebend sind jeweils die Darstellungen in der Sitzungsvorlage der Planungsgruppe IKOS vom 04.06.2008, einschließlich der dazugehörenden Lagepläne.

Die Planungsruppe IKOS wird mit der weiteren Durchführung des Verfahrens beauftragt.

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