§ 124 - Neubesetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

siehe Anlagen:

1. Mandatsbesetzungen mit Namen

2. Vorschlag Anzahl Mandatsbesetzungen

Beschluss:

  1. Der Neubesetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse lt. Anlage wird zugestimmt.
    (einstimmig - 34 -)
  2. Der Neubesetzung der Aufsichtsräte lt. Anlage wird zugestimmt.
    (einstimmig - 34 -)
    Über die Anzahl der Aufsichtsräte der übrigen städtischen Betriebe herrscht Einvernehmen; deren Besetzung wird nicht durch den Gemeinderat sondern durch die jeweiligen Aufsichtsräte vorgenommen.
  3. Der Neubesetzung der Vereinsvorstände lt. Anlage wird zugestimmt.
    (einstimmig - 34 -)
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