§ 124 - Neubesetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 25. September 2014, 13:24 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
siehe Anlagen:
1. Mandatsbesetzungen mit Namen
2. Vorschlag Anzahl Mandatsbesetzungen
Beschluss:
-
Der Neubesetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse lt. Anlage wird zugestimmt.
(einstimmig - 34 -) -
Der Neubesetzung der Aufsichtsräte lt. Anlage wird zugestimmt.
(einstimmig - 34 -)
Über die Anzahl der Aufsichtsräte der übrigen städtischen Betriebe herrscht Einvernehmen; deren Besetzung wird nicht durch den Gemeinderat sondern durch die jeweiligen Aufsichtsräte vorgenommen. -
Der Neubesetzung der Vereinsvorstände lt. Anlage wird zugestimmt.
(einstimmig - 34 -)