§ 2 - 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, hier: Anzahl der Mitglieder der beschließenden Ausschüsse,Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsräte GWG und Stadtwerke, Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Beirats Verkehr/Flugplatz (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 25. September 2014, 13:15 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Zu 1:

Durch die Kommunalwahl am 25.05.2014 haben sich die Fraktionsstärken im Gemeinderat verändert. Zudem wurde die Anzahl der Mitglieder auf 34 reduziert. Um eine angemessene und proportionale Sitzverteilung zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung vor, die Anzahl der Ausschussmitglieder wie folgt zu verändern:

1. Verwaltungs- und Finanzausschuss 16 Stadträtinnen/Stadträte (bisher 18)
2. Bau- und Planungsausschuss 18 Stadträtinnen/ Stadträte (bisher 21)
3. Personal- und Organisationsausschuss 12 Stadträtinnen/Stadträte (bisher 12)
4. Hospitalausschuss 12 Stadträtinnen/Stadträte (bisher 12)
5. Umlegungsausschuss 10 Stadträtinnen/Stadträte (bisher 11)

Zur Umsetzung dieser Veränderung bedarf es einer Änderung des § 4 Absatz 2, der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall.

Zu 2:

In der Fraktionssprechersitzung am 23. Juni 2014 wurde vereinbart, dass die Anzahl der Aufsichtsräte der GWG und der Stadtwerke Schwäbisch Hall von elf auf zwölf erhöht wird.
Zur Umsetzung dieser Veränderung bedarf es der Änderung der Gesellschaftsverträge.

Zu 3.

Darüberhinaus wurde vereinbart, die Anzahl der Mitglieder des Beirats Verkehr/Flugplatz von sieben auf acht zu erhöhen.

Anlage: Hauptsatzung

Beschluss:

1. Der Gemeinderat stimmt der 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wie vorgeschlagen zu.
2. Der Gemeinderat stimmt den Änderungen der Gesellschaftsverträge der GWG und der Stadtwerke zu.
3. Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Beirats Verkehr/Flugplatz zu.

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