§ 133/2 - Verschiedenes: Ostumfahrung Schwäbisch Hall; hier: Haushaltstechnische Abwicklung (öffentlich)

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Sachvortrag:


Das Straßenbauprojekt Ostumfahrung beinhaltet gemäß dem eingereichten Entwurf die Fertigstellung des 1. und 2. Bauabschnittes von der L2218 bis zur L1060. Die Herstellung des Kreisverkehrs an der L1060 war in diesem Entwurf nicht enthalten. Das Projekt wurde auf der Grundlage des Planentwurfes des Ingenieurbüros Haisch auf ein Gesamtkostenvolumen (einschließlich aller Honorare) von 9,1 Mio. € geschätzt. Diese Summe wurde im Rahmen des Doppelhaushaltes 2006/2007 angemeldet.

Für die Maßnahme sind in den Haushaltsjahren 2006/2007 insgesamt 7,68 Mio. € bereit gestellt worden.

Auf der Einnahmeseite wurden für den gleichen Zeitraum 3,3 Mio. € veranschlagt.

Der GVFG-Bescheid weist eine Förderobergrenze von 5,2 Mio. € aus. Diese wurde aus der Gesamtkostenmasse in Höhe von 9,1 Mio. € errechnet.

Die tatsächlichen Baukosten werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf insgesamt 8,5 Mio. € veranschlagt. Darin sind enthalten:

  1. 1. und 2. Bauabschnitt der Ostumfahrung
  2. Kreisverkehr an L1060
  3. Kurve Altenhausen
  4. Kurve Eugen-Bolz-Straße
  5. Sämtliche Honorare
  6. Brückenbauwerk Wettbach
  7. Grunderwerb ohne Bereitstellung städtischer Grundstücke
  8. Solar-/Lärmschutzwand entlang der Straße

Der GVFG-Förderanteil aus dieser Summe beträgt 4,9 Mio. €. Von den Gesamtkosten in Höhe von 8,5 Mio. € sind, wie bereits erläutert, haushaltstechnisch 7,68 Mio. € finanziert. Es ergibt sich somit für das Haushaltsjahr 2008 ein Finanzierungsbedarf von 900.000,-- €. Diesem Betrag steht ein Rest von 1,6 Mio. € GVFG-Mittel auf der Einnahmeseite gegenüber.

Die Verwaltung stellt fest, dass das Gesamtprojekt, einschließlich der zum Zeitpunkt der HH-Aufstellung noch nicht bekannten Zusatzmaßnahmen wie Kreisverkehr L1060 und Kurve Altenhausen, deutlich unter den veranschlagten Kosten realisiert werden kann.

Der vom Landkreis angekündigte Zuschuss wird nach Aussage der Kreisverwaltung nicht kassenmäßig bei der Stadt eingehen. Der Kreis hat diese Mittel dazu verwendet, die Herrichtung der restlichen Ostumfahrung von der L2218 bis zu B19 mit zu finanzieren.

Diese Sitzungsvorlage wurde im Einvernehmen mit der Controllingstelle erstellt.

B e s c h l u s s:
  1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Die Restfinanzierung in Höhe von 900.000,-- € wird im HH-Jahr 2008 bereit gestellt. Als Einnahme sind GVFG-Restmittel von 1,6 Mio. € zu veranschlagen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die gemäß der Beschlusslage des Kreistags zugesagten 255.000,-- € einzufordern.
(19 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
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