§ 127 - Aufstellung des Bebauungsplans Kreuzäcker-Änderung Beuscherweg; hier: Auslegungsbeschluss/Änderung des Flächennutzungsplans (öffentlich)

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Sachvortrag:

Auf dem Grundstück Beuscherweg 2 befindet sich derzeit noch der Ev. Kindergarten (in Erbbaurecht auf städtischem Grundstück). Es ist geplant, in den Kreuzäckern ein neues Kinderhaus unter Trägerschaft der evangelischen Gesamtkirchengemeinde zu realisieren. Hierfür soll u. a. der Kindergarten Beuscherweg aufgegeben und das Grundstück einer wirtschaftlichen Folgenutzung zugeführt werden. Der Veräußerungserlös der Fläche ließe sich zur Finanzierung des neuen Kinderhauses heranziehen. Die Realisierung des Neubaus ist für das Kindergartenjahr 2008/2009 geplant.

Danach wäre die Neubebauung des o. g. Grundstückes möglich.

Es befindet sich in zentraler Lage in der Kreuzäckersiedlung, direkt am Limpurger Platz. Die Verwaltung schlägt die Bebauung mit einem zweigeschossigen Wohngebäude vor. Es sollte ein Satteldach mit einer Neigung von ca. 35° entsprechend der angrenzenden Bebauung erhalten. Die Firsthöhe soll im Bebauungsplan festgeschrieben werden und der der Nachbargebäude entsprechen.

Die Fläche ist in der rechtsverbindlichen 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans als Sondergebiet Schule (SO) dargestellt. D. h., der F-Plan müsste entsprechend in Wohngebiet (W) geändert werden. Angesichts der Zeitschiene wird daher folgendes weiteres Vorgehen vorgeschlagen: In die anstehende Auslegung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird die beschriebene Änderung mit aufgenommen. Anschließend kann die Auslegegung des Bebauungsplans erfolgen.

B e s c h l u s s:
- Empfehlung an den Gemeinderat -

1. Auslegung:

A) Der B-Plan Nr. 0142-02/03 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereichs Planen und Bauen, Abteilung Stadt­planung, M 1:500 vom 06.07.2007 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Aus­legung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereichs Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 06.07.2007. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans "Kreuzäcker - Änderung Beuscherweg". Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit/Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.


2. Änderung Flächennutzungsplan:

Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans von SO Schule in Wohngebiet (W) wird in die Auslegung der 7. Fortschreibung mit aufgenommen.

(einstimmig - 20 -)

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