§ 124 - Aufstellung des Bebauungsplans Langenfelder Ziegelhütte; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Das Bebauungsplanverfahren Langenfelder Ziegelhütte war bereits verfahrenstechnisch bis zum Satzungsbeschluss abgeschlossen. Aufgrund der Tatsache, dass ein Teilbereich im rechtskräftigen Flächennutzungsplan nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen war, musste es dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorgelegt werden. Das RP bemängelte die fehlende Übereinstimmung zwischen Flächennutzungs- und Bebauungsplan und empfahl, den Genehmigungsantrag zurück zu nehmen und im nächsten Schritt den Flächennutzungsplan um die fehlende Wohnbaufläche zu ergänzen und ins Verfahren zu bringen (Parallelverfahren).

Dieses wurde bereits vollzogen. Der Gemeinderat hat der Aufstellung des F-Plans in der letzten Sitzung zugestimmt. Als nächstes ist der erneute Entwurfs- und Aufstellungs­beschluss für den Bebauungsplan „Langenfelder Ziegelhütte“ erforderlich.

Von der Verwaltung wurde diese Gelegenheit genutzt, verschiedene kleinere Korrekturen, die sich aufgrund neuer Erkenntnisstände und geänderter Anforderungsprofile ergeben haben, einzuarbeiten. Im Einzelnen handelt es sich um Folgendes:

  1. Das Plangebiet wurde im Norden um das ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet reduziert. Diese Fläche wird für Entwässerungseinrichtungen nicht mehr benötigt. Weitere Anforderungen, bspw. als Ausgleichsfläche, werden an dieses Areal nicht mehr gestellt, so dass der Wegfall logisch ist. Die geringfügige Inanspruchnahme des Landschaftsschutzgebietes für die Erschließungsstraße ist bereits in der ersten Fassung des Bebauungsplans im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde vereinbart worden.
  2. Für die Gebäudezeile westlich der Planstraße A wurde eine ein- bis zweigeschossige Bebauung festgelegt, da diese Grundstücke deutlich unterhalb einer bestehenden und künftig bleibenden Böschung liegen und die Parzellen mit rein eingeschossiger Bauweise benachteiligt wären. Gleiches gilt für das größere Eckgrundstück im Norden der Planstraße A. Auch hier wurde die Geschosszahl um eines erhöht, da das Grundstück hinter einer massiven Böschung sonst eine benachteiligte Nutzung haben würde. Die Gesamthöhe des möglichen Gebäudes ist geringfügig nach oben angepasst worden. Der Umfang der überbaubaren Fläche wurde im Süden des Grundstücks geringfügig verändert, um die Einrichtung einer Gemeinschafts- /Seniorenwohnanlage zu ermöglichen.
  3. Die Stellplätze eingangs der beiden Planstraßen wurden aus funktionalen Gründen (Anfahren am Berg) auf die gegenüber liegende Straßenseite verlegt. Im Bereich der Planstraße D (östlich liegende Straße Richtung Ziegeleiweg) wird das nördliche Haus aus topographischen Gründen zweigeschossig in Erscheinung treten. Damit eine städtebaulich sinnvolle Staffelung zu den südlich gelegenen Grundstücken möglich ist, wurde im südlichen Bereich zweigeschossige Bebauung festgesetzt.
  4. Zur Sicherstellung der Entwässerung wird ein zweites Regenrückhaltebecken im Norden des Plangebietes ausgewiesen. Die Bauausführung erfolgt unterirdisch.
  5. Der Umweltbericht wurde im Hinblick auf den Wegfall der zuvor geplanten Ausgleichsflächen in entsprechender Weise geändert.

Aus Sicht der Verwaltung wird die neuerlich notwendige Auslegung des Bebauungsplanes positiv gesehen. Im Zuge der Überarbeitung der Planung konnten wesentliche, bislang kontrovers diskutierte Elemente herausgenommen werden, so dass der Plan jetzt ein weitaus konfliktfreieres Stadium erreicht hat.

B e s c h l u s s: - Empfehlung an den Gemeinderat -

A) Der o. g. B-Plan Nr. 0145-08 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros AGOS M1:500 vom 06.07.2007 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt. Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büros AGOS vom 06.07.2007. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 0145-08 „Langenfelder Ziegelhütte“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange) beauftragt. Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

(15 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen)

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