§ 29/3 - Fragestunde - Kurzzeitparken Im Weiler; hier: Antwort an Stadtrat Neidhardt (s. BPA 18.12.00) (öffentlich)

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Sachvortrag:

Es wird darauf hingewiesen, dass es Im Weiler keine Gehwege gibt. Die durch Pflasterstreifen abgegrenzten Straßenseiten sind nicht zum Parken vorgesehen. Das Dauerparken soll durch ein sogenanntes Zonenhaltverbot verhindert und damit gleichzeitig das kurzfristige Be- und Entladen ermöglicht werden.

Angesichts der Parkmöglichkeiten im Parkhaus Ritter ist es weder notwendig noch sinnvoll, dort Kurzparkplätze auszuweisen.

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